Antwort
Die genannten Antworten sind alle falsch. Es gibt exakt zwei Todesarten: "natürlicher Tod" und "nicht natürlicher Tod". Auf der Todesbescheinigung, die der Arzt ausstellt, muss eine dieser beiden angekreuzt sein. Nur, wenn sich der Arzt nicht sicher ist, kann er "nicht aufgeklärt, ob natürlicher oder nicht natürlicher Tod" ankreuzen. Diese Option ist aber keine Todesart im eigentlichen Sinn. Todesursache ist dann die sog. Kausalkette bzw. Epikrise, also der genaue Krankheitsverlauf, der zum Tod geführt hat.