Zuständiges Mahngericht des Antragstellers, in deinem Fall Berlin

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Also ... Den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheid (MB) reicht man beim Amtsgericht des Antragstellers (Gläubiger) ein. Die Kosten belaufen sich auf eine 0,5 Gerichtsgebühr, welche sich nach dem Wert bemisst, der verlangt wird. Für diesen Antrag benötigt man keinen Rechtsanwalt. Wird gegen den MB kein Widerspruch eingelegt, wird danach der Vollstreckungsbecheid erlassen. Wenn auch hiergegen kein Einspruch erfolgt, hat man einen vollstreckbaren Titel und man kann den Gerichtsvollzieher zur Pfändung losschicken.

Bei einer Klage dauert das ganze länger. Und je nach Wert, der gefordert wird, ist entweder das Amtsgericht oder Landgericht (wir nehmen mal den Verkehrsunfall) zuständig, in welchem Bezirk sich der Unfall ereignet hat. Es fallen 3,0 Gerichtsgebühren an, welche sich ebenfalls nach dem geforderten Wert berechnen. Die Dauer eines solchen Verfahrens liegen in etwa zwischen einem halben und 2 Jahren. Je nach Arbeitsweise und Arbeitsbelastung des Gerichts.

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Das Scheidungsverfahren hat nichts mit den "Folgesachen" zu tun. Wenn es eine einvernehmliche Scheidung ist geht es sehr schnell. Andrerseits kann dich niemand zwingend weiter mit ihr verheiratet zu sein. Die Folgesachen sollten anschließend in einem separaten Verfahren geregelt werden. LG

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Scheidung, ich brauch dringend Rat?

Guten Tag Liebe Gemeinde,

vor 2 Jahren habe ich in der Türkei geheiratet. Hat nicht lange gedauert und mein Gefühl das ich einen Fehler gemacht habe, wurde Realität.

Vom ersten Tag der Ehe nur Stress mit der Frau. Sie war nur 3 Monate hier in Deutschland da sie kein Visum bekommen hat. Seitdem habe ich sie auch nicht mehr gesehen. Und nebenbei ich will sie auch nicht mehr sehen.

Noch als sie hier war habe ich die Scheidungsunterlagen fertig gemacht und wollte/will diese sobald wie möglich in der Türkei einreichen. Leider kam ich noch nicht dazu in die Türkei zu fliegen... (kein Job, kein Geld....)...

Nun fange ich ende des Monats mit einer hohen Wahrscheinlichkeit einen neuen Job an. Seit zwei bis drei Tagen nerft die Frau wieder. Ich sollte doch mal runter kommen (in die Türkei und warum sie nichts mehr von mir höre und.und.und).... Ich habe Ihr geschrieben dass ich meine Meinung nach wie vor die selbe ist (Scheidung). Nun bekomme ich von Ihr eine Rückmeldung in der steht sie hätte mit ihrem Anwalt gesprochen und wir könnten uns sofort Scheiden lassen wenn: - Ich Ihr einen Betrag von 40.000 Lire zahle (über 10.000€) und - einen monatliche "Abfindung" von 1000 Lire (ca. 300€). dann würde sie einwilligen und wir könnten sofort auseinander gehen. Ansonsten würde das verfahren wohl 3 - 4 Jahre in Anspruch nehmen.

Ey die hat weder ein Kind von mir noch hatten wir einen Tag Spaß miteinander.

Kann mir einer hier vielleicht weiterhelfen. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung die wohl für solche Fälle nicht aufkommt. Sprich ich muss für das Zeug wohl selber aufkommen.

Ich bin seelisch am ende. Könnte mit Bomben um mich schmeissen.

Kennt sich einer mit solchen Fällen aus?

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Ich meine du kannst jederzeit den Scheidungsantrag durch einen Anwalt bei dem zuständigen Gericht in Deutschland einreichen. Hinsichtlich der Kosten, hast du die Möglichkeit Prozesskostenhilfe von deinem Anwalt beantragen zu lassen (am besten direkt mit dem Scheidungsantrag zusammen). Bezüglich des Trennungsunterhalts kommt es vielmehr darauf an, wer welches Einkommen erzielt. Es kann auch durchaus sein, dass sie Unterhaltspflichtig ist 😉 rede am besten mit dem Anwalt deines Vertrauens. LG

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Ich kann für einen Jährling keine Stundenkoppel empfehlen. Die brauchen mit Gleichaltrigen und älteren (2-3 Jährigen) den ganzen Tag (24 h) Koppelgang.

