Anschlussleitung ist für Spülkasten zu gross. Verkeimung der Wasserleitung droht.

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weil die HK Ventile als Massenware so ausgelegt sind und man sie auf Hüfthöhe dann bedienen kann.

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völlig wurscht, das hat man einfach mal so festgelegt. Der Umtrieb bei alten Schwerkraftanlagen wurde immer von Mitte-Heizkörper und Mitte-Heizkessel gerechnet. Deshalb hingen ja auch im Keller alte Heizkörper fast unter der Decke, ebenso die alten Warmwasserspeicher, um Auftriebshöhe zu erhalten. Ob der Vorlauf da nun oben oder unten wäre am HK ist nicht von der Umtriebs-Kraft abhängig.

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dann rechne doch selber. nach der der Formel: Q = m x c x Delta t Dann erkennst Du das wenn keine Temperaturspreizung vorliegt, es auch keinen Wärmefluß gibt. Dann wird halt nur viel Wasser durch den HK gedrückt.

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nun, ein ungeregeltes Ventil kann viel mehr Wasser durchsetzen. Das bedeutet bei Wärmeanforderung dass der HK viel zu viel Wasser erhält. Natürlich hat das TH Ventil auch ohne Voreinstellung einen Einfluss auf die Wassermenge. Nur ist der (fast) immer zu groß. Dadurch wird viel Wasser unnötig durch den HK gepumpt. Folge ist es kommt zur Angleichung der Vor und Rücklauftemperatur. Das Heizgerät arbeitet dann mehr durch Takten als durch Temperatur-Differenz. Unnötiger Energieverbrauch an Heizkosten Gas/Öl/Holz und Strom sind die Folge.

Überlege einmal was ist, wenn theoretisch der Vorlauf 70 Grad und der Rücklauf fast die gleiche Temperatur hat, dann ist der HK warm das Zimmer aber kalt.

Eine vernünftige Temperatur-Spreizung wird nur durch den hydraulischen Abgleich (Mengenabgleich) zur Energieeinsparung erreicht.

Es lohnt sich eben auch kleine Anlagen abzugleichen, die % zur Energieeinsparung sind genau so hoch wie bei großen Anlagen. Geh man davon aus, dass mehr als die Hälfte aller Neubau-Anlagen einfach nicht an die Möglichkeit Energie einzusparen richtig arbeiten. Das gilt natürlich auch für Umstellungen, eigentlich Schade das tolle Geräte eingebaut werden aber kaum an ihre Leistungsgrenze genutzt werden können.

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In eine 3 m hohe Wassertonne bohrst Du 10 Löcher entspricht dann 10 Heizkörper. Durch das erste Loch soll dann genau 45 l/h Wasser durchlaufen, am Regelventil stellst Du das genau ein, so geht es dann weiter, der Nächste braucht 85 l/h der Nächste dann 105 l/h usw.

Angenommen die gesamte Wassermenge ist dann 750l/h. Also wird eine Pumpe gesucht, die dieser Wassermenge und Druckverlust am nahesten kommt. Diese arbeitet dann innerhalb der Parameter. Bei anlaufen geht die Pumpe immer auf Volllast, und prüft in welchen Bereich die Gewünschte Wassermenge gebraucht wird. Stehen die HK Ventile auf Wärmeanforderung werden ca. 750 l/h Wasser abgegeben. sind alle Ventile 1/2 offen werden eben nur ca. 370 l/h abgegeben.

So kann ein HK z. B. der 1. Max. 45 l/h erhalten oder wenn das Ventil arbeitet eben auch nur 20 l/h.

Von daher fördert die Pumpe auch nur die Wassermenge die tatsächlich benötigt wird.

Es gibt viele Anlagen, die nun mehr als die doppelte Wassermenge fördern, was dann auch doppelte Stromkosten ausmacht.

Eine genaue Berechnung ist technisch nie möglich, aber es ist auch völlig ausreichend durch einfaches Rechen-Verfahren eine Anlage in den hydraulischen Abgleich zu bringen.

