Hallo,
die Übergangszeiten Rot-Gelb (von Rot nach Grün) und Gelb (von Grün nach Rot) gehören nicht zur Freigabezeit.
Beide Übergangszeiten sind in den Zwischenzeiten indirekt enthalten:
Die Gelbzeiten sind abhängig von der zulässigen Geschwindigkeit:
3 Sek. bei zul.V <= 50 Km/h
4 Sek. bei zul.V = 60 Km/h
5 Sek. bei zul.V = 70 Km/h
Die Zwischenzeit setzt sich zusammen aus den Über-, Räum- und Einfahrzeiten. Der Ermittelte Wert aus der Zwischenzeitenberechnung ist dabei in Abhängigkeit von Kundenwünschen/Regeln mindestens der Gelbzeit + 1s entsprechend.
Ein Mindestumlauf einer Lichtsignalanlage setzt sich zusammen aus den Mindestfreigabezeiten aller Signalgruppen - Fahrverkehr, Radverkehr, Fußgänger, Sehbehinderte, Bussen, Straßenbahnen - und den Zwischenzeiten, die sich aus dem gewählten Phasenablauf einstellen.
Gruß
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