Schau mal hier:
http://www.klartext-jura.de/2016/09/12/der-verordnungsgeber-kuemmert-sich-um-die-grammatik
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Den Unterschied zwischen 1. juristischer Prüfung und Staatsexamen kannst du hier nachlesen: http://www.klartext-jura.de/2016/08/19/die-fortdauernde-legende-von-den-beiden-staatsexamina/ Scheint mir eher eine terminologische Frage zu sein.
Wenn du dich einklagen willst, dann hast du dafür doch einen Anwalt? Der ist genau für solche Fragen dar und kann dir verbindliche Antworten geben.
Du lernst an allen deutschen Universitäten das gleiche Jura. Egal an welcher Uni du studiert hast - beruflich stehen dir immer alle Möglichkeiten offen.
Den Unterschied zwischen 1. juristischer Prüfung und Staatsexamen kannst du hier nachlesen: http://www.klartext-jura.de/2016/08/19/die-fortdauernde-legende-von-den-beiden-staatsexamina/ Scheint mir eher eine terminologische Frage zu sein.
Die IBAN zu verraten ist nicht schlimm - die gibst du auch im Internet an, wenn du jemandem Abbuchungen erlaubst. Wichtiger ist es Geheimzahlen für dich zu behalten.
Wichtig ist auch das europäische Recht. Es ist ebenfalls ein Teil der deutschen Rechtsordnung.