Hallo Josi26,

ich verstehe dich so, dass es sich um einen öffentlichen Linienbus, also um ein öffentliches Personenbeförderungsunternehmen handelt. Wenn das so ist, sind alle Fahrer des Personenbeförderungsunternehmens verpflichtet, jeden Fahrgast zu jeder Fahrzeit und auf jedem Streckenabschnitt, der vom offiziellen Fahrplan erfasst wird, zu transportieren.

Das ist keine Frage der Beliebigkeit, weder eines/einer einzelnen Fahrer(s)/Fahrerin, noch des Transportunternehmens.

Selbst das öffentliche Personenbeförderungsunternehmen kann eine alleinige, einseitige Entscheidung darüber treffen, ob es einfach kurzfristig seinen Personentransport einstellt oder nicht.

Wenn es um den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) geht, gibt es nämlich verbindliche Verträge, die zwischen den Personenbeförderungsunternehmen und z.B. den Kommunen / Gemeinden / Kreisen etc. geschlossen wurden.

Diese Verträge haben den Sinn und das Ziel, dass die Städte/Kreise etc. solche Beförderungs-/Personentransportunternehmen vertraglich verpflichten, alle Personen, die die Transportleistung in Anspruch nehmen wollen, flächendeckend im Bereich der Kommunen oder Kreise zu den vertraglich vereinbarten Zeiten und auf den vereinbarten Strecken zu befördern.

Einzig und allein höhere Gewalt, also Unwettereinflüsse könnten ein Grund dafür sein, dass kurzfristig eine bestimmte Transportleistung eingestellt würde. Andere Gründe, die vertraglich geschuldete Personenbeförderung zu verweigern, gibt es nicht.

Auf die Mitnahme/den Transport hast du also einen eindeutigen Rechtsanspruch, solange du dich korrekt und den Beförderungsbedingungen entsprechend, im Transportfahrzeug (Bus oder Bahn) verhältst und nicht als "notorischer Schwarzfahrer" bekannt bist und deshalb ein Nutzungsverbot des Unternehmens gegen dich ausgesprochen wurde.

Aber ich habe dich so verstanden, dass nicht irgendwelche haarsträubenden Sondergründe eine Rolle spielen, sondern die Verweigerung der Mitnahme allein damit begründet wird, dass es sich um die letzten 2 oder 3 Haltestellen/Streckenabschnitte handelt.

Das ist absolut unzulässig und du musst dich bei dem zuständigen Kreis oder der Gemeinde, in der du lebst bzw. in der das passiert, über das Personenbeförderungsunternehmen schriftlich beschweren.

Schriftlich wäre schon deshalb sinnvoll, weil du dann zuverlässig die Fahrzeit, zu der dir so etwas passiert und die genauen Streckenabschnitte konkret angeben kannst. Die Busse oder Bahnen haben in der Regel draussen an den Fahrzeugen noch eine Fahrzeugnummer. Wenn du die Fahrzeugnummer erkennen und ebenfalls mitteilen kannst, kann das Unternehmen den/die betreffende Fahrer/in eindeutig ermitteln und arbeitsrechtlich sanktionieren.

Den Beschwerdebrief solltest du mit identischem Inhalt sowohl an das Personenbeförderungsunternehmen wie auch an die Kreis- bzw. die Kommunalverwaltung des Gebietes richten, damit auch auf dieser Ebene beide Vertragspartner über derartige Vorfälle informiert werden.

Ich habe so etwas selbst schon mal gemacht. Ich lebe in Nordrhein-Westfalen. Hier hat das so gut funktioniert, dass ich innerhalb von 2/3 Tagen eine Antwort von einer "Schlichtungsstelle des öffentlichen Personennahverkehrs" hatte und die ganze Angelegenheit innerhalb kürzester Zeit komplett und zufriedenstellend geklärt worden war.

Viele Grüße und viel Erfolg hotteb

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Hi masterjoker,

das ist keineswegs Angeberei und erst recht nicht geschwindelt. Dieses Binnengewässer hat, wie ich dir auf deine Frage nach dem Salzgehalt schon geantwortet habe, ja offiziell die Bezeichnung "Steinhuder Meer".

Also kann man es so auch an jeden weitergeben der es wissen will. Aber wer sollte denn das bezweifeln oder anders formuliert, wer sollte denn nicht wissen, dass dieses Gewässer eben diesen Namen trägt.

Was man den davon hätte, das als Prahlerei an Bekannte weiter zu geben, ist mir auch nicht klar, weil es ja nun einmal so heißt.

Und wenn du bereits da warst, müsstest du ja gesehen haben, dass es dort z.B. Ansichtskarten zu kaufen gibt, auf denen genau derselbe Name, nämlich "Steinhuder Meer" steht.

hotteb

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Hi masterjoker,

Steinhuder-"Meer" ist tatsächlich die offizielle Bezeichnung des mit mit einer Fläche von 29,1 qkm größten Binnensees Niedersachsens und auch Norddeutschlands. Der "See " ist wie gesagt ein Binnensee und hat ausschließlich !!!! "Süß"-wasser. Der See hat sich nach Ende der letzten Eiszeit von ca. 14000 Jahren in einer großen Bodensenke gebildet und war damals flächenmäßig etwa dreimal so groß.

Es gibt keine "absolut" gesicherte Erkenntnis darüber, wann und wodurch dieses Binnensee die Bezeichnung "Steinhuder-Meer" erhalten hat. Darüber gehen die Auffassungen von Wissenschaftlern der unterschiedlichsten Fachdisziplinen auseinander.

Im Vergleich mit anderen Binnengewässern mutet die Bezeichnung "Meer" doch maßlos übertrieben an, zumal die größte Wassertiefe bei lediglich 2,9 m Tiefe liegt.

Aber deine Frage ist ja bereits beantwortet. Es handelt sich um einen Süsswasser-binnensee.

Gruß hotteb

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Bevor du dich hier in recht rüden Tonfall über Antworten beschwerst, solltest du dir deine eigenen Antworten auf bestimmte Fragen, die du in der Vergangenheit beantwortet hast, noch einmal ansehen.

Da habe ich einige gesehen, die -in jeder Hinsicht- wenig bis keine Qualität haben.

Aber zu deiner Frage: Besinn dich doch einfach auf dein hier verwendetes Pseudonym und schon hast du das "Fortbewegungsmittel", welches dich am kostengünstigsten an das gewählte Ziel bringt.

Übrigens, vielleicht fällt dir ja auf, dass ich nicht auf deine Frage nach der "billigsten" Art geantwortet habe sondern von der kostengünstigsten Möglichkeit gesprochen habe.

Du kannst ja mal versuchen den Unterschied zwischen "am billigsten" und "kostengünstig" herauszufinden. In diesem Punkt will ich dir eine kleine Hilfe geben, nicht exakt auf diese beiden Begriffe bezogen, aber vielleicht hilfts dir ja trotzdem. Folgendes: Kennst du den Unterschied zwischen "kostenlos" und "umsonst" ???

Antwort: Mein Schulbesuch war "kostenlos", deiner war "umsonst"!

Aber ich will -obwohl du es einem mit deiner Fragestellung nicht leicht machst- sachlich und bei deiner Frage bleiben.

