Nein weil das Gesetz sagt:

Zur Abgabe verpflichtet ist: ... von Ehegatten, die zusammen zu veranlagen sind, beide Arbeitslohn bezogen haben und einer für den Veranlagungszeitraum oder einem Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist ( § 46 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a) i.V .m. §§ 26 , 26b EStG ) bzw. ab 2010 die Steuerklassenkombination IV/IV unter Anwendung des Faktorverfahrens gewählt worden ist,

Fragen? Her dami!

Ihiazel

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Der Freibetrag ist auch falsch.

JEDER Elternteil bekommt 100% Kinderfreibatrag: 2.184 ,- und 100% Bedarfsfreibetrag: 1.320 Euro, macht zusammen: 3.504. Lebt das Kind bei den Eltern oder hat ein Elternteil die gesamten Freibeträge bei sich beantragt eben das Doppelte: 7.008 Euro... Dann sind auch nur die hälftigen Kindergeldbeträge gegen zu rechnen!

Fragen?

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Nein, weil: Das geht vom Brutto ab, Du bezahlst schon an der Quelle - beim Arbeitgeber - keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung. Würdest du das in die Steuererklärung nehmen KÖNNEN, würdest du ZWEI MAL Steuern sparen. Wäre cool, geht aber nicht....

Alle Klarheiten beseitigt? Sonst gerne nachfragen...

Ihiazel

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Die Beiträge zu Lohnsteuerhilfevereinen sind Werbungskosten! Beiträge bis 100 Euro zu 100%, Beiträge zwischen 100 und 200 Euro mit 100 Euro und Beiträge von mehr als 200 Euro zu 50%.

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Hallo prekaer, Aus meiner Praxis kann ich berichten, dass die Einkünfte aus Minijobs sogar versteuert werden, wenn man sie angibt! Übersehen? Absicht? Also, NICHT angeben, da ja hier der Arbeitgeber pauschal die Abgaben trägt. Weil der Arbeitgeber die Abgaben trägt, kannst du auch keine Werbungskosten geltend machen. Du hast ja in dem Moment keine Lohnsteuer gezahlt, die du dir zurück holen könntest!

LG

Ihiazel

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Hallo cryat,

die Kosten sind für dich Werbungskosten. Werbungskosten: Wären mir die Kosten entstanden, wenn ich nicht arbeiten gehen wollte bzw. arbeiten würde... Ganz klar ist hier der Zusammenhang mit deinem "zukünftigen" Beruf gegeben. Wir bearbeiten ca 1500 Steuererklärungen im Jahr, deine Konstellationen sind mir noch nie untergekommen. Auch ich gehe davon aus, das der Arbeitgeber keinen einstellen will. Wenn ich als Arbeitgeber einen Angestellten suche, stehen in der Regel so viele Bewerber vor der Tür, dass ich auf keinen Fall irgendeinen Verlust hätte. Im Gegenteil, wenn der Bewerber nicht kommt, war dann das Interesse eben doch nicht so groß oder der Bewerber hat in der Zwischenzeit etwas anderes gefunden oder mein Angebot hat doch nicht so gut zu ihm gepasst. Von diesem Seminar hat m.E. nach auch der Arbeitgeber mindestens genau so viel, da er auch aussieben kann, wer doch nicht in die Firma passt. Wie ist es dann eigentlich bei einer Anstellung, bekommst du dann Geld oder musst du was mitbringen? Schließlich sind ja die Ausfallzeiten durch Urlaub/ Krankheit/ Fehler etc auch zu finanzieren.... Armer Arbeitgeber!

LG

Ihiazel

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Hallo Distef, hhhhm, warum hast du eine sooo dicke Nachzahlung? Selbstständige Einkünfte? Mit steuerlicher Beratung hättest du das Ergebnis vorher gekannt und hättest später abgeben können, um erst mal anzusparen! Meine Empfehlung, wenn du nicht genau weißt, woher die dicke Nachzahlung kommt: innerhalb eines Monats nach Bescheiddatum kann Einspruch eingelegt werden. Die Finanzbeamten sind auch nur Menschen und machen Fehler. Das erleben wir nicht in geringem Maß. Hast du keine gewerblichen Einkünfte, empfiehlt sich ein Lohnsteuerhilfeverein. Suche dir da eine "Vollzeitberatungsstelle" mit Öffnungszeiten. Die machen den ganzen Tag nichts Anderes, während viele nach der Arbeit zum Taschengeld aufbessern eben "nur nach Vereinbarung" da sind...

