Hallo zusammen!
Es geht um den Verkauf einer Eintrittskarte.
Eine Dame hat nach erstem Kontakt über ebay kleinanzeigen via sms mit mir alle Details zur Abholung ausgemacht.
Sie hat sich mehrfach rückversichert, ob sie sich denn auch wirklich darauf verlassen könne dass das klappt.
Der Veranstaltungsbeginn war 12 Uhr, das Event sollte bis in die Nacht gehen.
Um 13 Uhr wollte sie, ganz sicher, die Karte abholen.
Preis war klar, Adresse ausgetauscht, alles fix.
also alle Details eines gültigen Kaufvertrages.
Anderen Interessenten habe ich indes abgesagt.
Ihr ahnt es - kurz vor eigentlichem Abholzeitraum kam ihre Absage.
Ich habe sie nun auch im Nachgang mehrfach darauf hingewiesen, dass ein einseitiger Rücktritt eines Kaufvertrages nicht gültig sei.
Nun bietet sie mir die Hälfte des zuvor vereinbarten Preises an.
Dafür solle ich ihr aber zuvor die Karte per Post senden.
Das ist natürlich absolut frech.
Ja, ich habe die Karte noch.
Ja, ich wäre auch gewillt sie ihr zu senden.
Aber natürlich nachdem ich das Geld erhalten habe.
Und zwar den kompletten, vereinbarten Preis.
Wie seht ihr das?
Wie ist das rechtlich?
Bedankt!