Dabei komme ich noch einmal zurück auf meinen oben genannten Hinweis auf dein Pseudonym zurück. Vielleicht bist du ja ein "Nachwuchskomiker" und erwartest als Antwort auf deine Frage nach der "billigsten" Art von Kärnten in die Schweiz zu kommen tatsächlich die Antwort: "Mit dem Skateboard" !!!

Habe ich jetzt den Jackpott gewonnen???

Wenn nicht - und für den Fall, dass du eine ernst gemeinte Antwort auf deine Frage erwartest - muss ich dich enttäuschen.

Ich nicht - und ich vermute niemand hier - wird sich die Mühe machen, dir diese Frage ohne nähere Hinweise darauf, ob allein !!!!! billig zählt oder ob, um nur ein Beispiel zu nennen, der Faktor "Zeit " eine Rolle spielt, und wenn, welche?????

Aber gleichgültig, ob du dich nun -wie oben vermutet- als Nachwuchskomiker bzw. Quizmaster amüsieren wolltest oder tatsächlich eine sachbezogene Antwort erwartest.

Mehr gibt es dazu von mir nicht zu hören/lesen. Ich denke, ich habe dir mehr als genug Aufmerksamkeit "g e s c h e n k t".

Dafür, geschweige denn für mehr, werde ich sonst bezahlt. Und ich bin sicher, das du mich nicht bezahlen kannst.

hotteb

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Hallo dennis332211,

es bringt bei der von dir geschilderten Sachlage gar nichts, hier eine lange Abhandlung zu schreiben. Und ebensowenig lohnt es sich bei der von dir geschilderten Ausgangslage, ein in sich anspruchsvolles Rechtsgutachten zu schreiben, und zwar aus -ich beschränke es mal auf- 2 Gründen.

Zum einen wird dir die Ladung des Gerichts zum Antritt deines Jugendarrestes nicht mittels einem "einfachen" Brief zugestellt sondern mit einer speziellen "Zustellungsurkunde".

Eine solche Zustellungsurkunde hat zweifelsfreie Beweiskraft, dass dir die Ladung zum Antritt des Jugendarrestes tatsächlich zugestellt wurde. Deine Behauptung bzw. deine Einwände, du hättest "diesen Brief" nicht bekommen hilft dir gar nichts (also nicht einmal 1 % Nutzen).

Da kannst du dir jede Energie sparen, auf dieser Schiene zu fahren. Das bringt nur Scherereien und hilft dir keinen Hauch weiter. Außerdem weißt du selbst wahrscheinlich am besten, dass du "den Brief" sehr wohl bekommen hast. Oder sollte gerade "dieser Brief" (ich betone noch einmal, dass er dir mittels Postzustellungsurkunde, ausgestellt vom Postbediensteten) zugestellt wurde und als zweifelsfrei zugestellt gilt. In diesem Fall müsstest du schon beweisen -ich betone beweisen-, dass du ihn nicht bekommen hast. Aber deine Behauptung stellt einen solchen Beweis nicht dar. Du musst zweifelsfrei beweisen können, ihn nicht bekommen zu haben. Und das gelingt dir nie !!!!, weil du derartige Beweismittel gar nicht aufbringen bzw. abliefern kannst.

Was glaubst du eigentlich wieviel tausende solcher Schutzbehauptungen die Behörden, insbesondere die Gerichte so in einem Jahr zu hören bekommen, dass irgendwelche Empfänger die Schriftstücke angeblich nicht bekommen hätten. Da musst du schon sehr naiv sein, wenn du wirklich glaubst, dass dir diese Behauptung weiterhelfen könnte.

Und nun zu deiner Frage:

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist also objektiv davon auszugehen, dass du die Ladung zum Antritt des Jugendarrestes bekommen hast (Punkt).

Und deshalb !!! !!! wirst du, wenn die Polizei dich zum Antritt des Jugendarrestes abholt um dich dort einzuliefern, "nicht einfach so mitgenommen".

Die Polizei erfüllt vielmehr auf Anordnung des Gerichts, welches dir den Jugendarrest auferlegt hat, ihre gesetzliche Pflicht, dir den Antritt des Jugendarrestes "etwas zu erleichtern", wenn du schon den Weg nicht allein dorthin findest.

Sieh es doch mal positiv, du wirst mit nem bequemen Dienstfahrzeug der Polizei -möglicherweise bei schlechtem Wetter- von zu Hause abgeholt und sozusagen von "Tür zu Tür" direkt bis in den Jugendarrest gefahren. Kann man denn noch mehr Komfort und Entgegenkommen der Staatsgewalt erwarten ???

Du musst allerdings damit rechnen, dass dir der Polizeieinsatz kostenmäßig in Rechnung gestellt wird. Das sind dann Folgekosten zu den Gerichtskosten, die du ja durch dein Verhalten -nämlich nicht freiwillig den Jugendarrest anzutreten- verursacht hast.

Und zum Schluss wirklich ein "gut gemeinter Rat". Wenn du einen Funken Verstand in deinem Schädel hast, setze dich gleich morgen früh mit dem zuständigen Gericht in Verbindung (sinnvoll wäre es dort persönlich vorzusprechen) und kläre dort ab, dass das Gericht möglichst noch von einer polizeilichen Vorführung absieht.

Wenn du einen verständnisvollen Richter antriffst und ihm in sehr höflicher Form erklärst, dass du die Ladung evtl. verloren und deshalb den Antritt zum Jugendarrest versäumt hast, kannst du evtl. auf etwas "Gnade" hoffen und er räumt dir eine erneute Möglichkeit ein, auf eine nochmalige Ladung (die dir dann wieder per Postzustellungsurkunde zugestellt wird und dich -wie bereits die letzte- auch sicher erreicht) freiwillig zum Jugendarrest anzutreten.

Jeder aus "deiner ebenso naiven wie fehlerhaften Betrachtung" vermeintlich schlaue (in Wahrheit aber dumme) Trick, die Justiz "verar......en" zu wollen, geht garantiert in die Hose.

Darauf kannst du einen lassen.

Also überleg dir gut, was du machst. Jeder Fehler deinerseits wird nicht nur peinlich (vor den Nachbarn) sondern auch noch teuer !!!!!!!!!!!!!

Und verlieren kann in dieser Sache nur einer, n ä m l i c h du !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

hotteb

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Hallo Hobbes86,

sorry, aber deine Frage ist so unmöglich zu beantworten. Du verweist auf ein "langes Vorstrafenregister".

Einerseits ist davon auszugehen, dass das Vorstrafenregister bereits auf das Strafmaß bei der letzten Verurteilung ne gewichtige Rolle gespielt hat. Dass trotzdem eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, spricht dafür, dass das Gericht eine gute Sozialprognose für dich berücksichtigt hat.

Dies ist jetzt nicht !!! der erhobene "moralische" Zeigefinger aber an der Feststellung führt ja nun mal kein Weg vorbei. Du hast ja nicht nur gegen "a l l g e m e i n e" Bewährungsauflagen verstoßen sondern bist mit einem Eigentumsdelikt erneut straffällig geworden.

Ich fürchte, dass wird ziemlich schwer wiegen. Dennoch traue ich mir keine seriöse Antwort auf deine Frage zu.

Natürlich wird das Gericht prüfen, ob du für die Reststrafe direkt wieder eine Ladung zum Strafantritt bekommst. Dabei wird das Gericht aber auch dein eigenes Bemühen um Rückkehr in ein reguläres Privat-/Berufsleben berücksichtigen.

