Hey, wenn du wirklich was mit kochen machen willst, also in Richtung Koch, dann würde ich dir raten, in einem kleineren Hotel oder Restaurant nachzufragen.

Das Problem in einem größeren Haus ist nämlich (spreche da aus eigener Erfahrung), dass du da in der Küche das gesamte Praktikum mit Abwaschen und mit ganz viel Glück vielleicht noch mit Zwiebeln schälen verbringen darfst.

In kleineren Häusern hast du da eher die Chance, auch mal richtig mithelfen zu dürfen. Aber auch da solltest du keine Scheu haben, dem Küchenpersonal zu zeigen, dass du das Praktikum wirklich machst, um was zu lernen und nicht nur, um die Zeit rumzubringen. Frag ruhig, ob du zuschauen oder irgendwie helfen darfst, das wirkt in jedem Fall sehr positiv auf die Vorgesetzten und zeigt, dass du Interesse hast.

Ach ja, ganz wichtig: wenn du wirklich nicht nur am Abwaschbecken stehen möchtest, wäre ein Gesundheitspass von Vorteil. Frag dazu am Besten deinen Hausarzt.

Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen. Viel Erfolg!

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Also, das Einkommen von 2400 € im Jahr wird zumindest teilweise angerechnet, um genaueres dazu zu sagen, sind deine Angaben einfach nicht genau genug.

Um ziemlich genau zu erfahren, was für einen Unterhaltsanspruch er hat, gibt es sogenannte Unterhaltsrechner, die auf Basis des Einkommens der Eltern sowie des Kindes angeben, was für einen Anspruch das Kind hat.

Hier mal ein Link, der dir dabei helfen könnte:

http://www.rechner-unterhalt.de/

Ich hoffe, das konnte dir helfen.

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Jared, Jaron, Bane, Cooper, Max, Ben, Aiden, Jazz, River, Reece, Riley, Damon, Damian, Zack, Carter, Gabe (kurz für Gabriel), Jordan, Noah, Finn, Flynn, Mac, Craig

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Hey,

also das Kleid, das du suchst, ist von Forever Unique, einem englischen Label (nur falls du das noch nicht selbst herausgefunden hast). Es ist in der Tat schwer, ein solches Kleid in Deutschland zu finden, aber ich hab hier mal eine Seite für dich rausgesucht:

http://www.shopstyle.de/browse/Forever-Unique?nodept=1&utm_source=Adwords&utm_medium=PPC&utm_campaign=Brands+%3Cde%3E&utm_term=%2Bforever%20%2Bunique&utm_content=10952563249&Network=s&SiteTarget=&KID=48061869

Vielleicht wirst du hier ja fündig.

Und wenn da nicht das richtige für dich dabei ist, kannst du ja mal bei Google "Forever Unique Cody Butterfly Dress" eingeben (so heißt das Kleid) oder du suchst mal nach deutschen Onlineshops, die Klamotten dieses Labels verkaufen.

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Also, man darf natürlich keinen ohne dessen Wissen und Einverständnis aufnehmen (Stichwort Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs). Und als Beweismittel vor Gericht taugen solche Aufnahmen auch nicht, weil sie eben unrechtmäßig erworben sind und somit als Beweismittel nicht zugelassen werden.

Und warum Detektive das machen, ist ganz einfach erklärt: da geht es nicht in erster Linie darum, ein Verfahren anzustrengen, sondern dem Auftraggeber Bericht zu erstatten und ihm (und nicht dem Gericht!!!) Beweise vorzulegen. Ob das nun so ganz legal ist, sei mal dahingestellt (in diesem Fall gilt wahrscheinlich: wo kein Kläger, da kein Richter) ... Wenn es in einem Fall, in dem Detektive Beweise gesammelt haben, zu einer Gerichtsverhandlung kommt, zählen natürlich auch nicht die gemachten Bild- und Tonaufnahmen, sondern die Detektive an sich als Zeugen, da sie ja notwendigerweise selbst gesehen und gehört haben, was sie auch aufgenommen haben.

Ob nun dem Vermieter ein unrechtmäßig erworbenes Video als Beweis ausreicht, bleibt im Enddefekt natürlich dem Vermieter überlassen.

