Sie hat dich voll ausgenutzt und wie einen Hengst dreimal abgeritten

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Mein Abi ist wohl zu lange her, um dir noch Tipps geben zu können. Ich kann dir nur sagen, dass du es schaffen wirst! ☺ Alles Gute und viel Erfolg! ⚘

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Kann man das Diebstahl/klauen nennen?

Hallo,

Es geht um eine Person in meinem nahen Umfeld. Nennen wir sie einfach Antonia. Antonia arbeitet bei einer alten Dame als Putzkraft. Während sie in der Wohnung aufräumt findet sie einen Gegenstand zb.einen Stift. Wir gehen davon aus daß sich der Stift irgendwo in der Wohnung befindet oder im Mülleimer in dieser Wohnung ist.(ich schreibe beide Möglichkeiten weil ich nicht genau weiß wo der Gegenstand sich befunden hat). Aber der Gegenstand gehört 100% der alten Dame. Antonia schaut sich denn Gegenstand an und fragt sich was es wohl sein könnte. Sie steckt denn Gegenstand ein (der sich vielleicht neben vielen anderen Gegenständen befunden hat die genauso aussehen) und nimmt ihn mit nach Hause um genau zu untersuchen was es für ein Gegenstand ist. Doch gefragt oder der alten Dame was davon gesagt hat sie nichts. Zuhause hat Antonia denn Gegenstand untersucht und ihn danach in denn Müll geschmissen.

Bei meiner Anschuldigungen das Antonia das geklaut hat, hat Antonia mit "ich habe es nicht geklaut sondern nur mitgenommen" und "ich habe es nicht mitgenommen weil es die alte Dame nicht gebraucht hat oder ich es klauen wollte sondern nur um es genau zu untersuchen/anzuschauen" geantwortet. Jetzt Frage ich euch, ist das ein Diebstahl und bitte bedenkt dabei es geht hier nicht um ob die Person das vermissen würde oder sie sie dafür rechtlich Anzeigen würde sondern ob es laut Recht ein Diebstahl ist.

Entschuldigt die Grammatik und Rechtschreibfehler. Ich hoffe ihr könnt meinen Anliegen trotzdem verstehen.

Danke

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Gemäß Paragraf 242 StGB ist Diebstahl die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Dies ist hier ohne Zweifel erfüllt. Auf subjektiver Ebene ist erforderlich dass u.a. Enteignungsvorsatz, d.h. die dauerhafte Verdrängung des Eigentümers sowie Aneignungsabsicht, d.h. zumindest vorübergehende Einverleibung des Gegenstandes. Beides kann man hier meiner Meinung nach bejahen.

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Hätte er sich doch denken können - SEINE Schuld !

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Nein, du könntest höchstens einen Kredit bekommen

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Da ich ihr sowieso meistens in den Mund spritze ist es eigentlich egal ob sie was anhat oder nicht. Es sei denn man möchte was von ihr sehen ;-)

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Ich persönlich finde es hübsch. Aber du musst dir natürlich darüber im Klaren sein dass viele Jungs sich dazu einen runterholen. Wenn du damit kein Problem hast dann ist alles gut

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Mir geht das auch so. Wenn ich es selbst mache dann denke meist oft an eine Bekannte und gucke mir ihre Bilder an. Bin dann oft geiler als ohne und komme heftiger. Ich befürchte sie weiß das auch

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