Ich kenne sachkundige Mitarbeiter, die für 13,90 arbeiten und ich kenne, welche, die über 20 Euro bekommen.... die arbeiten zwischen 160 und 240 Stunden...
Nur was fängst Du jetzt mit dieser Information an?
Ich kenne sachkundige Mitarbeiter, die für 13,90 arbeiten und ich kenne, welche, die über 20 Euro bekommen.... die arbeiten zwischen 160 und 240 Stunden...
Nur was fängst Du jetzt mit dieser Information an?
Die 1. Frage wäre, was genau wird da gemacht?
Die 2. Frage, welche Qualifikationen haben Deine Kollegen, eine Unterrichtung nach 34a GewO?
Die 3. Frage, was ist vertraglich zwischen Deinem Arbeitgeber und dem Auftraggeber vereinbart.
Mit der Sachkundeprüfung nach 34a der Gewerbeordnung kann ich in den Firmen arbeiten, die Sicherheitsleistungen anbieten, bei denen das Personal diese Qualifikation nachweisen muss. Gilt in ähnlicher Art auch für bewaffnete Dienste (z.B. Militär, Kernkraft, GuW)
Wobei Du keinen Waffenschein hast, sondern eine bestandene Waffensachkundeprüfung.
Ich würde diesen Versuch mit dem HA besprechen und eine Wiedereingliederung ins Auge fassen.
Der ÖPNV ist im Vergleich zu Berlin oder Frankfurt Kurgebiet... Übergriffe sind die Ausnahme.
Im Fachhandel vor Ort oder Online
Und ganz wichtig:
Es muss als Tierabwehrspray deklariert sein.
Ich würde das nicht als normal bezeichnen, aber es ist in der Branche nicht unüblich. Wer in die Sicherheit gehen will sollte sich seinen Arbeitgeber genau aussuchen, auch was Arbeitszeiten etc betrifft und so vermeiden zum Beispiel 12h Dauernachtschichten zu haben.
Ich habe vor Jahren im Bereich der Sicherheit unter Mindestlohn (der kam erst später) gearbeitet... das waren damals 8,50 EUR/h, zwei Jahre später etwa auf Basis des etwas spätere eingeführten Mindestlohn. Hätte ich das damals nicht gemacht, würde ich heute, was anderes machen... und keine Ahnung ich die vom Gehalt her umgerechneten 40 EUR/h dann auch hätte.
Von daher.... stellt sich eine solche Situation, ja... ich würde es machen... man weiss nie wofür es gut ist... abgesehen davon ist das Wichtigste an der Arbeit -> sie muss Spaß bringen, Geld beruhigt, macht aber nicht glücklich
Die Antworten dürften so zahlreich sein, wie es Gehaltsspannen gibt.... ich könnte im Monat bestimmt 2.500 verjubeln.... was willst Du jetzt mit dieser Information anfangen?
Was Dein Arbeitgeber will und auf was er einen Anspruch hat, sind 2 verschiedene paar Schuhe. Sofern die AU Meldung in 2023 erfolgte, kann er sich die Daten selbst von der Kasse holen. Wenn Du nett bist machst Du ihm eine Kopie von Deinem Beleg, deckst aber vor die Diagnose ab (ICD Code) in der Regel geht es dem AG genau darum.
Sollte er es nicht bezahlen, anmahnen, zum BR und im Zweifel einklagen (Arbeitsgericht)
Nein, über diese Zeile ist die Bescheinigung eineindeutig zu identifizieren.
Ich bin entweder verbeamtet oder angestellt.... als Angestellter muss ich mich nicht (und darf es in der Regel auch nicht) privat versichern.
zur Einführung gab es einen Bestandschutz für Leute die bereits seit mindestens 5 Jahren in der Branche tätig waren, diese Frist ist schon lange verstrichen
Während der Unterrichtung hält ein Dozent die Vorträge, ganz am Ende gibt es eine Lernzielkontrolle... das Ding wird nicht umsonst Sitzschein genannt...
Was Du darfst oder nicht darfst ist dann auch ein Teil des Unterrichts.
Nur mit Sachkunde:
Die drei Tätigkeitsgebiete
ja, im Rahmen der Prüfung der gesetzlichen Zuverlässigkeit wird auch das BZR abgefragt.. sollte es zumindest
Naja, man lernt in diesen Kursen um die Prüfung zu bestehen, für die einen Kleinkram, für andere unüberwindlich.... es ist von der eigenen "Intelligenz" abhängig wie leicht oder schwer der Kurs ist.
Ich würde sagen mit etwas Grips und Vorbereitung ist das Ding gut zu bestehen, darf aber nicht unterschätzt werden.
das ist vom individuellem Lernverhalten abhängig, es gibt Leute die bereiten sich autodidaktisch vor, aber benötigen eine kurze Schulung, andere lernen monatelang.
Die Antwort hat etwas so viele Möglichkeiten wie es Tätigkeiten in der Sicherheit gibt, von absolut ja... bis nö, gar nicht...
Sind nicht schlecht, da gibt es auch noch andere.... ich bevorzuge anprobieren
Wenn es Deine Wohnung ist, bist Du auch berechtigt ein Hausverbot auszusprechen. Sinnvoll ist es das nicht nur mündlich zu machen, sondern auch schriftlich auszuhändigen, das erleichtert die Beweisführung, falls es zu einem Hausfriedensbruch kommen würde.