Für eine fristgerechte Kündigung braucht der Arbeitnehmer keinen Grund. Für eine fristlose Kündigung braucht er oder sie hingegen einen sehr guten Grund.

Du schreibst, dass der Grund für deine fristlose Kündigung war, dass du eine neue Arbeitsstelle gefunden hast, wo du lieber arbeiten möchtest. Das ist KEIN guter Grund für die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist.

Du musst die Kündigungsfrist bei deinem alten Arbeitgeber einhalten, bist aber einfach verschwunden. Sei froh, wenn dich dein alter Arbeitgeber nicht auf Einhaltung des Arbeitsvertrags verklagt.

Hole dir Rat bei deiner Gewerkschaft, wie du den Schaden klein halten kannst.

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Zu diesem Thema wirst du viel Unsinn lesen und hören können. Viele Menschen befinden sich in dieser Hinsicht in verschiedenen Rechtsirrtümern.

Es gibt kein Gesetz, dass Kindern und Jugendlichen den Aufenthalt "draußen" zu irgendeiner Uhrzeit verbietet. Theoretisch kann jeder Mensch, egal ob 3 Jahre, 13 Jahre oder 30 Jahre alt, sich Tag und Nacht, rund um die Uhr draußen aufhalten.

Für Kinder und Jugendliche gibt es Einschränkungen nur für den Besuch von Gaststätten und bestimmten Veranstaltungen. Die wichtigste Einschränkung ist natürlich die Genehmigung der Eltern. Liegt die vor, kann sich auch eine 13jährige bis 4 oder 5 Uhr Nachts draußen aufhalten. (Ob das für die 13jährige gut ist, steht auf einem anderen Blatt.)

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Bei großen Katastrophen kann es zu einer Situation kommen, in der man zwischen dem Leben von Haustieren und von Menschen abwägen muss.

Ich würde in einer solchen Situation alles unternehmen um meine geliebten Familienmitglieder und Freunde zu retten, denn sie sind Menschen.

Ich würde es für sehr bedenklich halten, wenn in einer solchen Notsituation jemand die Tiere den Menschen vorzieht.

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Wenn ich dich richtig verstehe wohnst du zusammen mit deiner Mutter und deiner Schwester in dieser Wohnung, in der deine Schwester einen Gegenstand "gefunden" hat, der dir gehört(?)

Es spielt keine Rolle, in welchem Verwandschaftsverhältnis du zu deiner Schwester oder deiner Mutter stehtst oder ob deine Mutter für dich eine Erziehungsberechtigte ist. Das Eigentum an dem Gegenstand hast du nicht aufgegeben oder verloren; er gehört nach wie vor dir.

Du kannst von deiner Schwester (der derzeitigen Besitzerin) die Herausgabe deines Eigentums verlangen. Wenn sie es nicht hergibt, könntest du sie bei einem Zivilgericht (Amtsgericht) auf Herausgabe(http://de.wikipedia.org/wiki/Herausgabeanspruch) verklagen. Sobald das Gericht sie verurteilt hat den Gegenstand an dich herauszugeben, könntest du einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der dann deiner Schwester den Gegenstand mit Gewalt abnimmt und dir gibt. Das wäre allerdings das Gegenteil von "Streitschlichten". Deshalb rate ich dir von diesem Weg ab.

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Der Arbeitgeber des ehemaligen Mieters hat höchstwahrscheinlich keine Postvollmacht für die Privatpost des Mitarbeiters. Somit fällt dieser Weg, dem Ex-Mieter etwas zuzustellen weg.

Beim Einwohnermeldeamt kannst du ohne Begründung für eine Gebühr von unter 10 Euro die neue Meldeadresse des Ex-Mieters bekommen. Diese Auskunft kannst du auch schriftlich anfordern.

Wenn dein Ex-Mieter von dir die Kaution zurück überwiesen haben möchte, wird er dir seine neue Adresse mitteilen müssen. Auf E-Mails von ihm brauchst du nicht reagieren, er müsste dir schon einen Brief schreiben, in dem seine neue Adresse steht, denn nur so kannst du ihm auf den Brief antworten.

