Hallo,

die Kameras an den Ampelmasten dienen dem Zweck der Detektion der Verkehrsteilnehmer.

Da dort Kameras vorhanden waren, handelt es sich um eine verkehrsabhängige Steuerung.

Mit der Detektion wird der Anforderungs- und Verlängerungsbedarf der Verkehrsteilnehmer festgestellt.

Mit der Feststellung von Rotlichtverstößen haben diese Kameras nichts zu tun.

Gruß

www.igh-vt-essen.de

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Hallo,

die Übergangszeiten Rot-Gelb (von Rot nach Grün) und Gelb (von Grün nach Rot) gehören nicht zur Freigabezeit.

Beide Übergangszeiten sind in den Zwischenzeiten indirekt enthalten:

Die Gelbzeiten sind abhängig von der zulässigen Geschwindigkeit:

3 Sek. bei zul.V <= 50 Km/h

4 Sek. bei zul.V = 60 Km/h

5 Sek. bei zul.V = 70 Km/h

Die Zwischenzeit setzt sich zusammen aus den Über-, Räum- und Einfahrzeiten. Der Ermittelte Wert aus der Zwischenzeitenberechnung ist dabei in Abhängigkeit von Kundenwünschen/Regeln mindestens der Gelbzeit + 1s entsprechend.

Ein Mindestumlauf einer Lichtsignalanlage setzt sich zusammen aus den Mindestfreigabezeiten aller Signalgruppen - Fahrverkehr, Radverkehr, Fußgänger, Sehbehinderte, Bussen, Straßenbahnen - und den Zwischenzeiten, die sich aus dem gewählten Phasenablauf einstellen.

Gruß

www.igh-vt-essen.de

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