Du kannst ihn aufjedenfall strafrechtlich anzeigen, das ist klar.

Aber ich glaube, dass man ihn auch zivilrechtlich anzeigen kann, gerade wenn man durch einen Psychologen nachweisen kann, dass man psychische Schäden davon getragen hat, bei dem Fall würdest du glaube ich schon ordentlich Schmerzensgeld erhalten. (Bin mir aber nicht sicher, würde mich gegebenenfalls bei einem Anwalt informieren.)

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