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Okay, falls ihr die Tabelle nicht sehen könnt, hier noch einmal in Schriftform:

F1: 9 kN; y1 = 40°, z1 = 1,2m, x1 = -2m (mit y ist übrigens der Winkel Gamma gemeint)

F2: 7,5 kN; y2 = 135°, z2 = -1,5m, x2 = 2,5m

F3: 10 kN, y3 = 240°, z3 = 2,5m, x3 = 3m

F4: 6 kN, y4 = 330°, z4 = -4m, x4 = -1m

F5: 4 kN, y5 = -210°, z5 = 3,5m, x5 = ,5m

F6: 9,6 kN, y6 = -115°, z6 = 1m, x6 = 4,5m

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Also,grundsätzlich ist es natürlich so, dass für Kinder unter 18 Jahre die Eltern das Sorgerecht und damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Somit wird grundsätzlich das Einverständnis der Eltern notwendig sein, wenn z.B. ein 17jähriger von Zuhause ausziehen will.

Natürlich gibt es auch da Ausnahmen, die ich hier in folgendem Link ganz gut erklärt finde: http://eltern.t-online.de/sorgerecht-auszug-minderjaehriger-nur-mit-einwilligung-der-erziehungsberechtigten/id_42461186/index

Hier mal der Auszug, auf den es ankommt:

Ausziehen gegen elterlichen Willen nur bei Sorgerechtsentzug

Wenn die Eltern den Auszug ablehnen, wird es für den Jugendlichen schwierig, denn solange die Eltern das Sorgerecht inne haben, halten sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Werden sich der auszugswillige Jugendliche und seine Eltern nicht einig, kann sich der Minderjährige an das Jugendamt wenden. Das Jugendamt prüft dann, ob im Interesse des Kindes ein Entzug des elterlichen Sorgerechts in Frage kommt. Das allerdings ist immer erst der letzte Schritt, der erst dann vollzogen wird, wenn die Situation bereits völlig eskaliert ist. Ein Sorgerechtsentzug komme nur in Frage, wenn das Kind wirklich bedroht sei, in seiner Entwicklung massiv eingeschränkt werde oder aus ernstzunehmenden Gründen um Inobhutnahme bitte, wie eine Mitarbeiterin des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg in Berlin erklärt. Und selbst dann komme der Sorgerechtsentzug nur in Frage, wenn die Eltern eine Klärung des Sachverhalts verweigerten.

In einem solchen Fall stellt das Jugendamt vor Gericht den Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge. Wird dem Antrag entsprochen, muss ein anderer Sorgeberechtigter gefunden werden. Oft sind das die Jugendämter selbst oder auch Berufsbegleiter aus gemeinnützigen Vereinen. Das Gericht kann das Sorgerecht aber auch einem Verwandten des Jugendlichen übertragen. Jugendämter versuchen zu vermitteln

Bevor mit dem Antrag auf Sorgerechtsentzug das letzte juristische Mittel eingesetzt wird, versuchen die Jugendämter in der Regel zwischen Eltern und Minderjährigem zu vermitteln. Erkennen Eltern und Kind zusammen, dass die Situation verfahren ist, kann zum Beispiel eine vorübergehende Krisenunterbringung mit Zustimmung der Eltern sinnvoll sein. In einem solchen Fall bleiben die Eltern unterhaltspflichtig. Die Höhe des Unterhalts bemisst sich am gemeinsamen Einkommen der Eltern und dem Alter des Kindes. Die genauen Beträge orientieren sich an der Düsseldorfer Tabelle. Sind die Eltern arbeitslos, geht zumindest das Kindergeld an das Jugendamt. Den Rest der Kosten trägt die Jugendhilfe. In aller Regel finanziere der Staat den Jugendlichen aber keine eigene Wohnung für sich allein, wie Familienrechtler Schausten erklärt."

So, ich hoffe, das konnte dir helfen.

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ja, streng genommen muss sie das, denn das Maxx Ticket gilt für Fahrten in der 2. Klasse. Somit ist sie streng genommen ohne gültigen Fahrschein (denn für die Fahrt in der 1. Klasse braucht sie auch einen Fahrsche) gefahren.

