Es muß beim zuständigen Betreuungsgericht formlos die Aufhebung der Betreuung beantragt werden - entweder schriftlich (ist am sichersten) oder durch persönliche Vorsprache mit der Bitte um Niederschrift und Weiterleitung. Dann ist das Gericht verpflichtet zu prüfen, ob die Betreuung noch berechtigt ist oder aufgehoben werden kann. Das Verfahren kann einige Zeit dauern, da verschiedene Formalien eingehalten werden müssen, damit am Ende des Verfahrens auch ein rechtskräftigen Beschluß steht.

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meines Erachtens ist es in dieser Situation sinnvoll mit dem zuständigen Sozialamt Kontakt aufzunehmen und den Sachverhalt darzustellen. Die persönliche Situation des unterhaltspflichtigen Angehörigen hat Priorität. Erst einmal muß man seine Familie finanziell stabil versorgen können und angemessen wohnen können. Dazu kann auch ein Hauskauf notwendig sein und somit können die nötigen Kreditkosten als einkommensmindernde Ausgaben angerechnet werden. Dadurch wird das zur Finanzierung der Heimkosten für die Mutter anrechenbare Einkommen niedriger und der eventuell erforderliche Eigenanteil veringert sich. Das ist der Unterschied zwischen Kindesunterhalt und Elternunterhalt.Ein offenes Gespräch und eventuell vorher ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt - dann bist du auf der sicheren Seite und ersparst dir unschöne Nachfragen.

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Bewerbungen sollte man so schnell wie möglich schreiben, auch eventl. Arbeitsangebote und Vorstellungsgespräche wahrnehmen - der alte Arbeitgeber muß dazu freistellen - , alle anderen Verpflichtungen gelten erst dann, wenn wirklich Arbeitslosigkeit eingetreten ist.

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Die Krankschreibung erfolgte bevor das Ausbildungsverhältnis begann -- daraus folgt die Familienversicherung läuft weiter und ein Krankengeldanspruch ist noch nicht entstanden -- ganz eindeutiger Sachverhalt !

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Der sicherste Weg in die Selbständigkeit(das seid ihr dann ja, wenn ihr das in Eigenregie machen wollt) ist eine ausführliche Beratung über alle rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen. Entweder über die Arbeitsagentur (die müßten eigentlich über das notwendige Know how bezüglich Förderprogramme, finanzielle Hilfen u.ä. Bescheid wissen) und Pflegekassen ( die können bei konzeptionellen Fragen Hilfe geben und vor allem auch über die personellen Voraussetzungen bezügl. der fachlichen Qualifikation detailliert Auskunft geben. Eine andere Möglichkeit ist die Beratung durch eine Bank eures Vertrauens, aber ohne PDL läuft nix.

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ja das ist möglich - sprich mit der zuständigen Pflegekasse. Du kannst eine Privatperson zur Pflege einsetzen, eine Tagespflege nutzen, einen Heimplatz in Anspruch nehmen. Das alles bis zu 28 Tage pro Jahr eventlauch länger - dann in Verbindung mit Kurzzeitpflege.

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Ich muß zu meiner frage noch hinzufügen, dass ich mich noch in einer Ausbildung befinde.

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Nach meiner Kenntnis kann man bei gründlicher Prüfung der aktuellen Situation eine Vollmacht durchaus "zurückgeben". Es muß mit dem Vollmachtgeber abgestimmt sein - das wäre die einfache Variante. Wenn das nicht möglich ist, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, dann sollte man überlegen, ob jetzt eine gesetzliche Betreuung eingeleitet werden sollte, wenn der Vollmachtgeber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr entscheidungsfähig ist und aus diesem Grund eine sachliche Verständigung über diesen Sachverhalt nicht mehr möglich ist. Beratung zu diesem Thema gibt es kostenlos bei der Betreuungsbehörde (im örtlichen Landratsamt) oder bei Betreuungsvereinen.

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der Weg in eine Beratungsstelle oder zum Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitamtes deiner Region wird dir nicht erspart bleiben, wenn du eine ordentliche Auskunft haben möchtest. Es gibt einige Wege, welche für dich in Frage kommen - ist abhängig von deiner ganz persönlichen Situation. 1. Klärung ALG I Anspruch, eventl. in Verbindung mit EM-Rentenantrag - nennt sich Leistung zur Nahtlosigkeit, falls dies nicht passt 2. Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt

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Die Frage ist viel zu allgemein gestellt, um seriös darauf zu antworten. Ein Tipp von mir - es gibt bundesweit den Sozialverband Vdk. Über google findest du bestimmt eine Beratungsstelle in deiner Umgebung. Gegen eine geringe Mitgliedsgebühr kann man sich beraten lassen und gegebenenfalls auch anwaltlich vertreten lassen.

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Eine andere Möglichkeit wäre, wenn gemeinsam mit dem behandelnden Arzt (Hausarzt oder Psychiater)der Krankenkasse glaubhaft gemacht werden kann, dass Ihre Mutter unter der Situation leidet und sich ihr Gesundheitszustand durch einen Umzug in die Näheder Familie wahrscheinlich bessern würde und weitere Folgekosten, wie Krankenhausbehandlungen u.a. weniger werden könnten. Wenn Ihre Mutter sich dazu noch äußern kann und ihre eigene Meinung sagen kann, wäre dies eine Möglichkeit,im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die Krankenkasse zur Kostenübernahme zu bewegen. Es wäre immer eine Kulanzentscheidung, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

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