1. Kein Eigentum = kein gültiger Verkauf.

Rein rechtlich warst du nicht der Eigentümer der vier Spiele deines Mitbewohners – also konntest du sie gar nicht wirksam verkaufen.

Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn die Person auch berechtigt ist, die Sache zu verkaufen (§ 929 BGB). Du warst’s nicht – also ist der Verkauf rechtlich gesehen nichtig, zumindest für diese vier Spiele.

Aber gib Ihn das Geld oder hol einfach die Spiele auf eBay wieder.

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Ey nee, das ist überhaupt nicht komisch. Gerade wenn’s um was Ernsteres geht und du schon schlechte Erfahrungen gemacht hast – totally understandable.

Ich find’s eher stark, wenn man sagt: "Hey, ich will mich diesmal nicht allein da durchkämpfen." Und wenn deine Mutter das sogar angeboten hat – warum nicht? Ist ja nicht so, als wärst du ein Kind, nur weil sie mitkommt. Manche nehmen ihren Partner mit, manche ’ne Freundin, du halt deine Mom. Voll okay.

Und wenn’s dir hilft, dich sicherer zu fühlen oder einfach nicht allein da zu sitzen und alles alleine erklären zu müssen – go for it. Die meisten Ärzt:innen kennen das. Wird niemand komisch gucken.

Falls du Angst hast, dass es was schlimmer macht: Du kannst ja vorher mit ihr absprechen, dass sie erstmal einfach nur mitkommt und nix sagt, außer wenn du sie drum bittest.

Aber ehrlich: Tu, was dir gut tut. Nicht, was „normal“ wirken soll.

Schon sehr oft gesehen als Rettungssani.

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Ganz einfach: keine.

Das Mainboard bringt selbst keinen Anschluss für einen Bildschirm mit – also kein HDMI, kein VGA, nichts in der Richtung.

Warum? Weil’s dafür gemacht ist, mit einer extra Grafikkarte zu laufen. Du steckst einfach eine in den langen PCIe-Slot – und schon bekommst du Bild.

Vorausgesetzt der Bildschirm ist angeschlossen.

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