Beim Finanzamt bekommst du leider nicht so einfach eine Ratenzahlung! Da müssen verschiedene Voraussetzungen vorliegen. 1. Ratenzahlungen beim Finanzamt gibt es für längstens 6 Monate: 3.800 : 6 Monate: 634 pro Monat stemmen + 0,5% Zinsen pro Monat = 6% Zinsen auf das Jahr! 2. Du musst vorangig nach einem Kredit bei den Banken fragen und brauchst eine Bestätigung der Bank, dass du keinen Kredit bekommst! Du musst zum Einen Geld genug haben, um die Schuld theoretisch tilgen zu können (Vermögenswerte) und zum Anderen darfst du nciht so arm sein, dass due das Gelod gar nicht aufbringen könntest. Dann hätte das Finanzamt Angst, von dir gar nichts zu sehen. Du siehst, die Steuergesetze geben schon komische logische/unlogische Erklärungen.... In der Regel stellt du einen schriftlichen Antrag auf Ratenzahlung und bekommst nur mitgeteilt, dass Ratenzahlungen nicht möglich sind. Aber nun weißt du, unter welchen Voraussetzungen du Ratenzahlung bekommst und musst ja nur den Antrag entsprechend begründen...

LG

Ihiazel

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732x12= 8784 + (850x12)= 18.984 Einnahmen Ausgaben:

Werbungskosten in Zusammenhang mit deinem Beruf (wären mir die Kosten entstanden, wenn ich meine Ausbildung NICHT machen würde?) Fahrt zur Arbeit: Entfernung 25km x 220 Tage x 0,30 = 1.650 Arbeitsmittelpauschale: 110,- Kontoführung: 16,- Als Azubi auf jeden Fall PC Anschaffung, Drucker, Telefonkosten mit rein nehmen 920,- ist die Pauschale für Werbungskosten, die schon im monatlichem Lohnsteuerabzug schon berücksichtigt wurde, die übersteigst du aber und es wirkt sich aus.

Vermietung: wann angeschafft? Hier muss aus den Anschaffungskosten eine Abschreibung berechnet werden. Der Bereich ist suuuper wichtig, da du diese Abschreibung 50 Jahre mitnimmst und so jedes Jahr etwas davon hast! Was sind an Schuldzinsen zu zahlen? Diese sind von den Einnahmen abzuziehen! Rechnest du die Nebenkosten als Einnahme, kannst du die "umgelegten" Nebenkosten als Werbungskosten gegen rechnen (Warmmietenberechnung), sonst nur die Augaben die nicht in der Nebenkostenabrechnung des Mieters auftauchen wie Reparaturkosten, Fahrten zum Objekt (Kaltmietenberechnung).

Nach deinen Angaben sind ca 3100 Steuern nachzuzahlen. Warum? Auf deinen Ausbildungsgehalt hat dein Arbeitgeber schon Monat für Monat die voraussichtliche Steuer berechnet. Für die Vermietung hat noch keiner Steuern einbehalten. Dass machst du am Jahresende über die Steuererklärung! Du kannst damit rechnen, dass immer ca 1/3 von dem zu versteuernden Einkommen deine Geldbörse verlässt!

Also: Ausgaben sammeln.

Fragen???

LG

Ihiazel

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Hallo jule87,

da du nur 3km von der arbeit entfernt wohnst, hat sich das Thema Werbungskosten für dich schon mal erledigt. Ab 14km zur Arbeit übersteigst du den Werbungskostenpauschbetrag. Der Werbungskostenpauschbetrag ist im monatlichen Lohnsteuerabzug aber schon berücksichtigt.

Hast du eine Riester oder Rürup oder gespendet, wäre hier nochmal zu prüfen. Was ich dir empfehlen würde: Schau dir mal an, wie gut oder nicht gut dein Arbeitgeber schon gerechnet hat. Dein Arbeitgeber rechnet Monat für Monat deinen Monatslohn hoch und rechnet die Steuerlast aus. Hat er gut gerechnet, kommst du ohne weitere Ausgaben auf Null. Manchmal hat man aber schon ein Plus, weil der Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer abgeführt hat. Das passiert schon mal bei Unregelmäßigkeiten, wie Sonderzahlungen. Hier schließe ich mich jetzt seefrank an: Nimm eine billige Steuer CD und gib NUR die Daten der Lohnsteuerbescheinigung ein! Dann schau dir das Ergebnis an. Für 5 Euro zu wissen, ob du eher im plus oder Minus oder bei +/- Null bist ist kein Verlust.

