Hallo,
ich habe ja hier da schon viel gelesen was die Ferienjobs ab 13 betriftt, dennoch gehen bei folgender Sache die Meinung wohl auseinander bzw. sind unstimmig, laut* Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV) heisst es z.Bsp.:
§ 2 Zulässige Beschäftigungen (1) Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden
3. in landwirtschaftlichen Betrieben mit Tätigkeiten bei
a) der Ernte und der Feldbestellung,
b) der Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
c) der Versorgung von Tieren
Meine Frage nun: Wenn es heisst über 13 Jahre, heisst es dann ab den 13. Geburtstag oder ab 14 Jahren?