Aber es ist ne harte Nuss und es wäre naiv, zu glauben, dass du allein auf Unzurechnungsfähigkeit (also verminderte Schuldfähigkeit während der Tatausübung) reflektieren kannst. Dann hätten es Straftäter ja generell sehr leicht, einer erneuten Bestrafung aufgrund neuer Straftaten aus dem Wege zu gehen, wenn sie wissen, dass sie sich -vor der Begehung weiterer Straftaten- mal nur nen ordentlichen Cocktail von Medikamenten und Alkohol reinschmeißen muss und schon sieht die Welt wieder super aus.

Ich denke nicht, dass du damit einer erneuten Bestrafung entgehen wirst.

Ich kann dir daher nur empfehlen, die weiteren Ermittlungen keinesfalls mit irgendwelchen taktischen Manövern zu erschweren und den Ermittlungsbehörden (Polizei/Staatsanwaltschaft) die Arbeit bloss nicht zu erschweren.

Vielmehr solltest du ernst zu nehmende "aktive Reue" für den erneuten Ausrutscher zeigen und ein sehr hohes Maß an Einsicht und Bedauern deutlich machen.

Mit jeder Form des Bedauerns und der eindeutigen Unterstützung der Ermittlungen kannst du deine Situation -wenn überhaupt- nur verbessern.

Ich kann dir nur ne faire Behandlung wünschen. Selbst, wenn eine erneute Verurteilung und das Absitzen der Reststrafe angeordnet wird; Vielleicht kannst du die Strafe in einer JVA absitzen, in der die Möglichkeit des Beginns der Ausbildung in dem von dir angestrebten Ausbildungsberuf möglich ist.

Gruß hotteb

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Woher nimmst du eigentlich die Kenntnis für deine Behauptung, nach der Vergewaltigung -was heisst in diesem Zusammenhang eigentlich "öfter mal"- (wie oft denn deiner Kenntnis nach) härter bestraft werden als Verletzungen oder sogar Mord.

Also lege doch mal k o n k r e t !!! offen, auf welche Prozessergebnisse du deine Behauptung "ö f t e r m a l" stützt, oder nenne Zahlen, die beweisen, dass es so ist, wie du es behauptest. Wieviel Ausgänge von Vergewaltigungsprozessen und Mordprozessen, auf deren Ergebnis deine Behauptung zutrifft, sind dir denn tatsächlich bekannt ????

Um es deutlich zu sagen, das, was du hier in deinem Eröffnungsbeitrag -aber auch in den nachfolgenden Kommentaren- von dir gibst, ist absolut untauglich, ernst zu nehmende Antworten von ernst zu nehmenden Leuten zu Tage zu fördern. Es werden sich kaum Leute mit ein wenig sachlichem Hintergrundwissen mit deiner Theorie/These (denn dein Beitrag ist in Wahrheit nichts anderes als eine von deiner persönlichen Meinung getragene "als Frage getarnte und v o r a l l e m u n b e w i e s e n e Behauptung", länger auseinander zu setzen.

Wie gesagt, wenn du überhaupt in der Lage bist, deine Behauptung auch nur ansatzweise mit Zahlen über dir bekannte Ergebnisse von Vergewaltigungs- und Mordprozessen zu belegen, dann tu es. Ansonsten stelle hier nicht so provokante Parolen in den Raum, die für jedes Vergewaltigungsopfer ein Schlag ins Gesicht bedeuten, im dem du auch noch so tust, als hättest du auch nur das blasseste Wissen geschweige denn konkrete Kenntnisse über repräsentative Zahlen derartiger Prozessausgänge.

Ich kann dich nur noch einmal auffordern dein behauptetes Wissen hier mit Zahlen zu belegen.

Anderenfalls erspar der Allgemeinheit deine fragwürdigen und mehr als zweifelhaften Behauptungen, die wie oben bereits gesagt eine Beleidigung für jedes Vergewaltigungsopfer sind. Und das von einem "Ahnungslosen" wie dir. Einfach unglaublich, was in diesem Forum, aus dem Versteck der Anonymität, alles an Absonderungen straffrei in die Welt posaunt werden darf.

Für Typen wie dich, die derartige Behauptungen aufstellen, müsste ein neuer Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden, der sicher stellt, dass für derart verantwortungslose und beleidigende Verlautbarungen Freiheitsstrafen in dem Strafmaß -wie für Vergewaltigungen- verhängt werden.

Wirklich Beachtung und deshalb großes Kompliment hat "MichaelSelm" für seine Antwort verdient. Seiner Antwort, die den größten Respekt für Sachlichkeit verdient, kann ich mich nur vollinhaltlich anschließen. Wirklich größtes Kompliment !!! **

Deine provokative und beleidigende Form gegenüber Vergewaltigungsopfern lehne ich mit aller Schärfe ab. Das was du hier machst, ohne überhaupt Prozessergebnisse zu nennen, schlimmer noch überhaupt zu kennen, ist hochgradig unseriös und beleidigend. Es ist schlicht eine dumme !!!! Behauptung, der jede wahre Substanz fehlt.

Was du wirklich (nicht!!!) auf der Pfanne hast, sieht man an deinem Kommentar, in dem du schreibst, dass "du etwas o b j e k t i v betrachtest".

Erklär der Community hier einmal wie das vor sich geht, wenn du etwas "o b j e k t i v" betrachtest.

Interessant wäre eine Erklärung von dir, wann und was du "objektiv" und wann und was du "subjektiv" betrachtest.

Und schließlich, und das ist wirklich der Gipfel an DU M M H E I T (schlimmer geht's nimmer!!!!!) im Zusammenhang mit der Abwägung von Vergewaltigungs- und Mordprozessen und der Bestrafungen der Täter, auf den in einer Unterhaltungssendung im ZDF verunglückten Samuel Koch zu sprechen zu kommen. Was bitte ????? hat ein Fall wie der von Samuel Koch mit -egal welchen- schweren Verbrechen zu tun ????? Ist das auch Ergebnis einer deiner "objektiven" oder doch eher "subjektiven" Betrachtungen ???? Ist mir an dieser Stelle nicht ganz klar geworden. Ich bin aber sicher, die gesamte Community wäre dir für eine Erklärung dankbar.

hotteb

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Hallo Korvette,

um bei deinem eigenen Vergleich zu bleiben. Du vergleichst da zwei Dinge / Vorgänge, die nicht miteinander vergleichbar sind.

Deine Beispiele berühren zwei vollkommen unterschiedliche Rechtsgebiete und zwar zum einen "öffentliches" Recht und zum anderen "privates" Recht.

Gesetzliche Bestimmungen sind dem "öffentlichen" Recht zuzuordnen, dass überall gilt, wo der Staat, als Träger/Verantwortlicher für die allgemeinen Lebensverhältnisse an sich die Regeln für die Allgemeinheit in Form von Gesetzen/Verordnungen erlässt. Wer sonst sollte Regeln, die für die Allgemeinheit gelten, auch sonst treffen.

Das gilt ja auch nicht nur, wenn du in ein anderes Land fährst. Dasselbe gilt in Deutschland, egal ob als Verkehrsteilnehmer oder als Steuerzahler (z.B. Steuergesetzgebung etc, etc.also auf unzähligen anderen öffentlichen Rechtsgebieten).