Bei uns im Büro ist es so, dass die Arzthelferinnen eher zu denen gehören, wo sich eine Steuererklärung NICHT lohnt und wie seefrank schon richtig sagt: hast du keine Lohnersatzleistung wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld...., bist du nicht zur Abgabe verpflichtet. Hier bist du in der "Antragsveranlagung" = ich beantrage eine Steuererklärung machen zu dürfen, weil ich Geld zurück bekomme. Fordert dich das Finanzamt jedoch auf, wird aus der Antragsveranlagung sofort und automatisch eine "Pflichtveranlagung"!

liebe Grüße Ihiazel

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Hallo Paddy2704,

das solltest du sogar! Du setzt in der Steuererklärung die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten an und ziehst den steuerfrei erhaltenen Zuschuss ab.

Warum?:

  1. der Arbeitgeber zahlt in der Regel pauschal für 15 Tage im Monat, was 180 Tage im Jahr sind. Du gehst aber bei einer 5 Tage Woche mit 30 Tagen Urlaub 227 Tage arbeiten.
  2. Hast du keine Werbungskosten gegen gesetzt, KANN das Finanzamt eine Bruttolohnerhöhung vornehmen. Dann ist davon auszugehen, dass du vom Arbeitgeber zu Unrecht steuerfreie Zuschüsse erhalten hast. Ohne Kosten sind keine Zuschüsse möglich und der Betrag wird über deine Steuererklärung nachversteuert.!

Liebe Grüße Ihiazel

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Hallo misconduct, Bei deinen Ausgaben musst du erst mal bedenken, dass die ersten 14km beim Werbungskostenpauschbetrag schon enthalten ist. Den Werbungskostenpauschbetrag bekommst du schon monatlich angerechnet. Wenn du 20km fährst, hieße das: 6km (20-14) x 220 Arbeitstage x 0,30 = 396 Euro. Von allen Ausgaben bekommst du ca 1/3 wieder, also ca 130,- . Das hat bei mir im Büro immer +/- hin... Hast du noch andere Werbungskosten wie 110 Euro Nichtbeanstandungsgrenze, 16 Euro Kontoführung, 50% Unfallversicherung, beruflicher Anteil deiner Rechtschutzversicherung, so da auch immer ca mit einem Drittel rechnen!

LG Ihiazel

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Hallo Urselinchen,

nicht böse sein, aber mit deinem Nichtwissen kannst du nicht nur viel finanziellen Schaden anrichten, es ist auch noch verboten:

Das Steuerberatungsgesetz ist hier ganz streng. Erlaubt ist nur »die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 AO« (§ 6 Nr. 2 StBerG).

Wem Sie helfen dürfen und wer Ihnen helfen darf:

Ehepartner

Verlobte

Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Schwiegerkinder, Großeltern, Enkel

Geschwister (auch Halbgeschwister)

Nichten und Neffen

Schwager oder Schwägerin

Onkel und Tante

Pflegeeltern und Pflegekinder

geschiedene Ehepartner

Für diese Angehörigen dürfen Sie die Steuerformulare ausfüllen. Sie können sich auch auf der ersten Seite des vierseitigen Mantelbogens rechts unten als »Mitwirkender« zu erkennen geben (Verwandtschaftsverhältnis angeben!) und sich im Namen des Angehörigen schriftlich oder telefonisch mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.

Die Hilfeleistung für Arbeitskollegen oder Freunde ist eine Ordnungswidrigkeit - egal ob sie unentgeltlich oder entgeltlich ist. Wer erwischt wird, zahlt bis zu € 5.000,00 Strafe (§ 160 Abs. 2 StBerG). Übrigens: Oft entdeckt das Finanzamt die unerlaubte Hilfe, weil der Arbeitskollege oder Freund die Kosten dafür in seiner Steuererklärung als Steuerberatungskosten angibt. Das sollten Sie also unbedingt vermeiden!

Quelle: Akademische Arbeitsgemeinschaft

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Hallo Misus,

schreibe dir in den Buchdeckel: Wären mir die Kosten entstanden, wenn ich NICHT vermieten würde? Das ALLES ist dann vom Grundsatz her abzugsfähig... (Bei 3 Wohnungen sogar der PC-, Drucker-, Tinte- und Papierkauf; Telefonkosten... )

