der Auftragsmord ist in seiner Aussprechung schon strafbar und zwar als Form einer Drohung in Unwissenheit der betreffenden Person.

Wenn ich an Salafistenprediger denke die Parolen loslassen das jeder Ungläubige den Tot verdient so ist das schon an sich strafbar. Nur die Definition der Person wird hier schwammig gelassen so das dies immer noch ein Grenzbereich ist.....Leider

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das fernbleiben vom Unterricht hat in deinem beschriebenen Fall wahrscheinlich nur einen mahnenden Einlauf zur Folge.

Aber....versicherungstechnisch ist das sehr sehr heikel.Wenn einem von euch etwas passiert wäre in der ,,Fehlstunde`` wäre der Versicherungsschutz gefährdet.Z.B. Unfall mit Querschnittslähmung oder sonstige schwere Unfälle die mit Krankenhaus, Spätfolgen oder sogar Rente

einhergehen währen u.U. nicht versichert.

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