Wie in fast allen anderen Ländern auch, werden in Deutschland Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, geahndet. Der Sex und das Gesetz, sollten eigentlich nicht in einem Satz zusammen genannt werden, es gibt allerdings Menschen die vom Gesetz, vor dem Sex geschützt werden müssen. So verbietet das Gesetz zum Beispiel, den sexuellen Mussbrauch von Kindern und Jugendlichen, die jugendgefährdende Prostitution, die sexuelle Nötigung usw.
Im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches, sind alle Paragraphen gegen die sexuellen Straftaten zu finden. Der Sex zwischen Verwandten ist zum Beispiel gesetzlich verboten und wird mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft. Sex ist in Deutschland mit Minderjährigen ab 14 Jahren erlaubt, wenn die Jugendlichen den Beischlaf wollen und der Partner höchstens 20 Jahre alt ist. Wenn der Partner 21 Jahre oder älter ist der Geschlechtsverkehr nur dann nicht strafbar, wenn die Jugendlichen nicht dazu genötigt oder gezwungen werden.
An 16 Jahren, gibt es keine Einschränkungen beim Sex und das Gesetz sieht nur dann Bestrafungen vor, wenn eine Jugendliche oder ein Jugendlicher, zu den sexuellen Handlungen, gegen seinen Willen, gezwungen wird.
Für Lehrer, Auszubildende, Trainer usw. ist es per Gesetz verboten eine sexuelle Beziehung zu Jugendlichen zu unterhalten. Bei Lehrern sind sexuelle Beziehungen zu den Schülern unter 18 Jahren, verboten.
Quelle: www.herzsache.de