Wenn der Kontrolleur sich nicht damit begnügt, sie in die 2. Klasse zu zitieren und ihr stattdessen ein Bußgeld aufdrückt, dann muss sie das wohl bezahlen.

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Die Teile heißen Bustier-Tops oder Bustier-BHs.

Die waren in den 80ern ganz groß, bekommt man aber heute kaum noch. Mein Tipp: gib einfach mal bei Google Bilder "Bustier bh" oder "bustier top" ein und stöber einfach mal, vielleicht wirst du fündig. Wobei du glaub ich mehr Erfolg bei BHs haben wirst.

Viel Erfolg wünsch ich dir.

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Kündigungsfrist Arzthelferin

Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe! Ich bin seit 2001 in einer Arztpraxis tätig. 2001-2004 habe ich in der Praxis meine Ausbildung absolviert, danach wurde ich übernommen. 2004 habe ich dann meinen Arbeitsvertrag bekommen (damals war ich noch sehr jung und naiv und einfach nur froh einen Festvertrag unterschreiben zu dürfen. In meinen Arbeitsvertrag steht: §9 Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. .... 2005 sind wir dann fusioniert mit einem Kollegen. Es gab einen Zusatz zu meinen Vertrag U.a. der Satz "Die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit bestimmt sich nach der Zeit Ihrer bisherigen und zukünftigen für die Gemeinschaftspraxis Dr... und Dr...." ""Eine Kündigung wegen des Betriebsüberganges ist unwirksam, dass Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Ihnen bleibt jedoch unberührt." " Der Inhalt Ihres Vertrages wird durch den Betriebsübergang nicht geändert". 2008 musste ich eine Änderung unterschreiben, dass ich freiwillig auf das 13. Gehalt verzichte mit mit den Worten "Wenn jemand nicht unterschreibt sehe ich mich aus wirtschaftlichen Gründen dazu Ihn zu kündigen".

Jetzt meine Frage- Mir wurde von Bekannten gesagt, dass sie dir Kündigungsfrist zu gunsten des Arbeitnehmers geändert haben soll? 6 Wochen zum Quartalsende ist wirklich grausam!!! Ich kann dann nur 4 mal im Jahr kündigen... Die meisten Praxis suchen sofort... Ich kann dadurch, dass ich einen Haushalt habe und laufende Kosten auch nicht einfach auf Gut Glück kündigen und eine Sperre von 3 Monaten in Kauf nehmen. Jetzt läuft meine "Kündigungsfrist" nächsten Freitag ab und der Gedanke quält mich wirklich, dass meine nächste Chance dort weg zu kommen erst zum 1.7. ist. Dann die 2. (nebensächliche) Sache ist, dass Durch den Nachsatz der neuen Praxiszugehörigkeit (Auf meiner Gehaltsabrechnung steht Eintrittsdatum 1.7.2005) wurde ich doch im Falle einer Kündigung um meine vorherigen Jahre "betrogen". Ein Aufhebungsvertrag wird absolut nicht in Frage kommen- dass wird mein Chef niemals zulassen. Weiß jemand einen Rat ob ich eine Chance habe eher als 6 Wochen zum Q-Ende aus meinem Arbeitsverhältnis zu kommen? Dankeschön

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Hey, ich hab dir da mal eine Seite rausgesucht, die dich interessieren dürfte:

http://www.anwaltskanzlei-wollweber.de/kuendigungsfrist-arbeitsrecht.html

Darin steht unter anderem, ums mal kurz zu fassen, dass längere Kündigungsfristen als die gesetzlich festgelegten jederzeit vertraglich vereinbart werden dürfen. Da die gesetzliche Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren sowieso 4 Monate beträgt, ist die Kündigungsfrist in deinem Fall nicht einmal länger als gesetzlich festgelegt (wenn man den Betriebsübergang außen vor lässt). Vertraglich darf festgelegt werden, dass sich auch der Arbeitnehmer an die verlängerten Kündigungsfristen halten muss. Es wäre nur unzulässig, für den Arbeitnehmer längere Fristen festzulegen als für den Arbeitgeber.