Und in Deutschland gelten die Gesetze, die von der Bundes- oder einer Landesregierung erlassen werden ja auch für dich, ohne dass du vorher gefragt wirst, ob du einverstanden bist. Und das gilt international.

Dein zweites Beispiel betrifft, Regelungen, das können gesetzliche Regelungen oder sogenannte AGB's also die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Anbietern oder ganz allgemein Geschäftsleuten sein.

Hierbei handelt es sich um Regelungen des privaten Rechts. Hier wirst du als Privatmann g l e i c h b e r e c h t i g t !!! mit dem Anbieter/Verkäufer auf dem Gebiet des privaten Rechts tätig. Ein solcher Vorgang bedeutet immer in irgendeiner Weise, den Abschluss eines Vertrages zwischen dir und dem Anbieter. Deine Einverständniserklärung bedeutet in diesem jeweiligen Fall die Zustimmung, also deine Willenserklärung, dass du dich mit den Vertragsbedingungen einverstanden erklärst.

Der Unterschied liegt im Wesentlichen darin, dass du -wie ich im Vorabsatz schon gesagt habe- dort auf dem Gebiet des privaten Rechts als "gleichberechtigter" Vertragspartner auf privater Ebene und in eigener privater Initiative handelst. Also gelten die privatrechtlichen Regelungen der Anbieters/Verkäufers in Form der AGB's die du akzeptieren musst um den Vertrag abzuschließen.

Darüber hinaus kontrolliert der Staat aber auch durch gesetzliche Normen, z.B. durch das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), ob die vom Anbieter/Verkäufer/Vertragspartner verfassten AGB's auch den gesetzlichen Normen des privaten Rechts entsprechen.

Denkbar ist nämlich, und das ist gar nicht so selten, dass firmeneigene Bedingungen (AGB's) gegen geltendes Recht verstoßen können.

Deshalb hast du die Möglichkeit, wenn du e r h e b l i c h e !! Zweifel an der Rechtsgültigkeit eines Vertrages und der AGB-Bedingungen des Verkäufers hast, Verträge vor den "ordentlichenn Gerichten" Amts- oder Landgerichte, auf dem Klageweg anzufechten oder auf die Rechtsgültigkeit überprüfen zu lassen.

Ergebnis:

Ich habe dir erklärt, dass deine Beispiele (übrigens durchaus gute Beispiele) die vollkommen unterschiedlichen Gebiete des "öffentlichen! und des "privaten" Rechts betreffen.

Die Gesetze auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts werden vom Staat, also auch von den von dir gewählten Politikern erlassen und haben Allgemeingültigkeit aufgrund des Machtmonopols des Staates.

Auf dem Gebiet des privaten Rechts gelten für Vertragsabschlüsse im engeren Verhältnis zwischen Anbieter/Verkäufer und den Kunden in erster Linie die AGB's. Du wirst mit deinen persönlichen Käufen und anderweitigen Interessen auf deine ganz eigene individuelle Initiative -also ohne jegliches Zutun des Staates- tätig. Deshalb gelten da Regeln, die du akzeptieren musst, weil sonst keinn Vertrag zustande kommt.

Und schließlich kannst du im Klagewege (durch die Gerichte) die Rechtsgültigkeit von AGB's überprüfen lassen, wenn du ernsthafte Zweifel an der Rechtsgültigkeit hast, z.B. weil du glaubst, dass du als Kunde/Verbraucher von bzw. durch bestimmte Regeln in den AGB's die du bei Vertragsabschluss mal akzeptieren musstest, einseitig und nicht legitim, d.h. im Rahmen der geltenden Gesetze benachteiligt wirst.

Gruß hotteb

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Hallo nicolemama,

deine Sachverhaltsdarstellung wirft verschiedene - nicht nur die von dir gestellte - Fragen auf.

So schreibst du u.a.: "Jetzt hat sich jedoch herausgestellt, dass dies nur 4 Monate geschehen ist."

Was heisst in diesem Zusammenhang "Jetzt" ???? Wann genau und "wodurch" wurde "was" festgestellt. Ich meine konkret, wodurch (also durch welchen Hinweis du auf die "Fehlentwicklung" aufmerksam wurdest). Du selbst kannst doch die Angelegenheit nicht 8/9 Jahre unbeachtet gelassen bzw. völlig aus den Augen verloren haben.

Im allgemeinen bekommt man als LV-Inhaber Jahr für Jahr einen Kontoauszug über den aktuellen Status und eine Prognose über die zu erwartende Entwicklung des weiteren Versicherungsverlaufs (also Zugewinne, Verzinsung, incl. einer (nicht verbindlichen aber zu erwartenden finanziellen Gesamtentwicklung deiner Anlage bis zum Vertragsablauf) etc.

Diese Informationen müsstest du auch -Jahr für Jahr- von der Versicherungsgesellschaft bekommen haben.

Bist du noch bei demselben Arbeitgeber beschäftigt??? Existiert der Betrieb noch??? Ist es ein größerer Betrieb oder ein "Krauter"???

Du schreibst doch selbst, dass du ...."noch lückenlos alle Abrechnungen u n d ! die Bestätigung der Versicherung, dass ab August 2002 k e i n ! Beitrag mehr gezahlt wurde." Wann hast du diese Bestätigung der Versicherung denn bekommen ???

Sorry, aber das Ganze ist schwer nachzuvollziehen.

Würd dir gern was hilfreiches schreiben, aber der Sachverhalt ist mir -wie aber auch dein Verhalten- irgendwie suspekt. Du müsstest doch bereits vor langer Zeit von der Versicherung über das Ausbleiben deiner Leistungen informiert worden sein.

Anderenfalls wäre nur denkbar, wie bereits von anderer Seite geschreiben wurde, dass deine Leistungen durch einen Buchungsfehler auf ein falsches Versichertenkonto gebucht wurde???

Aber wie bzw. was auch immer gelaufen ist, du hättest doch nicht erst jetzt nach 9 Jahren darüber informiert werden und das Problem erkannt haben müssen.

Wenn es -wie vorstehend angenommen- nur um einen Buchungsfehler auf ein "anderes" Versichertenkonto geht, wäre das leicht zu korrigieren.

Sollten dir deine Leistungen jedoch von deinem Arbeitgeber als dauerhaft geleistet, bestätigt worden sein, hätte sich der Umstand, dass es auf deinem Versichertenkonto nicht eingegangen ist, auch vor 8/9 Jahren bereits herausstellen müssen.

Ich würde dir gerne "hilfreiche" Tipps geben aber der Sachverhalt wirft soviele Fragen auf, dass das nicht so einfach ist.

Ohne Rechtsbeistand wirst du die Sache selbst nicht klären / lösen können. Ich weiß ja nicht, ob du gtewerkschaftlich organisiert bist. Dann könntest du nämlich die Hilfe der Gewerkschaft in Anspruch nehmen. Wenn du nämlich Gewerkschaftsmitglied bist, hast du sogar "Anspruch auf Rechtsschutz" der Gewerkschaft.

Diese Hilfe wäre vor allem mit deinen Gewerkschaftsbeiträgen abgedeckt.

