Einen Anwalt benötigst du dafür nicht unbedingt. Wichtig ist natürlich, dass du dein Eigentum am Markierer beweisen kannst. Hilfreich wäre da insbesondere die Rechnung oder eine schriftliche Erklärung deines Freundes.

Viel Glück.

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Rein rechtlich betrachtet besteht kein Verbot für Minderjährige, ein Konzert alleine zu besuchen. Der Veranstalter hat allerdings das Hausrecht und kann bestimmen, was er möchte. Daher einfach mal anrufen und nachfragen!

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Schau dir mal genau die Voraussetzungen einer Änderungskündigung an. In deinem Fall scheint mir eine wirksame betriebsbedingte Änderungskündigung nämlich nicht ausgeschlossen.

http://kanzlei-franz.com/ratgeber-arbeitsrecht/aenderungskuendigung/

In jedem Fall solltest du einen Anwalt einschalten. Die Kosten hängen natürlich von dem Streitwert ab. Es kommt also darauf an, wie hoch dein Monatslohn ist.

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Kurz und klar: Das Gesetz gibt einen solchen Anspruch nicht her.

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Du könntest das Dokument bei einem Filehoster hochladen (Mega, Google Drive, Dropbox, etc.). Den entsprechenden Link kannst du dann mit dem jeweiligen Personenkreis oder der Allgemeinheit teilen.

Alternativ kannst du es natürlich auch per Filesharing zur Verfügung stellen. Programme gibt es dafür wie Sand am Meer.

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Mit dieser Vollmacht kannst Du Deinen Sohn in allen Angelegenheiten vertreten, auch gegenüber einem Rechtsanwalt. Einzige Ausnahme: Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte (Testament, usw.).

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Schau doch mal nach einem Fan-Forum des örtlichen Bundesligavereins. Falls es einen gibt und das dein Ding ist :)

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In Deutschland werden nicht verdachtsunabhängig irgendwelche Haarproben genommen. Keine Sorge!

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Am günstigsten sind Jugendherbergen. Lass' dir von deinen Eltern aber zur Sicherheit eine Vollmacht ausstellen. Ansonsten kann es sein, dass die Jugendherberge oder das Hotel keinen Vertrag mit dir abschließen werden.

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Falls die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen dich einleiten wird, können die Krankenunterlagen beschlagnahmt werden. Mit den Unterlagen kann dann deine Alkoholisierung bewiesen werden.

Das Krankenhaus wird die Unterlagen aber nicht von sich aus verschicken.

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Ich vermute, du hast das Kleingedruckte nicht ordentlich gelesen.

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Das 2. Staatsexamen ist zwingende Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt. Allein mit dem ersten Staatsexamen kann man so gut wie nichts anfangen.

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Was bist du denn für ein Weichei??

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In § 3 Namensänderungsgesetz heißt es:

"(1) Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. (2) Die für die Entscheidung erheblichen Umstände sind von Amts wegen festzustellen; dabei sollen insbesondere außer den unmittelbar Beteiligten die zuständige Ortspolizeibehörde und solche Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden."

Nach deiner Schilderung sehe ich bereits keinen wichtigen Grund. Und da sich der vermeintlich wichtige Grund nicht beweisen lässt, ist die Sache ohnehin aussichtslos.

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Nur als Hinweis: Abmahnungen bedürfen keiner Schriftform. Das heißt, sie können auch per Email versendet werden!

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Meine Güte, bei so langen Kopfschmerzen musst du unbedingt zum Arzt! Und zwar besser gestern als heute!

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