Ich wiederhole jetzt mal nicht, was alle meine Vorredner gesagt haben. Möchte nur eines Klarstellen:
Das verbreiten von persönlich geschütztem Bildmaterial ist KEIN Offizialdelikt, sondern ein sog. Antragsdelikt. Das heißt im klartext: - Die Schule KANN die Polizei einschalten, diese wird aber nicht mehr tun als einen Bericht abzufertigen und diesen zu Archivieren. - Damit eine STRAFRECHTLICHE Verfolgung stattfindet, muss die Geschädigte! selbst! zur Polizei gehen, in dem Fall also das Mädchen bzw. da sie vmtl. minderjährig ist, ihre Eltern. Die müssten Anzeige erstellten (Strafantrag). Ohne Strafantrag wird das Antragsdelikt strafrechtlich nicht verfolgt, da kein öffentliches Interesse vorliegt.
Solange also weder deine Freundin noch deren Eltern Anzeige erstatten, wird diese Straftat nicht offiziell verfolgt werden, und alles was dir passieren kann, ist die Strafe die sich die Schule für dich ausdenkt. Sollte eine Anzeige erstattet werden, kannst du Sozialstunden und Geldbußen bekommen. Die Schule selbst kann diese Anzeige jedoch nicht stellen, nur die Geschädigte / die Erziehungsberechtigten der Geschädigten.
Zu 4: Sollte deine Aussage stimmen, das die Freundinn keine Anzeige erstatten möchte, wird dir maximal eine Erzieherische Maßnahme von Seiten der Schule blühen. Strafarbeiten, Nachsitzen, evtl. ein Verweiß. Leider ist das absolut nicht gesetzlich geregelt, und je nachdem wie der Rektor drauf ist, kann das alles mögliche sein.
Sollte sie doch Anzeige erstatten, käme da eine Sozialstundenstrafe dazu, und du müsstest eine Entschädigungszahlung an die Geschädigte leisten.