Im Grund genommen stellen wir nur eine errechnete Wassermenge ein. Ohne Erfahrung und ein wenig rechnen kann man keinen hydraulischen Abgleich vornehmen.

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Jeder Mensch gibt Wärme ab. 10 erwachsene Menschen können einem Wohnraum von 16 qm durchaus von 0 Grad auf 20 Grad bringen. Es reicht aber auch aus, eine ausgewachsene Kuh einzuladen, nur wer will die im Wohnzimmer haben.

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Dann ist wirklich jedes Haus in Deutschland zu bemängeln.

Was bitte ist ein gravierender Mangel? Wer will das entscheiden? Schon fast alle ausgeführten Arbeiten an der Sanitär/Heizungsanlage ohne das es ein zugelassener Fachbetrieb gemacht hat, ist schon ein Mangel. Da spielt es keine Rolle ob richtig oder falsch installiert wurde. Was viele nicht wissen, es reicht tatsächlich aus, das Gesundheitsamt auf unberechtigte Arbeiten an der Sanitäranlage hinzuweisen, die sind dann verpflichtet jede Anzeige nachzugehen. Sollten besondere Fachleute für die Besichtigung erforderlich sein, können sie auch private Ing. Büros damit beauftragen. Liegt ein Fehler vor darf der Eigentümer alles bezahlen. Merke, Sanitär bedeutet Gesundheit, von daher baut der Fachbetrieb Gesundheitsanlagen. Der direkte Weg führt immer zu den Gesundheitsämtern, der indirekte zu den Stadtwerken (Versorgern) als Konzessionsträger.

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wenn während der Arbeiten (Überprüfung der Gasanlage) keine Gebrauchssicherheit vorliegt, darf er die Gasanlage nicht wieder in Betrieb nehmen, Hinweis an den Eigentümer. Wenn eine beschränkte Gebrauchssicherheit vorliegt, muss Innerhalb 4 Wochen eine Reparatur erfolgen. Meldet sich der Eigentümer nicht geht es dem Fachbetrieb am Hosenboden vorbei. Der Fachbetrieb hat keine Berechtigung die Anlage danach stillzulegen und muss auch keine Meldung an den Versorger vornehmen. Er muss lediglich bei Bedarf dem Staatsanwalt nachweisen, dass der Kunde über die Dringlichkeit informiert wurde. Gasprüfprotokoll unterschrieben mit Reparaturhinweis reicht da völlig aus. Kein Installateur hat das Recht abzusperren.

Es gilt aber das Jedermann Recht, bei Gefahr eine Absicherung vorzunehmen. Das kann Sperrung einer Straße sein, Gas,- Wasser,- Strom abstellen. Personen festnehmen usw. usw.

Es sollte keiner auf die Idee kommen das nur so aus Spaß zu machen, denn dann ist es ein Eingriff auf die persönliche Freiheit bis hin zu Hausfriedensbruch oder eingriff in den Straßenverkehr. Wenn der Schornsteinfegermeister die Therme stilllegt, ist das lediglich ein Gefahrenhinweis, den er in der Regel beim Staatanwalt auch immer nachweisen kann. Geht der Betreiber bei und setzt das Gerät wieder in Betrieb, ist das seine persönliche Angelegenheit. Danach wird er ein großes Problem haben, falls es zu einem Personen oder großen Sachschaden kommt.

Also Fax vom Installateur ist Unsinn, solche Fingerabdrücke sollte man nicht hinterlassen. Besser wäre es einen Termin für eine erneute Gebrauchsfähigkeit der Anlage vorzunehmen, dann hat der Kunde evtl. wieder 4 Wochen Zeit eine Reparatur vorzunehmen.

In 1. Linie ist auch grundsätzlich der Eigentümer in Haftung und nicht der Installateur. Der kann auch dran sein, aber das setzt dann auch andere Tätigkeiten voraus. Ein bisschen Unsinn ist es schon, wenn gesagt wird, der Installateur steht mit einem Bein immer im Gefängnis. Je nach Land steht jeder Bürger mehr oder weniger mit einem Bein im Gefängnis. In Deutschland sicher weniger als in Russland oder USA usw..