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Da es sich bei der Krankheit auch um eine geistige Behinderung handelt, ist eine gedankliche Verknüpfung zwischen eingeschränkter geistiger Leistung und einer Herkunft aus der Mongolei bei dieser irreführenden Bezeichnung naheliegend. Der Begriff "Mongolismus" ist in sofern unsachlich und würdigt Menschen aus Asien herab.

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Ob die Bäckereiverkäuferin für den Schaden haften muss, hängt davon ab, ob ihr Verhalten leicht fahrlässig, fahrlässig oder grob fahrlässig war (Vorsatz, also Absicht schließe ich mal aus...)

Den Laden nicht abzuschließen könnte man schon als grobe Fahrlässigkeit ansehen. Somit müsste die Verkäuferin u. U. mit bis zu drei Monats-Bruttogehältern haften.

Die Verkäuferin sollte sich von ihrer Gewerkschaft beraten lassen.

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Deine Skepsis ist berechtigt.

Leider gibt es viele Menschen die auf solche Versprechungen der Hersteller oder Verkäufer reinfallen. Der Effekt den deine Freundin verspürt nennt man Placeboeffekt. Der Placeboeffekt ist erstaunlich groß, kommt aber nicht aus Armbändern sondern aus der Person selbst.

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Willst du denn mit deinem 15jährigen Bruder jetzt 14 Tage lang in die Disko?

Wenn dich dein Bruder besuchen kommt, braucht niemand einen "Muttizettel", (es sei denn ihr wollt in die Disko). Das bisschen Aufsicht, das ein 15jähriger noch braucht, kannst du ohne ein solches Dokument leisten.

Dein Bruder könnte übrigens auch 14 Tage ganz ohne Angehörige verreisen. Das ist auch kein Problem. Er käme nur nicht in die Disko.

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Pausenzeiten berechen obwohl man keine gemacht hat?

Hallo.

Zuerst erkläre ich wohl besser einmal wie das Arbeiten in meiner Firma aussieht. Ich bin als Floristin bei einer kleinen Ladenkette angestellt, die Chefs arbeiten selbst nicht mit, sind aber sehr gut darin sich desöfteren neue Anordnungen einfallen zu lassen. Wir arbeiten immer (ausser vor Feiertagen etc) allein, im Schichtwechsel. Die Filialen sind durchgängig geöffnet und befinden sich in Einkaufszentren.

Seit Mai haben wir neue Stundenzettel erhalten auf denen wir uns - was vorher nicht so war - vom täglichen Arbeitszeitkonto 30 Minuten pausenzeit abziehen MÜSSEN, bei Arbeitszeiten über 10 Stunden zusätzlich 2 x 30 Minuten.

Die Realität sieht jedoch so aus das wir a) nur selten dazu kommen eine Pause zu machen da wir ja wie gesagt komplett alleine im Laden sind und selbst der Gang zur Toilette nur dann erledigt werden kann, wenn gerade keine Kunden kommen.

b) keine Möglichkeit den Laden abzuschliessen (einige Filialen haben nichtmal eine eigene Eingangstür da sie nur "mit drin" sind in einem größeren Laden) gibt es nicht

c) wir haben keine Möglichkeit uns für "Pausen" zurückzuziehen, es gibt keinen Pausenraum und die einzige Sitzmöglichkeit besteht aus eineinander gestapelten Plastikeimern, das heisst wir sind immer im Laden und stehen auf abruf für jeden Kunden der bedient werden möchte.

Ist es rechtens (ich kann mir die antwort schon fast denken) wenn die Chefetage darauf BESTEHT das wir eine Pause eintragen, obwohl diese eigentlich nicht existiert? Selbst wenn ich 10 Minuten nur dumm herumstehe und nichts produktives tue, so gilt das doch noch lange nicht als Pause im Arbeitsrechtlichen Sinne, oder?

Muss eine Pause nicht frei gestaltbar sein oder einem zumindest die Option geben sich vom arbeiten zu distanzieren?

Danke im Vorraus für Antworten, ich will nur sicher gehen das ich im Recht bin und nicht hinterher die dumme bin, wenn ich es wage mich gegen das oberste Gebot zu erheben.

