Au weia! "Beweis/ Beweisführung" und nicht "Beweiß/ Beweißführung" !!! Wo kommen wir da hin, wenn Personen die sich nicht einmal in der Rechtschreibung auskennen plötzlich juristischen Rat erteilen?!

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Das Briefgeheimnis ist nach Art. 10 öStGG 1867 sogar auf Verfassungsrang gesichert...

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Nach § 177 Abs 1 Z 2 dStGB eine sexuelle Nötigung / Vergewaltigung und somit strafbar. Strafrahmen ist eine Freiheitsstrafe von nicht weniger als einem Jahr! Falls Du eine genauere Erklärung brauchst, schick mir einfach eine Nachricht...

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Creatin für die Kraftzunahme und Eiweißpulver für die Masse.

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Schau Dir auf www.spoe.at das Grundsatz ( bzw. Partei-)programm an. Das dürfte relativ ausführlich sein...

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Schule! Freunde findest Du später noch genug...

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Täglich waschen und ein Präparat mit Salicylsäure helfen sehr gut. Sonst hilft eine Behandlung mit Vit. A (Retinol) noch sehr gut...

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Zum Therapeuten gehen. Das ist nach ICD-10 Kapitel V ein klares Anzeichen für Verfolgungswahn :-)

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Grundsätzlich nicht. Es gäbe die Möglichkeit ein nachträgliches Untauglichkeitsverfahren einzuleiten- allerdings müsste er dazu einen körperlichen Mangel nachweisen der zur Untauglichkeit führt.

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Wenn die Anweisung des Lehrers eine Verletzuung zur Folge hat steht Dir auf jeden Fall die Möglichkeit offen einen Strafantrag wg Körperverletzung zu stellen.

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Nach § 32 deutsches StGB hast Du das Recht einen unmittelbart drohenden rechtswidrigen Angriff von Dir oder einer dritten Person abzuwenden. Allerdings ist in solchen Fällen die Beweisführung äußerst schwierig- deshalb solltest Du eher einen anderen Weg finden um eine Auseinandersetzung zu vermeiden.

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