Guten Morgen,

wenn du dich nicht an seinen Stacheln verletzt hast dann ist es nicht schlimm

LG JeanClaude3

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Ummelden von Wohnsitz kurze Zeit später wieder rückgängig machen?

Hallo zusammen,

Die Sache ist etwas verzwickt. Aber Ok...

Freundin 1 verlassen und Freundin 2 kennen gelernt, verliebt und mehr.

Mit Freundin 2 Wohnung gemeinsam angeschaut, gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben und meine Person fristgerecht umgemeldet.

Im Nachhinein sagt Freundin 2 sie will das alles nicht mehr.

Weder Ummelden von Wohnsitz, die Wohnung beziehen, noch die Beziehung weiterführen.

Grund hierfür, sie will in ihre Heimat zurück. Und hier alles aufgeben. Arbeit, ihre noch alte Wohnung, Liebe.

Ich habe mit Freundin 1 mich getroffen, unterhalten, die Wogen geglättet und darf wieder zurück kommen. (Was mich sehr freut) Sie sagt "Jeder hat eine 2. Chance verdient." Sprich ich darf auch wieder dort wohnen. Wie vorher auch. Als wäre nie was gewesen.

Meine Fragen hierzu..

1. Kann man eine frisch angemietet Wohnung in diesem Fall fristlos kündigen?

Gründe hierfür...

Freundin 2 will nicht mehr mit einziehen, Alleine ist mir das zu teuer. Also finanziell nicht tragbar. Mich hält dort nichts in der Wohnung die ich noch nichtmal bezogen habe.

2. Kann man eine Ummeldung vom Wohnsitz kurzfristig wieder rückgängig machen, bzw. ändern?

Kurze Erklärung zur Frage:

Also den vorherigen Wohnsitz ohne Probleme wieder herstellen, ohne das es einen auf den Deckel gibt. Und benötige ich dafür auch diese Wohnungsgeberbestätigung?

Ist ja quasi nur eine Änderung in den alten Zustand im System. Ich mein, ich habe dort ja schon vorher mehr als fünf Jahre gewohnt. Mit Kind und Kegel.

Ich weiß es klingt alles etwas verwirrend, aber ich fühle mich echt mies.

Vielen Dank im Voraus.

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Guten Morgen,

bis zu drei Monaten musst du deinen Wohnsitz nicht ummelden. Danach solltest du es aber tun.

LG JeanClaude3

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Guten Morgen,

das hat nichts mit dem Alter zu tun. Je nach Beruf und Risiken musst du aufjedenfall die Untersuchungen durchführen lassen.

Viele Grüße

JeanClaude3

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Guten Morgen,

du hast pro Monat 2,5 Tage Urlaubsanspruch. Daher hast du auf jedefenfall bei Kündigung Anspruch auf deinen Urlaub.

Viele Grüße

JeanClaude3

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Guten Morgen,

ich würde an deiner Stelle meine Meinung zur Arbeit ändern. Etwas positiver eingestellt sein, dann wird sich vieles für dich von selbst erledigen.

Viele Grüße

JeanClaude3

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Guten Morgen,

ich bin noch nicht in WM Stimmung. Aber denke wenn es heute Abend losgeht, werde ich mich bald an die Sache gewöhnen.

Viele Grüße

JeanClaude3

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Guten Morgen,

ich denke dein Vater ist erfahren genug, um zu wissen, dass eine 17 Jährige nicht etwas ernstzunehmendes ist.

Viele Grüße

JeanClaude3

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Hi,

einfach mal überlegen warum dass passieren konnte. Versuche in der Kindergeldkasse anzurufen, ob du das Kindergeld beziehen kannst.

Viele Grüße

JeanClaude3

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