JA ! Eigentlich muss es drin stehen. Nicht aufgrund der Stunden, sondern der Sünde. Diese war sexuell. Beweis : §32 Abs. 3 BZRG

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Hey,

ich weiss wie du dich fühlst. Bin M/17 und habe das selbe schon hinter mir. Bleib du selbst, denn sonst nimmt dich keiner ernst. Du hast Freunde weil sie dich lieben wie du bist und nicht wie du sein sollst. Nur weil einer "männlicher" scheint musst du es nicht sein. Hör auf dein Herz und bleib wie du bist !

gruss

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Nach dem neuen Datenschutzgesetz letzten Jahres, darf eine Schule keine Informationen herausgeben, esseidenn sie sind offiziell für dich oder so gekenntzeichnet, das man erkennt das sie für dich sind.

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Ja, die einzige Möglichkeit ist es, den Coil oder Kopf komplett zu wechseln. Diese Anzeichen sagen nur das das to much ist

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Das ist genau wie der Unterschied zwischen Erzieher und Kinderpfleger. Der Erzieher hat quasi die "Administratorrechte" während der Kinderpfleger ledeglich der Assistent ist. Die Ausbildungen sind verschieden ausgeprägt. Du benötigst für beide Berufe mind. einen mittleren Abschluss.

Grüsse schickt angehender Sozialassistent !

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