Internetleitung vom Vormieter blockiert; Verklagen?
Guten Tag!
Folgendes Problem: Unser Vormieter hat die Leitung unserer Wohnung seit Mitte April belegt. Laut seiner Aussage habe er bereits einen Umzug angemeldet gehabt zum 15.4.2020. Nun war es jedoch so, dass die Leitung immer noch belegt ist wie mir mein Provider mehrmals bestätigen konnte bzw. musste.
Auf Nachfragen reagiert der Vormieter nicht mehr. Insagesamt ist die Kommunikation mit diesem sehr sehr erschwert durch sein Verhalten.
Heute war ich im Telekom-Shop und man sagte mir dort, dass weder eine Kündigung noch ein Umzugsauftrag gestellt wurde vom Vormieter. Stattdessen habe dieser einen neuen Vertrag in Auftrag gegeben. Man werde zwar die Technik-Abteilung informieren, jedoch stehen die Chancen nicht gut. Datenschutztechnisch alles sehr fragwürdig, aber das ist nicht Kern der Frage. Ich werde dem Vormieter ein Ultimatum stellen wollen mit folgendem Text:
"Hallo.
Ich war nun beim Telekomshop und habe einen Neuauftrag bei der Telekom bestellen müssen, da die Leitung nach wie vor belegt ist von euch und Osnatel dadurch den Auftrag storniert hat. Dabei ist rausgekommen, dass ihr weder gekündigt noch einen Umzug für (unserere Adresse) beantragt habt. Es ist schade, dass die von euch gemachten Aussagen schlicht nicht den Tatsachen entsprechen und ihr stattdessen einen Neuvertrag getätigt habt, wodurch die Leitung belegt bleibt. Ich biete euch an, die Leitung innerhalb der nächsten 14 Tage bei der Telekom freigeben zu lassen ("sofortige Leitungsfreigabe"), da ihr dort nicht mehr wohnt und damit Verursacher eines Sachmangels der Wohnung seid, der dem Vermieter zu einer Mietminderung zur Last gelegt werden kann. Diese Information wird ebenfalls an den Vermieter gehen. Andernfalls sehen wir uns gezwungen, von der Rechtsschutzversicherung Gebrauch machen zu müssen, damit zukünftige Kommunikation über den Anwalt laufen. Sollte nach 14 Tagen eurerseits keine entsprechende Bestätigung kommen, die den Tatsachen entspricht, verstehen wir dies als Wunsch, oben genanntes Procedere durchzuführen. Es ist schade, dass wir so einen Weg einschlagen müssen, aber leider seht ihr es nicht als Notwendig ein, auf Nachrichten zu antworten, sodass wir uns nun dazu gezwungen sehen."
Die Frage ist, kann ich die rechtlich verklagen mit den im Text genannten Gründen oder muss ich wirklich ohne Internet auskommen? Ich weiß, dass die Frage abgeändert bereits gestellt wurde, aber nun sind ja neue Tatsachen hinzugekommen.
Danke für eure Hilfe!