Moin Min3craftHD!
Sonderrechte hast du nur bedingt. Du darfst dich beispielsweise bei Rot auf die Kreuzung vortasten oder leicht über der Höchstgeschwindigkeit fahren, dennoch liegt die volle Verantwortung bei dir. Baust du dabei einen Unfall oder kommt jemand zu schaden, wird es schwer für dich, dein Handeln zu rechtfertigen. Schließlich bist du auch verpflichtet, die Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern auszuschließen. Es ist also davon abzuraten.
Zur Blaulichtfrage: Diese wird auch in der Straßenverkehrsordnung geklärt.
Nur folgende Kraftfahrzeuge dürfen ein Blaulicht besitzen:
- Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge.
- Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
- Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
- Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Gilt also nicht für deinen Privat-PKW.