Der Wertersatz ist grundsätzlich rechtmäßig, in dieser Höhe aber nicht - und völlig unabhängig von der Nutzung von Coins (die man dort eh' nicht "auf Pump" verwenden kann).
Der Wertersatz darf nur zeitanteilig berechnet werden, der Einbehalt der kompletten ersten Monatsrate ist rechtswidrig. Ich empfehle die Lektüre von BGH Az. III ZR 169/20.
Also: Frist zur Erstattung der Ersten Rate Minus Wertersatz stellen mit dem klaren Hinweis, dass die Kosten einer Rücklastschrift bei Nichteinhaltung zu deren Lasten gehen und nicht von Dir zu vertreten sind.
Die unvermeidliche Post von RA Kipke aus Hamburg nach Rückbuchung der Lastschrift kann man mit Überweisung des rechtmäßig ermittelten Wertersatzes (Nutzungtage / Vertragdauer in Tagen * Gesamtpreis für die Vertragsdauer) und Verweis auf die Uneinsichtigkeit seiner Mandantin (und o.g. Urteil) erwidern.
...aus aktuellem, persönlichen Anlass hier mal den gültigen Rechtsstand:
Wertersatz bei PV-Verträgen muss zeitanteilig berechnet werden - außer es gibt Teilleistungen, die gesondert abgerechnet werden.
Lesenswert dazu: das Urteil BG III ZR 169/20 (einfach googeln)
Casual Networks erhebt willkürlich den ersten eingezogenen LS-Betrag (gern auch höher als die in den AGB genannten Mindestbeträge) als Wertersatz - das ist nicht erlaubt.
Also echte Nutzungstage / Vertragstage * Vertragspreis (gesamte Laufzeit errechen und den Rest zurückfordern - unter Androhung eine Rücklastschrift bei Nichterfüllung und Hinweis auf Eigenverschulden der dann entstehenden Kosten.
Nicht vergessen: Bankverbindung erfragen, um nach der LS-Rückgabe den korrekten Bertrag zu zahlen.
Casual Networks ist flott dabei, bei Zahlungsverzug/Rücklastschriften den Herrn RA Kipke aus Hamburg los zu schicken - aber mit Verweis auf o.g. Urteil und den erfolgten Schriftverkehrt kam von dem (in meinem Fall) nach Überweisung des korrekten Wertersatzes (bei mir: 13,16€ für acht Tage - an das Anwaltskonto!) auch nach dreieinhalb Wochen nix mehr.
Wertersatz bei PV-Verträgen muss zeitanteilig berechnet werden - außer es gibt Teilleistungen, die gesondert abgerechnet werden.
Lesenswert dazu: das Urteil BG III ZR 169/20 (einfach googeln)Casual Networks erhebt willkürlich den ersten eingezogenen LS-Betrag (gern auch höher als die in den AGB genannten Mindestbeträge) als Wertersatz - das ist nicht erlaubt.Also echte Nutzungstage / Vertragstage * Vertragspreis (gesamte Laufzeit errechen und den Rest zurückfordern - unter Androhung eine Rücklastschrift bei Nichterfüllung und Hinweis auf Eigenverschulden der entstehenden Kosten.Nicht vergessen: Bankverbindung erfragen, um nach der LS-Rückgabe den korrekten Bertrag zu zahlen.Casual Networks ist flott dabei, bei Zahlungsverzug/Rücklastschriften den Herrn RA Kipke los zu schicken - aber mit Verweis auf o.g. Urteil kam von dem auch nach dreieinhalb wochen nix mehr.