-darauf bezogen was hier geschrieben wurde- Ich muss leider sagen das es so nicht richtig ist, wenn es so gemeint ist, wie ich es verstanden habe. Es ist nicht zulässig das Gebet einfach zu unterlassen, auch wenn es schwierig ist einen Platz zum beten zu finden. Geplant das Gebet zu unterlassen ist nicht gestattet liebes. Nur wenn du es ungewollt verpasst sollst du das Gebet natürlich nachholen. Ich gebe dir den Ratschlag immer nach Beweisen zu Fragen und nie Blind zu vertrauen, vor allem bei GuteFrage, wo einfach jeder schreiben kann was er will. Dafür ist unsere Religion zu wertvoll. Möge Allah uns alle auf den geraden Weg führen und uns unsere Sünden vergeben. Du kannst mich gerne anschreiben falls du Hilfe oder wen zum reden brauchst insha allah. Hier sind die Beweise-
Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“
[An-Nisaa`:103]
Dass du das Gebet unbeabsichtigt versäumt hast, vielmehr durch einen islamisch-legitimen Grund, wie aus Vergesslichkeit oder weil man verschlafen hat, trotz deiner intensiven Bestrebung es grundsätzlich in seiner Zeit zu beten. In diesem Fall bist du entschuldigt und musst es, sobald du dich daran erinnerst, nachholen. Der Beweis dafür ist, dass im „Sahih-Werk“ von Muslim (681) die Geschichte überliefert wurde, dass der Gesandte, Allahs Segen und Frieden auf ihm, und seine Gefährten das Morgengebet verschlafen haben. Dann begannen die Prophetengefährten einander zuzuflüstern: „Was ist die Sühne für unsere Vernachlässigung des Gebets, das wir begangen haben?“ Daraufhin sagte der Gesandten Allahs:
„Gewiss, im Schlaf gibt es keine Vernachlässigung. Die Vernachlässigung bezieht sich auf den, der das Gebet nicht betet, bis die Zeit des nächsten Gebets eintrifft. Wer dies tut, der soll es beten, sobald er darauf aufmerksam wird.“
Das bedeutet nicht, dass man absichtlich das Gebet verschlafen kann, so dass man es verpasst hat, und sich dann mit dem Schlafen entschuldigt, oder dass man die Methoden, die einem helfen dafür aufzustehen, vernachlässigt und sich dann damit entschuldigt. Man muss sich vielmehr an alle Mittel halten, zu denen man in der Lage ist, so wie es der Gesandte, Allahs Segen und Frieden auf ihm, in diesem Geschehnis tat. Denn er beauftragte eine Person wach zu bleiben, damit er sie zum Gebet weckt, jedoch überwältigte ihn die Müdigkeit und er hat sie nicht geweckt. Dieser Fall gehört zu denen, für die der Mensch entschuldigt ist.
Zweitens: Man verpasst das Gebet absichtlich. Dies ist eine gewaltige Sünde und ein gefährliches Verbrechen, so dass einige Gelehrten denjenigen, der dies tut, zum Ungläubigen (Kafir) erklärten (so wie es in der Fatawa- und Artikelsammlung des ehrenwerten Schaikh Ibn Baz (10/374) steht). Dieser muss (seine Tat), nach Konsens der Gelehrten, aufrichtig bereuen. Was das Nachholen betrifft, so waren sich die Gelehrten darüber uneinig, ob es angenommen wird, wenn man es nachholt, oder nicht. Die meisten Gelehrten sind der Meinung, dass man es nachholen soll und es, trotz Sünde (wenn man, und Allah weiß es am besten, nicht reuig zurückkehrt), gültig ist, so wie dies Schaikh Ibn ‘Uthaimin, in „Asch-Scharh Al-Mumti‘“ (2/89), überlieferte.
Fragen kannst du besser von Islamqa nachschauen oder selbst dort Fragen. Es sind Gelehrte die dies beantworten und sie reden mit beweisen. Aber auch da gilt, nichts ohne Beweis anzunehmen.