Hallo Josi26,
ich verstehe dich so, dass es sich um einen öffentlichen Linienbus, also um ein öffentliches Personenbeförderungsunternehmen handelt. Wenn das so ist, sind alle Fahrer des Personenbeförderungsunternehmens verpflichtet, jeden Fahrgast zu jeder Fahrzeit und auf jedem Streckenabschnitt, der vom offiziellen Fahrplan erfasst wird, zu transportieren.
Das ist keine Frage der Beliebigkeit, weder eines/einer einzelnen Fahrer(s)/Fahrerin, noch des Transportunternehmens.
Selbst das öffentliche Personenbeförderungsunternehmen kann eine alleinige, einseitige Entscheidung darüber treffen, ob es einfach kurzfristig seinen Personentransport einstellt oder nicht.
Wenn es um den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) geht, gibt es nämlich verbindliche Verträge, die zwischen den Personenbeförderungsunternehmen und z.B. den Kommunen / Gemeinden / Kreisen etc. geschlossen wurden.
Diese Verträge haben den Sinn und das Ziel, dass die Städte/Kreise etc. solche Beförderungs-/Personentransportunternehmen vertraglich verpflichten, alle Personen, die die Transportleistung in Anspruch nehmen wollen, flächendeckend im Bereich der Kommunen oder Kreise zu den vertraglich vereinbarten Zeiten und auf den vereinbarten Strecken zu befördern.
Einzig und allein höhere Gewalt, also Unwettereinflüsse könnten ein Grund dafür sein, dass kurzfristig eine bestimmte Transportleistung eingestellt würde. Andere Gründe, die vertraglich geschuldete Personenbeförderung zu verweigern, gibt es nicht.
Auf die Mitnahme/den Transport hast du also einen eindeutigen Rechtsanspruch, solange du dich korrekt und den Beförderungsbedingungen entsprechend, im Transportfahrzeug (Bus oder Bahn) verhältst und nicht als "notorischer Schwarzfahrer" bekannt bist und deshalb ein Nutzungsverbot des Unternehmens gegen dich ausgesprochen wurde.
Aber ich habe dich so verstanden, dass nicht irgendwelche haarsträubenden Sondergründe eine Rolle spielen, sondern die Verweigerung der Mitnahme allein damit begründet wird, dass es sich um die letzten 2 oder 3 Haltestellen/Streckenabschnitte handelt.
Das ist absolut unzulässig und du musst dich bei dem zuständigen Kreis oder der Gemeinde, in der du lebst bzw. in der das passiert, über das Personenbeförderungsunternehmen schriftlich beschweren.
Schriftlich wäre schon deshalb sinnvoll, weil du dann zuverlässig die Fahrzeit, zu der dir so etwas passiert und die genauen Streckenabschnitte konkret angeben kannst. Die Busse oder Bahnen haben in der Regel draussen an den Fahrzeugen noch eine Fahrzeugnummer. Wenn du die Fahrzeugnummer erkennen und ebenfalls mitteilen kannst, kann das Unternehmen den/die betreffende Fahrer/in eindeutig ermitteln und arbeitsrechtlich sanktionieren.
Den Beschwerdebrief solltest du mit identischem Inhalt sowohl an das Personenbeförderungsunternehmen wie auch an die Kreis- bzw. die Kommunalverwaltung des Gebietes richten, damit auch auf dieser Ebene beide Vertragspartner über derartige Vorfälle informiert werden.
Ich habe so etwas selbst schon mal gemacht. Ich lebe in Nordrhein-Westfalen. Hier hat das so gut funktioniert, dass ich innerhalb von 2/3 Tagen eine Antwort von einer "Schlichtungsstelle des öffentlichen Personennahverkehrs" hatte und die ganze Angelegenheit innerhalb kürzester Zeit komplett und zufriedenstellend geklärt worden war.
Viele Grüße und viel Erfolg hotteb