Die genannten Antworten sind alle falsch. Es gibt exakt zwei Todesarten: "natürlicher Tod" und "nicht natürlicher Tod". Auf der Todesbescheinigung, die der Arzt ausstellt, muss eine dieser beiden angekreuzt sein. Nur, wenn sich der Arzt nicht sicher ist, kann er "nicht aufgeklärt, ob natürlicher oder nicht natürlicher Tod" ankreuzen. Diese Option ist aber keine Todesart im eigentlichen Sinn. Todesursache ist dann die sog. Kausalkette bzw. Epikrise, also der genaue Krankheitsverlauf, der zum Tod geführt hat.

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Freunde, mir wird schlecht, was ich hier alles lese. Wie könnt Ihr Zinsen errechnen, ohne das Verzugsdatum, d. h. die Anzahl der Tage zu kennen?

Die Formel für die Zinsberechnung lautet: K x p x t / 100 x 360 K = 50 Euro p = 10,12 % t = die Anzahl der Verzugstage

Der Basiszinsatz für 2010 war 5,12 %. Somit sind die 50 Euro mit 10,12 % zu verzinsen.

Errechnen kann man das hier: http://basiszinssatz.info/

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