Hallo.

Unterstützung für die Startzeit ist auf jeden Fall möglich. Die Vermittlung des Jobcenters hat hierfür eine recht umfangreiche Auswahl an Leistungen.

Zusätzlich gibt es hierzu ein Spezial-Merkblatt, das Du auch in der Eingangszone Deines Jobcenters erhalten kannst.

Allerdings sind die Voraussetzungen für diese Leistungen recht streng.

So wird zum Beispiel geprüft, welche Erfolgsaussichten Deine Geschäftsidee hat, wie die Konkurrenzsituation ist, ob das ganze "tragfähig" ist.

Tragfähigkeit bedeutet hier, Dein Projekt muss geeignet sein, Dich und Deine ggf. vorhandene Familie in angemessener Zeit aus der Hilfebedürftigkeit zu lösen.

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, sind die Leistungen aber super durchdacht und sehr effektiv.

Beste Grüße

Humoristin

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Hallo.

Wir haben bei uns im Ort diverse Orthopäden, die auch alle ständig ausgebucht sind.

Allerdings haben einige davon eine Notfall-Sprechstunde.

Wenn man z.B. ab 8 Uhr bis spätestens 9 Uhr vor Ort ist, kommt man mit Wartezeit auch dran.

Frag bei Deinen Orthopäden dochmal nach, ob nicht einer von denen sowas auch anbietet. Manchmal stehts auch auf der jeweiligen Website.

Beste Grüße

Humoristin

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Wie wäre es mit Anzeige bei der Polizei?

Geht auch online...

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Drüber stehen und freundlich lächeln.

Kennst Du das passende Lied

"Lasse redn" von Die Ärzte?

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Jeder Tag hat seinen Wert, denke ich. Also auch jeder Geburtstag. Das besondere Feiern der runden Geburtstage ist wohl Traditionen zuzuordnen.

Für Dich konkret:

Ich tippe mal, niemand Deiner Freunde ist sauer, wenn Du den 21. oder 22. Geburtstag "fett" feierst. Sofern Du das Bedürfnis halt hast...

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Mmh... ist ein bisschen her...

Aber eins ist sicher, ich muss auf beiden Seiten der Gleichung dasselbe machen, damit es eine Gleichung bleibt.

Unter Berücksichtigung, dass Punktrechnung vor Strichrechnung geht, wäre der erste Schritt auf beiden Seiten

+Fy • h

Dann ist das links weg und rechts vorhanden.

Der zweite Schritt wäre dann

÷ (√3:2), was das Gleiche sein müsste, wie • 2÷√3

und der letzte ÷ a.

Dann müsste S4 links allein stehen.

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Sowohl der Erteilung als auch die Entziehung eines Führerscheins sind sogenannte "Verwaltungsakte".

Deshalb ja, Verwaltungsbehörde (Exekutive) ist korrekt.

Es gibt jedoch eine Ausnahme. Findet die "Wegnahme" der Fahrerlaubnis im Rahmen eines Strafverfahrens statt, ist das Gericht (Judikative) aktiv.

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Ich würde an Deiner Stelle bei der GEZ anrufen (bei sowas notiere ich immer Tag, Uhrzeit, Name des Ansprechpartners) oder per Mail konkrete Auskunft erbitten.

Den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, wie die GEZ offiziell heißt, erreichen Sie folgendermaßen:

  • Sie können die GEZ über das folgende Kontaktformular erreichen. Tragen Sie dazu Ihre persönlichen Daten ein und beschreiben Sie Ihr Anliegen.
  • Alternativ nutzen Sie die Hotline mit der Rufnummer 01806999 55510 oder 01806999 55522. Sie zahlen pro Anruf 20 Cent aus dem deutschen Festnetz beziehungsweise 60 Cent aus den deutschen Mobilfunknetzwerken
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Hi.

Der Zoll beurteilt Deine "Nichtmiteilung" außerhalb der Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Leistung.

