Zuständiges Mahngericht des Antragstellers, in deinem Fall Berlin
Also ... Den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheid (MB) reicht man beim Amtsgericht des Antragstellers (Gläubiger) ein. Die Kosten belaufen sich auf eine 0,5 Gerichtsgebühr, welche sich nach dem Wert bemisst, der verlangt wird. Für diesen Antrag benötigt man keinen Rechtsanwalt. Wird gegen den MB kein Widerspruch eingelegt, wird danach der Vollstreckungsbecheid erlassen. Wenn auch hiergegen kein Einspruch erfolgt, hat man einen vollstreckbaren Titel und man kann den Gerichtsvollzieher zur Pfändung losschicken.
Bei einer Klage dauert das ganze länger. Und je nach Wert, der gefordert wird, ist entweder das Amtsgericht oder Landgericht (wir nehmen mal den Verkehrsunfall) zuständig, in welchem Bezirk sich der Unfall ereignet hat. Es fallen 3,0 Gerichtsgebühren an, welche sich ebenfalls nach dem geforderten Wert berechnen. Die Dauer eines solchen Verfahrens liegen in etwa zwischen einem halben und 2 Jahren. Je nach Arbeitsweise und Arbeitsbelastung des Gerichts.
Das Scheidungsverfahren hat nichts mit den "Folgesachen" zu tun. Wenn es eine einvernehmliche Scheidung ist geht es sehr schnell. Andrerseits kann dich niemand zwingend weiter mit ihr verheiratet zu sein. Die Folgesachen sollten anschließend in einem separaten Verfahren geregelt werden. LG
Ich meine du kannst jederzeit den Scheidungsantrag durch einen Anwalt bei dem zuständigen Gericht in Deutschland einreichen. Hinsichtlich der Kosten, hast du die Möglichkeit Prozesskostenhilfe von deinem Anwalt beantragen zu lassen (am besten direkt mit dem Scheidungsantrag zusammen). Bezüglich des Trennungsunterhalts kommt es vielmehr darauf an, wer welches Einkommen erzielt. Es kann auch durchaus sein, dass sie Unterhaltspflichtig ist 😉 rede am besten mit dem Anwalt deines Vertrauens. LG
Ich kann für einen Jährling keine Stundenkoppel empfehlen. Die brauchen mit Gleichaltrigen und älteren (2-3 Jährigen) den ganzen Tag (24 h) Koppelgang.
Da ihr mit Sicherheit keinen Schenkungsvertrag habt ist es nicht dein Eigentum.
Hast du schonmal eine Schilderung an sky verfasst? Hatte ein ähnliches Problem mit Vodafone. Nachdem ich einen Brief mit meiner Schilderung hingeschrieben hatte, haben die eingelenkt.
BGB steht auch viel
Naja. Wer Geld für Kaffee hat kann tatsächlich mal seine Schulden begleichen. Wenn der Anwalt schon Monate hinter dem Geld herläuft reißt auch dem mal der Geduldsfaden. Also ich kann es verstehen. Man geht ja auch in den Supermarkt und zahlt seinen Einkauf dann nicht. Rechnungen müssen halt bezahlt werden und wenn man das nicht kann meldet man sich und zahlt in Raten. Da würde niemand nein zu sagen.
Absolut blöd weil es in meinen Augen Tierquälerei ist. Das gehört verboten!
Also grundsätzlich steht dir für Nachtarbeit eine Vergütung zu auch bei einem festgehakt. Diese müsste eigentlich arbeitsvertraglich festgehalten sein. Wenn nicht musst du dich mal mit deinem AG zusammensetzen und klären wie er vor hat das zu vergüten. Ich würde den Freizeitausgleich nicht akzeptieren da es für die gearbeiteten Stunden eine sogenannte sondervergütung (nachtzuschlag) gibt. Sprech das mal ab.
Flicka
Also ich mache das so, dass ich zunächst einmal die Aufmerksamkeit des Pferdes auf mich ziehe (zB durch streicheln) dann gehe ich vorweg (immer mit meiner Herzseite dem Pferd zugewandt) und beobachte ob es mir folgt. Ja: Leckerli. Nein: neuer Versuch. Für die verschiedenen Übungen, die du machen kannst, sobald das Vertrauen (dauert ein paar Wochen) aufgebaut ist, findest du viele Videos auf youtube unter horsemanship oder halt Übungen zur bodenarbeit.
Ist flicka nicht mit einem Mädchen?
Also von einer Lizenz habe ich noch nichts gehört. Bei uns im Stall gibt es Nummern die dem Pferd angebracht werden damit es Notfall zugeordnet werden kann.
Das ist doch schon der zweite Teil oder?
Ich meine die Schule haftet. Meiner Tochter wurde mal das Fahrrad vom Schulgelände geklaut und da ist die Versicherung der Schule für aufgekommen. Voraussetzung war, dass das Fahrrad abgeschlossen war.
Ich kann auch nur empfehlen jeden Morgen gleichgewichtsübungen zu machen. Also. Du stellst dich auf ein Bein und Streckst deine Hände vom Körper ab. Dann schließt du deine Augen. Versuche 30 sek lang dein Gleichgewicht zu halten und dann nimmst du das andere Bein. Und das machst du jeden Morgen. Dann kann ich auch nur empfehlen dich regelmäßig von jemanden an die Longe nehmen zu lassen um so ein besseres Gefühl für den Rhythmus des Pferdes zu bekommen.
Ich bin früher auch im Verleih geritten. Wenn du wirklich da reiten möchtest würde ich Sporen einpacken. Aber grundsätzlich kann ich nicht empfehlen weil du den Pferden dort keinen Gefallen tust. Die reagieren weder auf Hilfen noch auf die Stimme. Und Gewalt ist halt keine Lösung.
Nein musst du nicht. Hinterlass deine Haftpflichtversicherung und das Hotel soll eine Schadensmeldung schreiben