Solltest du dagegen nicht gewerkschaftlich organisiert sein, müsstest du einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) in Anspruch nehmen. Dessen Kosten würdest du bis zur erfolgreichen Durchsetzung deiner Ansprüche jedoch vorschießen. Da müsstest du unbedingt vor Beginn eines Verfahrens nach der voraussichtlichen Kostenbelastung fragen. Das kann schnell teuer werden, weil nicht jedes Verfahren in einer Gerichtsinstanz erledigt wird sondern oft in die zweite Instanz gehen. Das kostet dann ordentlich. Im Erfolgsfall müsste die unterlegene Prozesspartei deine Anwaltskosten übernehmen, also nachträglich erstatten.

Bist du weder in einer Gewerkschaft und kannst dir evtl. einen Rechtsanwalt aus eigenen Mitteln nicht leisten, müsstest du vor Beginn des Verfahrens, beim Gericht Prozesskostenhilfe beantragen. Bei Gewährung der Prozesskostenhilfe durch das Gericht, würden deine Anwalts- und die Gerichtskosten von der Landeskasdse getragen.

Viel Erfolg und Gruß hotteb

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Hallo Still,

eindeutig ja, wie es bereits einige ausgeführt haben.

Selbst bei dem Kauf von Kleinstartikeln für egal wie kleines Geld kommt ein Vertrag zustande, und zwar gem. § 145 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch aufgrund zweier übereinstimmender Willenserklärungen (Angebot und Annahme).

Wenn du allerdings beim Kauf einer Kugel Eis oder eines Brötchens oder anderer Produkte solch geringer wirtschaftlicher Bedeutung den Verkäufer dazu bewegen willst, dir dafür in jedem Einzelfall Quittungen (Belege/Bons, egal wie du die Zettel nennst) auszustellen, wirst du spätestens nach 6 Wochen in eine Region umziehen müssen, die mindestens -geschätzt- 50 km im Radius von deinem vorherigen Wohnort entfernt liegt. Und das, weil dir niemand mehr etwas zu verkaufen bereit ist und sich dieser "natürlich nur l e i c h t !!!! übertriebene Formalismus" seeeeehr schnell rum spricht.

Das geht -wie gesagt- nicht lange gut, denn dann verkauft die keiner mehr deine täglichen Brötchen etc.

Lass es doch mal darauf ankommen und berichte in 6 Wochen über deine Erfahrungen.

Gruß hotteb

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Hallo lehcar, (oder doch rachel???)

da stellt sich in der Tat die Frage, wie lange ihr denn unterwegs sein werdet und -natürlich- wo eure Interessenschwerpunkte liegen.

Auch darf man nicht übersehen, dass Bayern ja das größte Bundesland in der BRD ist. Will sagen, da fragt man sich echt, wo eure Schwerpunkt liegen und wo (in Bayern) ihr denn los legen wollt. Selbst Würzburg (natürlich auch andere Orte, ich wollte nur mal eine sicher allgemein als bekannt zu unterstellende Stadt nennen) obwohl noch relativ nördlich gelegen, liegt ja in Bayern. Und mir persönlich gefällt Würzburg auch recht gut, sowohl die Stadt entlang des Mains, die Festung Marienberg (hoch über der Stadt gelegen) sowie zahlreiche weitere historische Bauwerke.

Richtung Süden wäre ferner Nürnberg einen Abstecher wert. Ferner Ansbach, die Fuggerstadt Augsburg.

Wesentlich spektakulärer wird's natürlich in der Landeshauptstadt München. Diese Stadt ist für Leute, die sie nicht kennen, ein Erlebnis und zwar ein Erlebnis der besonderen Art. Ich bin ein Ruhrgebietsmensch und München fasziniert mich so sehr, dass ich es mittlerweile auf ca. 10 gezielte Besuche der Stadt (in den letzten 15 Jahren) bringe.

Noch mal kurz erwähnt, wer München nicht kennt, sollte sich allein auf diese Stadt intensiv vorbereiten und einen aussagefähigen, ausführlichen Reiseführer, allein für/über München besorgen. Am besten so frühzeitig, dass allein für den Besuch Münchens vorab genug Zeit bleibt, sich auf einen Bruchteil der mehr als 150 "wahrhaftigen" S e h e n s w ü r d i g k e i t e n vorzubreiten. Dazu zählen mehrere sehenswerte Schlösser, die Innenstadt selbst, in der Innenstadt die Frauenkirche, der "Alte Peter" -die alte Stadtpfarrkirche- mit einer Aussichtsplattform die man nach 306 Treppenstufen erreicht. Von dort hat man bei gutem Wetter eine Sicht bis auf die Alpen und natürlich über die ganze Stadt (echt ein Traum, bzw. ein absolutes Muss). Direkt unterhalb des Turms liegt der Viktualienmarkt, gegenüber das Rathaus und der davor gelegene Marienplatz sowie im Umkreis von wenigen Metern das Spielzeugmuseum und eine Reihe von Gasthäusern der bekannten Münchner Brauereien von Paulaner über Hacker usw.usw. Ferner das Stammhaus von "Dallmeier" (gleicht einem tollen Museum in dem man sich mit allerlei kulinarischen Köstlichkeiten verwöhnen kann.

Für mich -bei jedem Münchenbesuch ein absolutes Muss- das "Deutsche Museum". Dieses Museum sucht in all seinen Bereichen seines gleichen, Technikwunderwerke von Automobilgeschichte, Luft- und Raumfahrt (es ist u.a. eine Original V2-Rakete mit -ich glaube 12 m Höhe- dort ausgestellt) von der Erfindung des Telefons, der Röntgentechnik, ein Musterstollen des U-Bahn-baus etc etc etc. Da muss man einfach hin.

Dann das alte Olympiagelände, die Pinakothek, die wirklich lohnenswerten Stadtteile Schwabing, Grünwald u andere, nicht zu vergessen der englische Garten.

Mit der Aufzählung im Einzelnen höre ich mal auf, sonst würde ich allein über München weitere 10 Seiten schreiben.

Dann, außerhalb Münchens, das gesamte Alpenvorland, vom Starnberger See durchs Tegernseer Tal (natürlich den Tegernsee mit seinen mondänen Orten Rottach-Egern, Tegernsee, Bad Wiessee.

Von dort direkt weiter südlich Richtung über das Wildbad Kreuth weiter Richtung Achenpass........ - und schon ist man in Tirol, am schönen Achensee.

Aber ihr wollte ja Bayern besuchen und nicht Österreich.

Also vom Tegernsee aus nicht südlich sondern östlich über Miesbach Richtung Chiemsee ins gesamte Chiemgau.

Der Chiemsee ist das flächenmäßig gröste Gewässer Oberbayerns. Inmitten die Herreninsel und in Ufernähe die Fraueninsel. Auf der Herreninsel das Schloss "Herrenchiemsee", das der Bayerische "Sonnenkönig" Ludwig nach dem Vorbild des Schlosses von Versailles erbauen lies. Auf der Fraueninsel befindet sich ein Kloster der Benediktinerinnen.

Das ganze Chiemgau ist sehenswert. Die Orte Aschau unterhalb der "Kampenwand", die die natürliche Grenze zu Tirol darstellt. Viele schöne weitere kleinere Orte sind einen Abstecher wert und in die wunderbare Landschaft eingebettet.

Die größeren Städte Rosenheim, Bad Tölz bis weiter durch ins Berchtesgadener Land mit dem Hauptort Berchtesgaden am Königssee (einfach wundervoll).

Rundum die Orte Inzell, Bad Reichenhall und viele andere. Von Berchtesgaden (u.a. bekannt durch den Watzmann (kleiner und großer Watzmann) ist es übrigens nur noch ein Katzensprung bis Salzburg.

