Den Unterschied zwischen 1. juristischer Prüfung und Staatsexamen kannst du hier nachlesen: http://www.klartext-jura.de/2016/08/19/die-fortdauernde-legende-von-den-beiden-staatsexamina/ Scheint mir eher eine terminologische Frage zu sein.

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Wenn du dich einklagen willst, dann hast du dafür doch einen Anwalt? Der ist genau für solche Fragen dar und kann dir verbindliche Antworten geben.

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Du lernst an allen deutschen Universitäten das gleiche Jura. Egal an welcher Uni du studiert hast - beruflich stehen dir immer alle Möglichkeiten offen.

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Den Unterschied zwischen 1. juristischer Prüfung und Staatsexamen kannst du hier nachlesen: http://www.klartext-jura.de/2016/08/19/die-fortdauernde-legende-von-den-beiden-staatsexamina/ Scheint mir eher eine terminologische Frage zu sein.

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