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weebly.com da kann man sehr einfach seiten designen!
Das kann NUR CHUCK NORRIS!
screenshot machen in fotos speichern vllt.?
damit sie es nicht zu verantworten haben wenn minderjährige es schauen ist ja auch nich uneklig..
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Lärmbeschränkungen Es gibt Lärmbeschränkungen, an die sich jeder Mieter halten muss. Die nächtlichen Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr sind gesetzlich (Immissionsverordnungen der Länder) besonders geschützt. In dieser Zeit müssen alle Mieter Geräusche auf Zimmerlautstärke reduzieren.
Zimmerlautstärke heißt nicht, dass überhaupt kein Geräusch aus der Nachbarwohnung in der Mieterwohnung zu hören sein darf. Insbesondere kommt es darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde und wo die Wohnung liegt. Weitere Beschränkungen bestehen zur Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr (Mittagsruhe). Jedoch kann diese in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt sein. Meistens kann ein Vermerk dem Mietvertrag oder der Hausordnung entnommen werden.
Ein Geräusch wird erst dann juristisch interessant, wenn es ein normal empfindlicher Durchschnittsmensch nicht mehr erträgt, es sein denn, es ist ortsüblich oder unvermeidlich.
Kinderlärm Wie laut Kinder sein dürfen, hängt grundsätzlich vom Einzelfall ab. Aber Kinder lassen sich nun mal nicht auf lautlos stellen. Spielende Kinder müssen toleriert werden. Dieses Toleranzgebot betrifft jedoch nur den so genannten typischen Kinderlärm durch Schreien, Lachen und Toben beim Spielen, das nächtliche Baby- und Kleinkindergeschrei sowie gelegentliches Getrampel, Fallenlassen von Gegenständen. Das alles muss von anderen Hausbewohnern als natürliches Verhalten der Kinder hingenommen werden. Eltern müssen aber gerade in den Ruhezeiten versuchen, lärmende Kinder zu beruhigen und eventuell anderweitig zu beschäftigen. Wo sich Eltern um das Schreien ihrer Kinder einfach nicht kümmern, sind sie für die Störung der Nachbarn verantwortlich. Jedoch lässt sich dies nicht verallgemeinern.
Außerdem hat ein Hausmeister nicht das Recht, Kindern Weisungen zu erteilen. Möchte er sich beschweren, so darf er nicht die Kinder beschimpfen, sondern muss sich an die Eltern wenden. Grundsätzlich ist es Kindern erlaubt, im Hof- und Gartenraum zu spielen. Sie müssen aber von den Eltern angehalten werden, während der Ruhezeiten nicht oder nur leise zu spielen. Wird beispielsweise der Innenbereich einer großen Wohnanlage vertragsgemäß für Sport und Spiel von Kindern genutzt, so können die Mitmieter wegen der dadurch entstehenden Lärmbelästigung nicht die Miete mindern (Landgericht München WM 87, 121). Wenn es in der Wohnungsnähe keinen Spielplatz gibt, so soll wegen der fehlenden anderen Möglichkeiten das Spielen im Garagenhof erlaubt sein. Der dadurch entstehende Lärm sei den Nachbarn zumutbar (Landgericht München, Aktenzeichen: 1 T 14 129/88). Dazu zählt auch das Fußballspiel. Man kann Kindern nicht verbieten, einem Ball „nachzujagen“. Auch dann nicht, wenn er in Nachbars Vorgarten gelandet ist (LG München II, Aktenzeichen: 5 O 5454/03).
Befindet sich ein Spielplatz in unmittelbarer Nähe zum Wohnhaus, so müssen sich Anlieger mit dem von dort ausgehenden Kinderlärm abfinden. Die Rechtsprechung hat durchweg festgestellt, dass Kinderlärm in der Regel werktags von 08.00 – 20.00 Uhr hinzunehmen ist, denn Spielplätze sind zum Spielen da. Allerdings sind auch hier die Benutzerzeiten - oder wenigstens die allgemeinen Ruhezeiten - einzuhalten, wenn Wohnungen in der Nähe sind (Verwaltungsgericht Münster WM 83, 176). Anders wurde dies bei Kindern bis zu 12 Jahren gesehen. Liegt ein Spielplatz in einem reinen Wohngebiet, so sei es erlaubt, diesen auch in der Mittagszeit zu nutzen. Er sei Ausdruck familiengebundenen Wohnens und regelmäßig mit dem Ruhebedürfnis der Anlieger vereinbar (Verwaltungsgericht Braunschweig, Aktenzeichen: 9 A 9014/91). Dies kann jedoch in Einzelfällen unterschiedlich bewertet werden.
Musikinstrumente Es gehört zur verfassungsrechtlich geschützten Freiheit privater Lebensgestaltung, ein Instrument zu spielen. Wer also ein Instrument erlernen will, dem muss auch das Üben gestattet sein. Daher darf der Mietvertrag das Musizieren nicht gänzlich verbieten. Gerade berufstätigen Mietern muss es möglich sein, nach Feierabend oder am Wochenende ihrem Hobby nachzugehen. Generell ist das Spielen von Musikinstrumenten auf etwa zwei Stunden am Tag zu beschränken. Es kann gelegentlich sein, dass kürzere Zeiten aus Rücksicht auf besondere Notlagen von Nachbarn geboten sind oder eine zeitliche Begrenzung des Musizierens durch den Mietvertrag oder die Hausordnung festgelegt wurde.
Das Musizieren ist grundsätzlich über Zimmerlautstärke erlaubt, man muss aber auch hier die Mittags- und Nachtruhezeiten beachten. Ausnahmen bestehen bei besonders lauten Instrumenten oder bei Instrumenten mit Lautstärkeregelung oder elektronischem Verstärker. Hier muss immer Zimmerlautstärke eingehalten werden.
Musikanlagen Auch wenn jeder mal gern das Lieblingslied im Radio mit voller Lautstärke hören möchte, so gelten hier etwas andere Regeln. Bei der Benutzung von Musikanlagen -dazu gehören Radio, Stereoanlage, aber auch der Fernseher – werden weniger zeitlich
see you heißt das, die abkürzung wird häufig für chats verwendet
ich find die tags ja interresant :D
Magic life waterworld imperial
cut weis ich uncut hab ich keine ahnung
ne bis zu 18 jahren muss ein elternteil dabei sein
weil es so ist
c) ist doch logisch
hör auf zu rauchen!
sag, "papa ist ganz oben über den wolken und wacht über uns" das ist vllt. gut
kauft euchn "planshbecekcen" oder wie ihr das nennt