Geschlechtsverkehr unter nahen Verwandten ist Inzest und strafbar / verboten ! Und das auch zu Recht !!! Siehe hierzu: Strafgesetzbuch (StGB) § 173 Beischlaf zwischen Verwandten (2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist.

...zur Antwort

Diese 30,-€ Tankrechnung + die Bearbeitungsgebühren des Inkasso Unternehmens. Da kommste schon mal locker auf insgesamt 100,-€

...zur Antwort

Wenn die Wände deiner Bude sehr dünn sind, dann gut möglich. Solltest du dabei auch noch stöhnen, dann auf alle Fälle.

...zur Antwort

"Er möchte mich in einem Dorf im Wald mit mir allein spazieren gehen und mich dann zu sein Zuhause einladen, weil er dann etwas gutes gekocht hat." ... ? Genauso beginnen gewisse Horror-Filme !

...zur Antwort

Ja das ist die reinste Provokation. Aber was willste schon machen, solange du unter 18 bist ☝️

...zur Antwort
Ich verneine die Aussage zu

Jeder Mensch der geistig und körperlich dazu in der Lage ist kann auch arbeiten ☝️ Sogar geistig behinderte Menschen arbeiten in dementsprechende Einrichtungen wie in den Behinderten Werkstätten die es bundesweit gibt.

...zur Antwort

Wenn du dir sicher bist, daß die angegebene Zählernummer nicht stimmt, liegt vermutlich ein Fehler bei der Abrechnung seitens des Stromanbieters vor. Du solltest in diese Sache alsbald zum Anbieter in dessen Service Center gehen und den Fall direkt vor Ort mit einem dortigen Mitarbeiter meinetwegen auch Mitarbeiterin besprechen und eine Lösung des Problem herbeiführen.

...zur Antwort

Klar, die Geschmäcker sind da eben verschieden, es gibt Männer die stehen auf Skinny Girls und eben welche auf eher Mollys.

...zur Antwort

Gott sei der ewige, unbewegliche, unveränderliche Grund und Herrscher des Universums, namenlos und unbeschreiblich, unerschaffen, weit weg im Himmel weilend und seine Geschöpfe beobachtend, jedoch unfähig, mit ihnen Kontakt aufzunehmen. Hierzu ist anzumerken, daß ein Gott der unfähig ist mit seinen Geschöpfen in Kontakt zu treten, wohl doch nicht so göttlich und allmächtig sein kann, daher auch kein Gott ist.

...zur Antwort

Nachname reicht, da der Postbpote eh bei dir klingelt und sich ggf. deinen Ausweis zeigen lässt. Wenn du derart Schriftstück bei der Poststation abholen mußt, wird man dich auf alle Fälle nach deinem Personalausweis fragen.

...zur Antwort

Grundsatz: Die Einnahme von Schmerzmitteln und gleichzeitigen Alkoholkonsum ist NICHT zu empfehlen und daher zu unterlassen. Schmerzmittel (Aspirin, Paracetamol, Ibuprofen) und Alkohol: Wenn du gerade Schmerzmittel nimmst, solltest du ebenfalls auf alkoholische Getränke verzichten. Denn die Kombination aus Alkohol und Schmerzmitteln greift den Magen stark an und kann zu Magen-Darm-Blutungen und Magengeschwüren führen.

...zur Antwort

Dich vor dem Arztbesuch waschen, auf alle Fälle! Rasieren nicht unbedingt notwendig. Und wenn du der Meinung bist, kurz vor dem Besuch beim Arzt dir einen zu schleudern, nur um danach nicht der Gefahr ausgesetzt zu sein eine Errektion zu bekommen, dann tu es, wenn du der Meinung bist das es dir hilft. P.S. Wenn der Urologe ein Mann ist, wirst du sicherlich keine Errektion bekommen, bei einer Ärztin gut möglich.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.