Ich würde mir daneben einen Lohnsteuerhilfeverein suchen, den du anrufst und fragst, ob die sich in Vermietung auskennen. Mache die ERSTE Erklärung mit der Vermietung mit deren Hilfe. Da muss eine Abschreibung berechnet werden, die dir für die nächsten 50 Jahre auch Schaden anrichten kann. Ist die "Afa" schlecht berechnet, hast du Jahr für Jahr zu wenig Werbungskosten. Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine günstige Alternative zum Steuerberater und die Berater kennen sich in der Regel im Arbeitnehmerbereich besser aus, weil sie den ganzen Tag nichts anders machen. Du solltest dir auf jeden Fall eine Vollzeitberatungsstelle suchen, weil die das nicht neben ihrem eigentlichen Beruf machen, sondern die machen den ganzen Tag nichts anderes als Steuererklärungen. Lange Wartezeiten in der Hochsaison sind bei uns Lohnsteuerhilfevereinen im Übrigen ein gutes Indiz, dass der Berater gut ist! Versendet der Verein authentifiziert (das Wort bitte benutzen), so muss dir ein Doppel der Erklärung ausgehändigt werden, wo du ab dem zweiten Jahr abschreiben kannst. Frage, wie lange eine Erstberatung dauert! Ich brauche für eine Erstberatung z.B. 2 Stunden! Da wird zuerst zusammen die Erklärung gemacht und dann BERATEN! Ich bin der Meinung, viel kürzer darf es nicht sein!

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Hallo freeagent,

Quelle Minijobzentrale: Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 400-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen). Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 400-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 400 Euro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind diese versicherungspflichtig bei der zuständigen Krankenkasse zu melden...

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Hallo baecker89,

zuständig für deine Steuererklärung ist dein "Wohnsitzfinanzamt". Da, wo du "zum Zeitpunkt der Abgabe" wohnst, gibst du deine Erklärungen ab, die du abgeben möchtest/musst.

Wir erleben manches Mal im Büro, dass unsere Mitglieder umziehen und der pfiffige Finanzbeamte sogleich die unerledigte Erklärung an das nächste Finanzamt abgibt (... nach mir die Sinnflut...)und es so zu erheblichen Verzögerungen kommt.

lg zurück

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Hallo Ragga,

es gibt eine "Nichtbeanstandungsgrenze" in Höhe von 110 für Arbeitsmittel. Nichtbeanstandungsgrenze heißt: Bis hierhin haben die Finanzbeamten nicht zu prüfen.

Diese ist für alle Arbeitsmittel wie Berufsklseidung, Fachbücher, PC etc.

Trägst du die 110,- ein, bekommst du die 110, trägst du die 80 Euro für ein Fachbuch ein, bekommst du die 80 ....

Einige wenige Finanzämter erkennen die Nichtbeanstandungsgrenze nicht an! Ich würde sie nicht (!) pauschal weg lassen!

Aber zu den Werbungskosten gehören auch 50% deiner Unfallversicherung, der berufliche Anteil deiner Rechtschutzversicherung.

Und zu guter Letzt stell' dir einfach die Frage: "Wären mir die Kosten entstanden, wenn ich nicht arbeiten gehen würde!" Das sind dann "Werbungskosten"

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guter wolf, woher nimmst du die 2%? im gesetz stehen die schon, aber nicht pauschal!die "zumutbare eigenbelastung" richtet sich nach dem "gesamtbetrag der einkünfte" und richtet sich auch nach der höhe des einkommens, familienstand und ob kinder da sind. die zumutbare belastung liegt zwischen 1% (bis 15.340 gesamtbetrag der einkünfte und ab 3 kinder) und 7% (ledig und gesamtbetrag der einkünfte von mehr als 51.130 Euro und keine kinder).

Aus der Apotheke kannst du alles absetzen, was verschrieben ist. Nur durch die ärztliche Verordnung wird die Belastung "außergewöhnlich". Wer Medikamente frei kauft, hat sozusagen: "privatvergnügen"

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hallo horst,

aaaaalso, dein arbeitgeber rechnet beim monatlichen lohnsteuerabzug schon alle pauschalen mit rein. hast du am jahresende nichts besonderes, ist es so gut möglich, dass du +/- null raus gehst.

Eine errechnete nachzahlung kann aus folgendem grund entstehen: monat für monat nimmt dein arbeitgeber deinen monatsbruttolohn, multipliziert mal zwölf monate, guckt in die steuertabelle - liest die lohnsteuer ab und teilt durch zwölf monate. Sollte da unterwegs, während des jahres, mal eine abweichung sein, kann es zu abweichungen kommen. Normalerweise wäre es richtig, wenn bei reiner eingabe der daten aus der lohnsteuerbescheinigung plus/minus null steht - so wie du es sagst!

dann gibt es ab 2010 wegen dem bürgerentlastungsgesetz noch unterschiede bei beamten - bist du beamter?

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