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Handwerker Rechnung Pauschal Vereinbarung spätere Nachträge erlaubt?

Hallo Freunde,

Hatte letztes Jahr ein Sanitärfirma beauftragt bei mir zuhause,Heizung uns Sanitärarbeiten durchzuführen,dafür haben wir Pauschalpreise beim Installation vereinbart.

Auch haben wir eine Festen Zeitpunkt vereinbart wo die Arbeiten erledigt sein müssten.

Habe eine Schriftliche Angebot vom Handwerker erhalten,wo später auch die Rechnung mit der Handwerkerrechnung zugesandt wurde,die Arbeiten hat der Handwerker verzögert bzw.nicht zur der angegebene Zeitpunkt erledigt,daraufhin habe ich ihn auch mehrere Fristen gesetzt und ihn aufgefordert die arbeiten zu erledigen,jedoch ohne erfolg.

Daraufhin habe ich einen anderen Sanitär Firma beauftragt,welche die Arbeiten erledigte.

Der Handwerker der die Arbeiten nicht erledigen konnte,bestand auf die vollständige auszahlungen der Rechnung da er angeblich 70%des arbeits geleistet hätte.

Habe jedoch an den anderen Handwerker Firma auch geld bezahlt,da er die Arbeiten vervollständigt hat.

Jetzt bekam ich vor einigen Monaten eine Rechnung von dem Handwerker welche nicht in der Lage war mir die Arbeiten Fristgerecht zu erledigen,wo er NACHTRÄGLICH Arbeitskosten in Rechnung stellt,auch für ein Arbeiter welche nie da war und ich solle auch für ihn bezahlen!!!

Daraufhin habe ich diese abgestritten,wo er mich dreisterweise auch noch angeklagt hat da ich ihm angeblich die Rechnungen nicht bezahlt hätte.

Habe sowohl den Schriftlichen Angebot als auch den Rechnung wo ausdrücklich draufsteht das wir PAUSCHAL preise vereinbart haben.

Er behauptet ich sollte eigenleistungen bringen wo nie davon die rede war.

Habe bereits mein Anwalt eingeschaltet jedoch möchte ich euch auch Fragen ob man nachdem eine Rechnung erstellt wird,im nachhinein Nachträge gemacht werden können schließlich habe ich ja den Angebot und den Rechnung wo nirgendwo von einem Eigenleistung die rede war,außerdem hätte ich erfahrung mit dem Handwerklichen Arbeiten hätte ich Sinnvollerweise doch keine Sanitär Firma beauftragt!

Bitte helft mir !!!

gibt es auch Gerichtliche Urteile gegen solche fällen?

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es gibt keinen Festpreis. Es gibt Pos. im LV die sind dann fest vereinbart. Es sei denn die Menge der Pos. wird über oder unterschritten, dann kann der Pos. Preis sich ändern. Einfaches Beispiel ist der Kunde bestellt ein Badezimmer will aber den 2000 € Spiegelschrank nicht haben. Den muss er dann ja bezahlen wenn gleich der nicht verbaut wurde. Oder? Ne sagt der Richter mit Recht bezahlt wird was geliefert und eingebaut wird. Verbaut der Installateur statt 50 m Rohr 100 m muss der Kunde das dann bezahlen? Ja sagt der Richter wenn eine wesentliche Massenüberschreitung von 10 % entsteht muss der Kunde zahlen, trotz Festpreis.

Aber nur wenn der Handwerker die Mehrleistung dem Kunden mitgeteilt hat.

Merke Dumme Menschen wollen Festpreis den es aber nicht gibt. Weil das BGB sehr klug das alles schon berücksichtigt hat.

RA einschalten ist auch OK zahlen muss Du auf so einer Forderung mit Sicherheit nicht.

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ich habe mir eine neue Küche gekauft und dabei war auch eine teure Mischbatterie. Exakt das Design was ich gerne haben wollte.

Immer wieder lassen sich Kunden von Laien Küchenbauer Armaturen aufschwatzen.