Und über Salzburg und das Salzburger Land ließe sich ebenfalls seitenfüllend herausragendes über Stadt, Land, Kultur etc. beschreiben.

Also, wenn ihr Bayern nicht kennt aber kennenlernen wollt, solltet ihr euch mindestens für 6 Wochen von zu Hause verabschieden, mindestens 10.000 € flüssig haben und ihr habt schon mal ne Menge erlebt und kennen gelernt.

Gute Reise und viel Spaß

hotteb

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@ Neysted,

aus deiner Fragestellung kann man nicht unbedingt schließen, dass das die Frage eines 14-jährigen ist.

Und wenn du -wie du unten auf meinem Kommentar antwortest alles weisst, was ich da schreibe, warum fragst du dann???

Und wüsstest du das alles, wäre dein schwer verständlicher Zwischenkommentar erst recht unverständlich, insbesondere soweit du dich an den jeweiligen 5 Kilo pro Person festbeisst. Das alles habe ich unten -gut gemeint und ausführlich- beschrieben.

Merkwürdig, dass Leute hier Fragen einstellen und Zwischenkommentare mit in sich falschen Sachaussagen einstellen und dann behaupten ohnehin alles zu wissen und auch noch pikiert und dünnhäutig reagieren.

Ich hätte überhaupt kein Problem damit, wenn du mir irgendeine falsche Sachaussage vorhalten könntest oder dich beschweren würdest, wenn ich im Tonfall überzogen hätte.

Beides ist nicht der Fall. Dennoch kommen von dir sich offensichtlich widersprechende Ausführungen, obwohl du ja alles weisst.

Darüber hinaus mäkelst du an meinen in der Sache richtigen Ausführungen herum, die ich mit Fragen der Gestalt verbunden habe, ob du evtl. andere Informationen hast.

Darauf hättest du durchaus sachlich reagieren können. Kein Mensch kann wissen, dass du 14 bist und mit dem IPad unterwegs bist. Dein Respekt vor ernst gemeinten Antworten lässt weiss Gott zu wünschen übrig.

Und obwohl du ja bereits alles weisst, will ich dir auf deine Frage noch ergänzend antworten:

16-monatige Babys fliegen -zumindest wird das von allen Fluggesellschaften die ich kenne angeboten- o h n e !!! Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz kostenlos mit. Für den Fall, dass sie kostenlos mitfliegen, werden sie wohl keinen Anspruch auf eigenes Handgepäck haben. Aber auch das ist individuell von den AGB's der jeweiligen Fluggesellschaften abhängig und kann deshalb nicht allgemeinverbindlich beantwortet werden.

Ich hoffe, dass ich dich -da du ja sowieso alles weisst, was ich dir unten bereits geschrieben habe- mit dieser Ergänzung nicht zu sehr gelangweilt habe.

hotteb I Babys

ganz sicher bin und dich um Information bitte, bemängelst du

u solltest zumindest respektieren

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Hallo audorf,

unabhängig von den im KFZ-Brief enthaltenen Personalien der "Haltereintragung", ist der Halter nicht zwingend bzw. ausnahmslos der "Eigentümer" des betreffenden Kraftfahrzeugs.

Diese weit verbreitete Ansicht ist -rechtlich- nicht eindeutig.

Der t a t s ä c h l i c h e !!!! Eigentum einer Sache -auch eines Kraftfahrzeugs- kann zwischen verschiedenen Personen durch eine "Übereignungsverfügung" anderweitig geregelt/vereinbart werden.

Wenn du also der im Kraftfahrzeugbrief eingetragene Halter des Fahrzeugs bist, kannst du durch eine Übereignungsverfügung das Eigentum an dem Kraftfahrzeug an deine Mutter zurück- oder an eine andere Person übertragen.

Die Übereignung einer beweglichen Sache ist in § 929 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.

Ich will mir weder deinen Kopf zerbrechen, noch den "moralischen" Zeigefinger erheben.

Aber, wäre es nicht für dich eine deutliche Entlastung deiner wirtschaftlichen Gesamtsituation, wenn du das Fahrzeug tatsächlich verkaufen und von dem Erlös einen zumindest großen Teil deiner Verbindlichkeiten erfüllen/ablösen könntest???

Ich denke, dass es doch keine angenehme Situation ist, wenn man in dem Bewusstsein, von Schulden "gequält" zu werden Tag für Tag morgens wach wird und mit dem Gefühl leben muss, ständig nicht erfüllbare Verbindlichkeiten vor sich her zu schieben.

Wäre es nicht befreiend, wenn du das Fahrzeug verkaufst und aus dem Erlös die Schulden um einen erheblichen Teil reduzieren könntest.

Vielleicht könntest du so ja sogar, die Ableistung der "eidesstattlichen Versicherung" abzuwenden. Denn, die Ableistung der eidesstattlichen Versicherung ist ja auch kein angenehmer Vorgang, der deine Lebenssituation im übrigen keinesfalls vereinfacht.

Zum Beispiel wird die "Ableistung der eidesstattlichen Versicherung" vom Amtsgericht, vor dem du (ggfs. vor dem Gerichtsvollzieher) die "eV" leistest, unmittelbar der SCHUFA und deinem kontoführenden Geldinstitut gemeldet.

Das hat konkret zur Folge, dass du schlagartig jede "Kreditwürdigkeit" verlierst und bei deinem kontoführenden Geldinstitut künftig keinen EURO mehr ohne vorweisbares "Guthaben" ausgezahlt bekommst. Und das gilt in jeder Notlage. Da sind die Geldinstitute knallhart und "gnadenlos". Sie dürfen gar nicht anders handeln.

Deshalb solltest du dir überlegen, ob du nicht den Weg des Fahrzeugverkaufs und der Schuldentilgung gehst.

Natürlich liegt die alleinige Entscheidung weiterhin bei dir.

Gruß hotteb

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Hallo onename,

ich hoffe, die eine oder andere Antwort, die hier bereits gegeben wurde veranlasst dich, darüber nachzudenken, ob deine Sichtweise wirklich so richtig ist und Bestand haben kann.

Dabei kommts natürlich darauf an, ob du dein Obst und Gemüse ausschließlich bei Aldi oder Lidl (und die anderen Discounter, die mir namentlich gerade nicht einfallen) kaufst. Dann könnte allerdings der Eindruck entstehen, dass deine Ansicht/Kenntnis insoweit zutreffend ist.

Allerdings ist, ungeachtet der flächendeckenden Ansiedlung dieser Discounter zum Glück deren Sortiment bzw. Angebot nicht "a l l e i n" für die Frage repräsentativ, ob bzw. wieviel Obst und Gemüse, das wir in Deutschland verzehren auch in Deutschland angebaut und geerntet wird.

Ich will hier absolut keine Attacke gegen Discounter wie Aldi, Lidl u.a. "reiten", a b e r !!! um einen Einblick darüber zu bekommen, wieviel Obst, Gemüse, und endlos weitere Grundnahrungsmittel/Lebensmittel in Deutschland produziert werden, müsstest du mal etwas anspruchsvollere Lebensmittel-Geschäfte (da gibts durchaus auch anspruchsvollere Supermärkte) aufsuchen. Zum Obst und Gemüsebereich würde ich dir vor allem mal einen regelmäßigen Bummel über Wochenmärkte in den Städten empfehlen. Da stehen meistens Anbieter die unmittelbar aus der Region kommen. Da kannst du noch einigermaßen "vertrauensvoll" kaufen und -darauf kommts an- anschließend verzehren.