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Zuerst zwei Ratschläge:

  • Werde Mitglied in der Gewerkschaft verdi.
  • Lies das Arbeitszeitgesetz. http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

Im Arbeitszeitgesetz ist es so geregelt:

§ 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Da laut Gesetz die Ruhepausen IM VORAUS feststehen müssen (also z. B. von 13 Uhr bis 13.30 Uhr), kannst du deinen Arbeitgeber auffordern, dir diese feststehenden Pausenzeiten zu nennen. Zu diesen genannten Pausenzeiten machst du dann zukünftig konsequent deine Pause. Das heißt, dass du deinen Arbeitsplatz verlässt und z. B. einen Spaziergang machst oder zu einem Imbiss gehst usw. Du musst dich nicht in der Nähe des Arbeitsplatzes aufhalten.

Wie der Arbeitgeber das Problem dann löst, dass der Blumenstand unbeaufsichtigt bleibt, ist allein sein Problem.

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Es ist nicht möglich an bestimmten Stellen des Körpers gezielt abzunehmen. Leider hält sich dieses falsche Gerücht hartnäckig.

Wer seine Beine trainiert, wird dort mehr(!) Volumen entwickeln, denn Muskeln haben auch Masse.

Man kann nur allgemein (am ganzen Körper) das Gewicht reduzieren. Welche Körperteile dann besonders abnehmen kann man nicht selber bestimmen. Das bestimmen die Erbanlagen, also Gene.

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Prostitution ist nur als selbstständiges Gewerbe möglich. Ein Angestelltenverhältnis ist ausdrücklich verboten, der "Arbeitgeber" (Zuhälter) käme ins Gefängnis.

Als Selbständige musst du dich selber um deine soziale Absicherung (z.. B. Krankenversicherung, Rentenversicherung usw.) und um das Steuerzahlen kümmern. Du musst Bücher führen und dem Finanzamt deine Tätigkeit melden. Zudem könnte das Gesundheitsamt Auflagen machen.

Wer im Rotlichtmilieu arbeitet ist zudem ständig einem besonderem Risiko ausgesetzt Opfer einer Straftat (meist Gewalttat) zu werden.

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Ich würde es nicht gut finden, wenn mir ein 10jähriges Mädchen im Fernsehen erklärt, wo und warum ein Massaker mit hunderten Toten stattfand oder warum ein bestimmter Politiker gegen irgendein Gesetz protestiert.

Moderierende Kinder wären nur "Marionetten", denn sie würden einen großen Teil der verlesenen Nachrichten selber nicht verstehen.

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Wenn dir der Text bei Wikipedia zu umfangreich ist, dann hilft dir vielleicht diese wesentlich knapperer Darstellung: http://www.kontinentalverschiebung.de/

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Du meinst vermutlich die "Reichstagsbrandverordnung". Dazu findest du auf der folgenden Website des Deutschen Historischen Museums eine Erläuterung: http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/innenpolitik/reichstagsbrandverordnung/index.html

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Nein, gibt es nicht. Bügeleisen verbrauchen eine Riesenmenge Strom. Das kann keine handelsübliche Batterie leisten.

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Befristungen ohne Sachgrund sind für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren zulässig.

Selbstverständlich sollte man einen Vertrag aushandeln, der beiden Seiten gefällt. Im Idealfall verhandelt man auf Augenhöhe.

In der Lebenswirklichkeit ist das allerdings ganz oft anders. So wird der stärkere Vertragspartner oft seine Vertragskonditionen gegenüber dem schwächeren Vertragspartner durchdrücken können. Möglicherweise stellt dich dein zukünftiger Arbeitgeber auch vor die Alternative, den Vertragstext des Arbeitgebers zu akzeptieren oder es ganz bleiben zu lassen ("Friss oder stirb"), denn im Regelfall ist der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer in der stärkeren Position.

Solltest du als gesuchte (seltene) Fachkraft mit dem Arbeitgeber verhandeln, könnte es sein, dass du deine Konditionen durchsetzen kannst. Das hängt wesentlich davon ab, ob der Arbeitgeber gleichgute oder bessere Bewerber in petto hat.

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