Nunja. Ich weiß ganz genau, was du damit vor hast, aber okay ;)
Hier ist der Pfad: C:\Programme\Adobe\After Effects CC 2017\Support Files
Und da liegt die Datei. Trotzdem will und muss ich daran erinnern, dass es illegal ist, seine Nutzung der Software durch Fremdeinwirkung zu verlängern.

Genauer: 
§ 263a Computerbetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.

(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.

Bitteschön :)

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Amtlibs's sind keine Viren.
Jedoch ist es, was du sicher weißt, illegal Programme zum eigenen Nutzen zu manipulieren.
Genauer: 
§ 263a Computerbetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.

(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.

Bitteschön :)

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Das ist eine sehr interessante Frage, dennoch können wir sie nicht beantworten. :(
Eine Theorie ist, dass sich etwas nach extremer Kompression sehr stark ausgedehnt hat. Belegbar ist dies aber nicht wirklich. 
Und selbst wenn- so what?
Wenn wir es wüssten würde uns das auch nicht besonders weiterhelfen... Freut mich, dass du so interessiert bist. :)

Bitteschön.

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