Hallo zusammen. Eine ähnliche Frage gibt es schon, aber die wurde etwas anders beschrieben.
Wenn mein Hund in einer Tierpension untergebracht ist, dort z.B. einen anderen Hund beißt oder eine Couch zerpflückt, oder vielleicht auch selbst von einem anderen Hund gebissen wird, sollte ja die Betriebshaftpflicht der Tierpension greifen. Es ist ja eine gewerbliche Betreuung. Was aber, wenn in den AGB der Pension drin steht, das der Betreiber nicht haftet, also Paragraph 833 bgb nicht zutrifft (außer der Aufsichtsführende handelt grob fahrlässig).
Meine Hundehaftpflicht schließt die Haftung bei gewerblicher Fremdhütung aus.
Das ist auch kein Einzelfall, alle Versicherungen die ich gefunden habe schließen das alle aus. Und fast alle gewerblichen Pensionen haben eben diese Klausel in ihren AGB.
Was kann man denn tun um da abgesichert zu sein? Ist das rechtlich alles so richtig?
Muss ich dann ggf. einen Schaden aus meiner eigenen Tasche zahlen?
Ich hoffe hier kennt sich jemand mit der Rechtslage aus. Vielen Dank.