Der Unterschied zwischen "Ohnmacht" und "Bewusstlosigkeit": Bei ersterer besteht keine Lebensgefahr (!) (es sei denn der Umstand, der zur Ohnmacht führte, wäre selber lebensbedrohlich). Eine Ohnmacht entsteht durch eine mehr oder minder schwere Sauerstoffunterversorgung des Gehirns. Überlässt man einen Ohnmächtigen sich selbst, bestehen gute Chancen, dass er, ohne bleibende Schäden davonzutragen, meist rasch wieder zu sich kommt. Bei einer Bewusstlosigkeit kann (und wird) die Unterlassung Erster Hilfemit großer Wahrscheinlichkeit zum Tode führen. Ein "am Boden liegen lassen", bzw. Hochlagern der Beine würde zwangsläufig zum Ersticken führen.
(Deshalb ist es besser jmd. im Zweifelsfall die stabile Seitenlage anzuwenden)