Ein hervorzuhebendes Beispiel noch zum Grundnahrungsmittelbereich will ich nennen, und zwar Backwaren. Deutschland ist nachgewiesenermaßen "Weltmeister" in der Herstellung von Brot. Eine Vielzahl unterschiedlicher Brotsorten, wie du sie in Deutschland antriffst, findest du nirgendwo auf der Welt. Und da bleibts nicht allein bei der Vielfalt. Auch geschmacklich sind Backwaren (insbesondere Brote) aus Deutschland, einzigartig in Qualität und Geschmack und deshalb führend.

Im Kleidungsbereich gibts ebenfalls einige große Hersteller in Deutschland, wobei ich einräumen muss, dass ich den Bekleidungsmarkt auf die "Herstellerfrage nach deutschen Produkten" nicht so sonderlich gut kenne. Aber zu nennen Ist der Wattenscheider Produzent Klaus Steilmann (der ist deutscher Unternehmer, lässt jedoch überwiegend aus Kostengründen im Ausland fertigen) oder Gerry Weber (Damenbekleidung in gehobener Qualität und Preislage) und einige andere.

Das Thema Unterhaltungselektronik einschließlich Handy-Sparte ist ebenfalls ganz speziell zu sehen. Da kommt der überwiegende Teil aller Geräte zweifellos aus Asien. Da täuscht dich dein Eindruck also nicht.

Aber auch für diese Produkte gilt folgendes:

Einige große Hersteller, zumindest in der Sparte der Unterhaltungsgeräte kommen entwicklungstechnisch durchaus noch aus deutscher Konstruktion bekannter Marken. Nur lassen auch diese aus kostengründen mittlerweile überwiegend in Asien fertigen, weil dort die Lohn- und Lohnnebenkosten (und damit die Produktionskosten deutlich geringer sind (dafür der Profit um so größer ist).

Deshalb findest du auf fast allen technischen Geräten den Aufdruck "Made in China", Taiwan, Korea, Japan oder wo du auch immer willst.

Leider geht in der Automobilindustrie der Trend in dieselbe Richtung. Du brauchst nur über die Straße zu gehen, um zu sehen, dass der Anteil der deutschen Autokonstruktionen sehr hoch ist. Die Namen wie Audi, VW, BMW, Daimler-Benz, Ford-Deutschland, Opel-Deutschland, Porsche und noch enige ganz individuelle Edelschmieden wie Wiessmann u. weitere, sind Beweis dafür, dass die Automobilindustrie und damit die Herstellerqualität deutscher Autos ungebrochen ist, was sich am weltweiten Umsatz ausdrück.

Wer in den USA etwas auf sich hält, bzw. -wie man so sagt- es geschafft hat, fährt Porsche, Mercedes, Audi und BMW, und zwar bevorzugt vor den amerikanischen Modellen.

Aber auch die deutschen Automobilhersteller lagern ihre Produktion immer stärker ins Ausland aus und zwar aus den oben schon genannten Gründen, bei den -vor allem- Lohn-Kosten zu sparen und bei den Profiten zuzulegen.

Ich hoffe, du denkst mal drüber nach und korrigierst deinen Eindruck ein wenig.

Gruß hotteb

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Hallo WissensWurst,

meine persönliche Meinung zu deiner Frage habe ich unten bereits -vor allem in Auseinandersetzung mit ethischen Grundsätzen- dargelegt.

Obwohl du in deiner Fragestellung den Aspekt eines möglichen Eingriffs in das Menschenrecht (du meinst wohl eher "Selbstbestimmungsrecht") des Suizidkandidaten aufgeworfen habe, habe ich mich speziell auf der "ethischen" Ebene aufgehalten, weil ich denke, dass -in einer realen Lebenslage- kaum ein "juristisch nicht !!! ausgebildeter Mensch" die "rechtstheoretischen/rechtsphilosophischen" Grundsatzfragen stellt bzw. sich persönlich damit auseinandersetzt um dann vor diesem Hintergrund eine Entscheidung zu treffen.

Ausschlaggebend für mich war, deine Frage vor dem Hintergrund einer realen Lebenssituation zu beantworten.

****Wenn man** die Frage natürlich in einem juristischen Seminar oder Kolloquium von Studenten im Jura-Grundstudium a b s t r a k t !!!! "rechtlich" prüfen lässt****, werden sicher einige der von "semmel76", "Reiswaffel87" oder "Aronphoenix" aufgeworfenen Fragen bzw. Aspekte notwendigerweise bedacht werden müssen.

Allerdings habe ich deine Frage nicht so ausgelegt, als hättest du gezielt eine derartige "rechtstheoretische" Diskussion entfachen wollen. Ich hatte vielmehr den Eindruck, als wolltest du die Frage vor dem Hintergrund einer konkreten Lebenssituation beantwortet haben. Für die weitaus größte Zahl an Teilnehmern hier am Forum ist die Auseinandersetzung mit deiner Frage vor dem Hintergrund einer konkreten Lebenssituation sicher auch interessanter bzw. hilfreicher.

Gruß hotteb

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Hi luk45,

also ich will dich wirklich nicht "abwatschen". Aber überlege mal und dann beantworte doch selbst mal die Frage, was man dir denn auf diese wirklich unglücklich formulierte Frage antworten soll.

Deine Frage ist unglücklich formuliert, weil du definitiv nichts darüber sagst, wann (also zu welcher Reisezeit) du mit welchem Anspruch (Hotelkategorie und Lage) und kein Wort zu den erwarteten Leistungen (von Übernachtung m.Frühstück, über Halbpension, Vollpension bis zu AI) du mit deiner Freundin nach Malle willst.

Das sind so ziemlich die wichtigsten Kriterien, die den Preis bestimmen, allerdings hast du diese Kriterien alle nicht genannt, so daß dir hier kein Mensch sagen kann, was es kosten wird.

Wenn du weisst, wann du mit welchen Ansprüchen dort hin willst, gehe in ein Reisebüro und erkundige dich. Dann erfährst du auch gleich, welche Reisen, zu welcher Zeit, in welcher Qualität tatsächlich frei (buchbar) sind und was sie kosten. Die Information durch ein Reisebüro ist bis dato noch kostenlos und vor allem unverbindlich. Das heisst, du kannst auch in mehrere Reisebüros gehen und dir Angebote von verschiedenen Reiseveranstaltern in unterschiedlichen Preiskategorien anbieten lassen.

Erst wenn du dir sicher bist und dich ein Angebot absolut überzeugt, brauchst du buchen.

Gruß und viel Erfolg, hotteb

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Hallo henni707,

speziell für Porto Colom kann ich dir die Frage nicht zuverlässig beantworten.

Würde mich aber wundern, wenn nicht.

Mallorca hat in den zurückliegenden 10-15 Jahren einen enormen Boom bei den Touristen mit ausgeprägtem Interesse an "anspruchsvollen" Radtouren erlebt.

Mittlerweile finden zwischen März und Oktober eines jeden Jahres zahlreiche "challenges" im semiprofessionellen Teilnehmerbereich statt. Also schon Inselrundfahrten oder auch Ortsspektakel in Form von Rundfahrten auf Stadtkursen.