Dabei geht es darum, zu bewerten, wie "schwerwiegend" Dein Verstoß gegen Deine Mitteilungspflichten ist.

2 Monate Überzahlung sind kein langer Zeitraum. Der Rückzahlungsbetrag (Schaden) dürfte wohl halbwegs überschaubar sein. Geschaut wird z.B. auch, ob Du "Wiederholungstäter" bist.

War es ein erstmaliger Verstoß, dann ist sowohl eine Freiheitsstrafe als auch ein Strafverfahren unwahrscheinlich.

Mit Glück wird eine sogenannte "Verwarnung" , vielleicht mit "Verwarngeld" draus.

Schlechtestens könnte nach Deinen Angaben zur Sache ein Bußgeld herauskommen.

Die Höhe wird nach Ermessen das Bearbeiters festgelegt, muss aber im Verhältnis zum Schaden stehen.

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Eine unangenehme Situation. Sofern das Verlassen der Situation nicht möglich ist, würde ich mir von den anderen Fahrgästen jemand vertrauenswürdig wirkenden aussuchen und fragen, ob ich Schutz in Anspruch nehmen darf.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass da rin Nein kommt...

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Hi.

Das kommt darauf an, wie alt Du bist.

Hast Du Deinen 25. Geburtstag schon gehabt, muss Dein Vater Dich als sogenanntes "Haushaltsmitglied" beim Jobcenter angeben. Dann bekommt er allerdings nur noch die Hälfte der Miete und Du musst die andere Hälfte beisteuern. Kannst Du das finanziell nicht, ist ein eigener Antrag beim Jobcenter erforderlich.

Wenn Du noch nicht 25 bist und Deinen Lebensunterhalt plus Mietanteil nicht allein bestreiten kannst, bildest Du mit Deinem Vater eine Bedarfsgemeinschaft. In dem Fall muss er die Veränderung ( Deinen Einzug) auch beim Jobcenter angeben.

Ein Untermietverhältnis bei den Eltern oder einem Elternteil kann in der Regel aus "Hartz IV-Sicht") nur berücksichtigt werden, wenn Du eine eigenständige Wohneinheit (mit eigenem Eingang) bewohnst und tatsächlich Untermiete zahlst.

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Hi. Das klingt für mich sehr nach Verstoß gegen das Mindestlohngesetz bzw. sogenannte "Sittenwidrigkeit" des Arbeitsverhältnisses (Begriff aus dem Arbeitsschutzgesetz).

Nicht zuletzt wird der Staat und das Sozialversicherungssystem hier ggf. auch um Beiträge und Steuern betrogen.

Mit dem Sachverhalt würde ich entweder zum Anwalt für Arveitsrecht oder zur öffentlichen Rechtsauskunft gehen.

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Zuvorderst fällt mir nur eine Erklärung ein:

Es gibt bei Deinem Handy eine nicht vorgesehene Stromverbindung zwischen dem Innenleben und der Außenhülle.

Auf Dauer kann das wohl nicht so toll sein. Ich würde den nächsten Elektroladen aufsuchen und messen lassen, ob die Außenhülle unter Strom/Spannung steht.

Bei NEIN gehts zum Telefonladen, zur Klärung anderer Ursachen, bei JA auch.

Wäre meine Vorhehensweise.

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Ein sehr schwieriges Thema. Grundsätzlich denke ich, dass in der Persönlichkeit des/der Täters/Täterin psychische Störungen da und unbehandelt sind. In der Regel kommt jedes Tun ja woher. Soll heißen, es wird eine Vorgeschichte geben.

Das kann allerdings lediglich eine Erklärung, auf keinen Fall rine Rechtfertigung sein. Gewalt (nicht Gegenwehr) ist nie gerechtfertigt, egal ob psychisch oder physisch.

Im Deinem direkten Umfeld stehst Du als Betroffener oder Zeuge vor der Entscheidung: Kontaktabbruch oder Ursachen-/ Problemlösungssuche, denke ich.

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