Was die andere Angelegenheit angeht, verstehe ich nicht so wirklich, wie du das "betrogen" meinst. Durch die Fusion mit der anderen Firma ist ein neues Unternehmen entstanden (steht ja schon im Arbeitsvertrag: Betriebsübergang) und bei diesem "neuen" Unternehmen bist du erst bei 2005. Das bedeutet aber nicht, dass die früheren Jahre verloren sind (was beispielsweise Rentenbeiträge angeht, falls du das meinst). Das ändert nämlich nichts an der Tatsache, dass du bei deinem Chef schon seit 2001 arbeitest, das lässt sich ja zweifelsfrei nachweisen. Wenn du dir Sorgen um die Abfindung machst: auf die hat man im Regelfall nur Anspruch, wenn der Arbeitgeber kündigt, nicht der Arbeitnehmer. Ausnahme wäre beispielsweise, wenn du gemobbt würdest und dich deshalb nicht mehr in der Lage sähest, dort zu arbeiten.

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Ist das sein Ernst???? Weswegen denn???

Mach dir da mal keine Sorgen, für eine Klage seinerseits gibt es nun wirklich absolut keine Grundlage. Zum einen hat er als Vater natürlich eine Verantwortung, ob er nun will oder nicht (finde es übrigens total schäbig von ihm, dass er sich wohl so gar nicht für sein Kind interessiert), zum Kinderzeugen gehören schließlich auch zwei. Zum Anderen: Solange du ihm nicht täglich vor der Wohnungstür auflauerst oder mitten in der Nacht Telefonterror betreibst, brauchst du keine Angst zu haben.

Selbst wenn er klagen sollte: kein Gericht der Welt würde dich verurteilen, weil du Kontakt zum Vater deines Sohnes aufnehmen wolltest, weil dein Kind Probleme hat.

Also mach dich nicht verrückt.

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da die goldene Regel für jeden Autofahrer lautet: "Vorausschauendes Fahren", würde der Fahrer auf jeden Fall eine Teilschuld bekommen. Wieso die Dose nun da steht oder liegt, müsste dann geklärt werden und eventuell (oder eher sehr wahrscheinlich) wird derjenige, der die Dose da verloren oder hingestellt hat, ebenfalls eine Teilschuld bekommen (falls man ihn ausfindig machen kann).

Sollte er die Dose tatsächlich mit Absicht da platziert haben, könnte es sogar passieren, dass er allein haften muss, da er dann ja vorsätzlich gehandelt hat.

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Nein, definitiv nicht. Hierzu mal folgender Link:

http://www.thower.de/pdfs/news/mietkost.pdf

Da sind eigentlich alle umlagefähigen und auch nicht umlagefähigen Kosten aufgeführt. Betreffende Textstelle: 2. Blatt ganz unten (letzter Punkt)

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Also, den ersten Satz finde ich okay so, obwohl ich ihn als ersten Satz nicht so geeignet finde. Du solltest als Eröffnungssatz sowas schreiben wie "hiermit bewerbe ich mich um einen Platz an Ihrer Schule", jedenfalls sowas in der Art, denn das fehlt in deiner Bewerbung bisher völlig.

Den zweiten Satz würde ich folgendermaßen abändern: "Für Ihr Berufskolleg habe ich mich entschieden, weil ich davon überzeugt bin, dass es mich durch seinen guten Ruf auf dem Weg zu meinem Traumberuf (welchen???) voranbringen wird."

Was du in punkto Anlagen noch ergänzen solltest ist: Urkunde für was? Zertifikat wofür?

So, ich hoffe, das hat geholfen.

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Wenn du ein Handy mit Mikro-Funktion hast, kannst du dir den Lernstoff da draufsprechen. Das hat mehrere Vorteile: Zum einen hab ich die Erfahrung gemacht, dass ich mir allein durchs draufsprechen schon vieles gemerkt habe (weil du garantiert ein paar mal neu anfangen musst, weil du dich versprichst oder so). Und zum anderen merkst du dir deine eigene Stimme besser als andere, glaub mir.

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