Gesetzliche Anforderungen an Armaturen werden in der Regel nicht erfüllt. Sie können bleiverseucht, nicht eigensicher, nicht verbrüh Schutz besitzen, keine Zulassung haben usw. usw.

Schön ist ja OK, nur wer will aus so einer Armatur, Wasser entnehmen zum kochen, trinken und vielleicht Baby Brei oder Trinkwasser fürs Baby entnehmen.

Ja, verkaufen darf man alles einbauen noch lange nicht.

Vielleicht aber hat das viele Blei in den Trinkwasseranlagen schon seine Spuren hinterlassen.

Blei soll ja doof machen, wozu gibt es Fachbetriebe, die wissen um was es geht.

Kannst Dich auch schlau machen in der Trinkwasserverordnung.
Die Küchenberatung war sehr schlecht, man fragt immer nach der WW Versorgung. Allein das zeigt schon das alle keine Ahnung haben. Übrigens SV ist richtig muss aber richtig angeschlossen werden einschl. der Leck Wassermenge. Das bedeutet Leckwasser nur über offen Ablauf, gesichert über einen Geruchverschluss. Das alles unterhalb der Spüle anbringen wird technisch fast nicht lösbar sein. Wird der Überlauf fest angeschlossen am Ablauf, wird die Trinkwasserleitung verkeimen. Das wiederrum ist dann eine Straftat. Immer mehr Häuser in DE sind durch die Bastelarbeit schon verkeimt.

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nein, es reicht eine Brennergesteuerte Regelung, wenn die Heizlasst und Heizfläche einschl. Abgleich vorgenommen wird. WW muss geregelt sein.

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völlig wurscht was für eine Anlage vorhanden ist, die eingefangenen Wärme über Solar wird immer der Heizung zu gute kommen können. Ob Fuss,.- oder Wandheizung alte oder neue Heizkörper vorhanden sind, es ist immer ein Wärmegewinn. Der Sonne ist es egal in und durch was erwärmt werden soll..

Man kann auch in eine 90/70 Grad- Anlage durch den Pufferspeicher Wärme in die Heizungsanlage abgeben Diese ist genau so hoch wie bei einer neuen Anlage, also wenn Du da ewas einbauen willst, mach das mit ausreichenden großen Bausystemen.

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ja muss. Der Zulauf muss gleich der Schluckmenge des Überlaufs sein. Oft ist der z.T verstopft dann liegt aber ein Wartungsmangel vor. Überlauf muss also frei sein.

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ups, Entschuldigung wer richtig liest begreift schneller.

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Du suchst einen Schwarzarbeiter, dass ist strafbar, die HWK sind doch nicht blöde und erkennen sehr schnell um was es geht. Den Rest macht dann der Zoll. Aus der Nummer kommst Du nicht mehr heraus.

Wer sich für sein Haus keinen Fachunternehmer leisten kann ist einfach pleite oder geizig.

Abhilfe ist verkaufen und eine Wohnung abmieten. Übrigens jeder kann einfach schnell den Zoll anrufen, geht vom Handy aus schnell. Das kann der Fachunternehmer aus der Nachbarschaft sein, der vielleicht ein Angebot abgegeben hat, Nachbar usw. usw.

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so einfach geht es nicht stilllegen. Die Leitung muss eingeschleift werden ins Rohrsystem. Liegt an dem Strang z.B. untere Etagen weitere Entnahmestellen, müssen auch dann diese Armaturen gegen Eigensichere ausgetauscht werden. Fast alle Baumarktarmaturen sind nicht eigensicher, das aber erkennt der Laie nicht. Deshalb sollte man schon ausreichende Fachkenntnisse haben um zu entscheiden Rückbau oder lassen.

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Am Wasserauslaufventil den Luftsprudler reinigen und schauen ob das Absperr-, Eckregulierventil am Waschbecken ausreichend eingestellt ist.

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Wenn keine Revisionöffnung vorhanden ist, lass lieber die Finger davon. Es kann sein das da unbemerkt was auseinander geht. Der Sachschaden kann schnell nach oben gehe.

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