Wir waren in den zurückliegenden 8 Jahren 5 mal auf Malle und haben in verschiedenen Touristenzentren gewohnt. Da war die Auswahl - auch an Rennmaschinen, Mountainbikes und Trackingrädern - zum Teil gehobener Bauart, durchaus schon als groß zu bezeichnen.

Solltet ihr in der Hauptsaison da sein, kann es sowieso passieren, dass du -trotz relativ großem Angebot- vor Ort nichts bekommst und deshalb in einen Nachbarort ausweichen musst, weil die Nachfrage einfach enorm groß ist.

Viel Erfolg bei der Suche und noch mehr Spaß auf Malle (immer noch eine meiner Lieblingsinseln und Lieblingsorte überhaupt, was daran liegt, dass wir fast jeden Quadratkilometer der Insel bei unseren zahlreichen Aufenthalten kennen gelernt haben.

hotteb

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Hallo alexPettyfer,

danke für die Anerkennung/Auszeichnung. Freue mich, wenn dir die Antwort gefallen und vielleciht etwas weiter geholfen hat.

Viele Grüße hotteb

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Hallo WissensWurst,

ich denke nicht, dass sich die Frage stellt, ob man "darf" !!!!

Ich gehe davon aus, man muss!!!!!!! Es ist nicht nur die Aufgabe der Mediziner, solange wie die medizinische Wissenschaft die Möglichkeiten hergibt, Leben zu erhalten.

Ich denke, dass es vielmehr, dass es sicher das -im Rechtssinne ungeschriebenes- aber nach ethischen Grundsätzen wohl höchstes Gebot ist, Leben zu erhalten. Wenn man also die Möglichkeit hat einen Menschen mit Suizidabsichten von diesem Vorhaben abzubringen und damit lebensrettend zu wirken, "muss" man alle persönlichen Mittel und Möglichkeiten dafür einsetzen.

Einzige Ausnahme:

Es ist von vornherein absehbar, dass der Versuch, denjenigen von seinem Vorhaben abzubringen/zurück zu halten, dein eigenes Leben massiv gefährdet.

Suizidabsichten haben häufig Menschen, die nur aus einer Akutsituation ihren Lebensmut verlieren. Wer hätte es in seinem Leben nicht auch schon mal erlebt, dass man meint, von "scheinbar" unlösbaren Augenblicksproblemen "erschlagen" zu werden. Wenn davon Menschen betroffen sind, die allgemein etwas "labil" oder aufgrund unterschiedlicher Lebensumstände gerade eine "erste Depression" durchmachen, neigen sie evtl. dazu, die aktuelle "Misere" über zu bewerten. Dabei verlieren depressive Menschen schnell die Orientierung darüber, welche und wieviele Gründe es gibt, weiter zu leben (Familie, speziell Kinder oder gar Enkelkinder etc).

Hat man sie mit Erfolg von ihrer Suizidabsicht abgebracht, sind sie ihren "Lebensrettern" ihr ganzes künftiges Leben dankbar, dass da jemand war, der/die ihn/sie von der Absicht, seinem/ihren Leben ein Ende zu setzen, ewig unendlich dankbar sind. Das Gleiche gilt sicher auch für die Angehörigen des Betreffenden.

**Schließlich wirst auch du selbst vermutlich dein Leben lang mit der Vorstellung nicht mehr glücklich, die Möglichkeit gehabt aber nicht genutzt zu haben, jemandes Leben zu erhalten.****

Keineswegs kann man in dem erfolgreichen Bemühen, jemanden von seiner Suizidabsicht abzubringen, ein Eingriff in ein allgemeines bzw. sein spezielles Menschenrecht ist damit nicht verbunden..

Inhaber von Menschenrechten können -von komplizierten Sonderfällen, z.B. Embrios etc,- logischerweise nur lebende Menschen sein. Wer nach einem Selbstmord endgültig nicht mehr lebt, kann nicht Träger von Menschenrechten sein.

Nein, dieser Aspekt bzw. Einwand kann hier nicht gelten.

Fazit: Aus den genannten Gründen alle Mittel und Wege einsetzen, einen Suizidgefährdeten von seinem Plan abzubringen. Er wird dir dankbar sein.

Gruß hotteb

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@hucklegrizz,

weisst du, welchen Eindruck du bei mir mit deiner Frage erzeugst?

Ich sags dir, damit du drauf kommst, bevor deine Kinder volljährig werden!!!!

Du machst auf mich den Eindruck eines heuchlerisch veranlagten, von seiner nicht rauchenden Ehefrau (also der Kindesmutter) oder anderen "militanten Gegnern von Rauchern" zu dieser Attacke genötigten Zeitgenossen, der nicht aus eigener Überzeugung sondern auf massiven Druck der gerade genannten Angehörigen seines Umfeldes einen ebenso halbherzigen wie hilflosen Alibiversuch unternimmt, das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen, damit die vorstehend genannten "Quälgeister" nur endlich Ruhe geben.

Denn, ginge es dir aus eigener Überzeugung und persönlichem Antrieb darum, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln etwas wirksames für die Gesundheit bzw. den Schutz der Gesundheit deiner Kinder zu tun, würdest du die Frage nicht in dieser ärmlichen, wenig überzeugenden Form hier vortragen.

Vielmehr würdest du -wenn dir der Gesundheitsschutz deiner Kinder vordringlich am Herzen läge- deine "grauen Zellen" aktivieren und alle Mittel und Wege bemühen, etwas wirksames für den Schutz der Gesundheit deiner Kinder zu unternehmen.

Aber da du wahrscheinlich von deiner nicht rauchenden Frau gescheucht wirst, gehts wohl eher um die stinkenden Gardinen als um den Gesundheitsschutz deiner Kinder.

Bevor du dir hier auf deine unglaubwürdige, halbherzige Aktion entweder "dummes Zeug" oder Häme oder -naja- zwar ernsthaft gemeinte aber undurchdachte und stümperhaft vorgetragene Ratschläge von "Möchtegernratgebern" durchlesen / anhören müsstest, würde jeder "ernsthaft motivierte" Vater, dem das Anliegen "Gesundheitsschutz der eigenen Kinder" ernst wäre, persönlich !!! "direkte Wege", z.B. zu eiem Anwalt (Erstberatung in einem rechtlich so simplen Fall ca. 30 €) gehen und die Angelegenheit wäre innerhalb eines Tages "s e r i ö s" !!!! u n d !!!! "z u v e r l ä s s i g !!! v e r w e r t b a r" !!! geklärt. Dann wüsste jeder ernsthaft motivierte Vater, dem das Wohl seiner Kinder tatsächlich am Herzen liegt und der nicht im Streit mit Nachbarn einen beliebigen "Nebenkriegsschauplatz" eröffnen will, tatsächlich, ob es eine allgemeinverbindlich Regel gibt, die das Rauchen in der Öffentlichkeit (auch in der Nähe von Nachbarfenstern) verbietet oder nicht.

Ich könnts dir sagen, tue es aber nicht, und zwar nur weil deine ganze Vorgehensweise hier geheuchelt wirkt.

Ein Hinweis noch;Ich habe bereits die Beiträge von "hucklegrizz" kommentiert. Solltest du dir "bitte" ansehen; Macht mehr Sinn, als weitere sinnlose Aktionen -wie diese hier- zu intensivieren.

hitteb

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