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Hast du schonmal eine Schilderung an sky verfasst? Hatte ein ähnliches Problem mit Vodafone. Nachdem ich einen Brief mit meiner Schilderung hingeschrieben hatte, haben die eingelenkt.

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Naja. Wer Geld für Kaffee hat kann tatsächlich mal seine Schulden begleichen. Wenn der Anwalt schon Monate hinter dem Geld herläuft reißt auch dem mal der Geduldsfaden. Also ich kann es verstehen. Man geht ja auch in den Supermarkt und zahlt seinen Einkauf dann nicht. Rechnungen müssen halt bezahlt werden und wenn man das nicht kann meldet man sich und zahlt in Raten. Da würde niemand nein zu sagen.

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Also grundsätzlich steht dir für Nachtarbeit eine Vergütung zu auch bei einem festgehakt. Diese müsste eigentlich arbeitsvertraglich festgehalten sein. Wenn nicht musst du dich mal mit deinem AG zusammensetzen und klären wie er vor hat das zu vergüten. Ich würde den Freizeitausgleich nicht akzeptieren da es für die gearbeiteten Stunden eine sogenannte sondervergütung (nachtzuschlag) gibt. Sprech das mal ab.

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Flicka

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Also ich mache das so, dass ich zunächst einmal die Aufmerksamkeit des Pferdes auf mich ziehe (zB durch streicheln) dann gehe ich vorweg (immer mit meiner Herzseite dem Pferd zugewandt) und beobachte ob es mir folgt. Ja: Leckerli. Nein: neuer Versuch. Für die verschiedenen Übungen, die du machen kannst, sobald das Vertrauen (dauert ein paar Wochen) aufgebaut ist, findest du viele Videos auf youtube unter horsemanship oder halt Übungen zur bodenarbeit.

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Ist flicka nicht mit einem Mädchen?

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Also von einer Lizenz habe ich noch nichts gehört. Bei uns im Stall gibt es Nummern die dem Pferd angebracht werden damit es Notfall zugeordnet werden kann.

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Kennt sich jemand mit dieser Rechtslage aus?

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem ergab sich in meiner Berufsschule ein Diebstahl, für den meine Schule normalerweise nicht aufkommt. Ich persönlich will dem aber keinen Glauben schenken, da es ja eine gewisse Rechtslage geben muss. Normalerweise haftet die Schule ja nicht für den Diebstahl, sofern alle Spinde und Räume in Schulen abgeschlossen sind, weshalb ich nun meine genauere Schilderung hierzu abgeben möchte. Als wir (also die Schüler, so wie eine Freundin von mir und ich) die Umkleidekabine aufsuchten, war natürlich alles wie immer. Wir schlossen die Spindtüren nach dem Umziehen alle ordnungsgemäß zu und gingen wie immer in den Unterrichtsraum, da man bekanntermaßen keine Wertgegenstände und Essen in die Laborräume nehmen darf. Soweit so gut. Da noch nie etwas wie an diesem Tag passierte, machte sich anscheinend wie immer, niemand Gedanken, dass etwas entwendet werden könnte. Normalerweise sollten ja Umkleideräume immer abgeschlossen werden. Dies war aber an dem Tag nicht der Fall sowie auch davor und danach die ganzen Schuljahre- u.Tage. Nun, leider wurde aber nicht nur die Schule von anscheinend Fremden einfach so ohne Komplikationen betreten, sondern es wurden die Spinde aufgebrochen und alles entwendet, was man nur finden konnte. So sind nun die Sachen (Schlüssel, Portmonee, Rucksack, Jacke, Unterrichtsmaterialien, Personalausweis und was man sonst noch so dabei hatte) quasi spurlos verschwunden. Natürlich wurde dies polizeilich unmittelbar nach dem augenblicklichen Diebstahl(?) aufgenommen und es wird ermittelt. Die Schule war der Meinung, man hätte ja keine Wertgegenstände mit zur Schule nehmen sollen und da wir belehrt wurden, brauchen wir uns nichts einzubilden. Aber kann man Hausschlüssel, Portmonee, Personalausweis und gar die Schultasche als Wertgegenstand beschreiben lassen? Das sind doch alles Sachen und Gegenstände die man ja wohl oder übel braucht. Sogar Fahrkarten etc. waren verschwunden und man wurde, um es mal drastisch auszudrücken quasi identitätslos. Meine hauptsächliche Frage nun, haftet die Schule in diesem Fall wirklich nicht? Es gibt immer hin einen Schlüssel zum Verschließen dieses Raumes. Und ist es nicht sogar schon fahrlässig so mit dem Gut des Schülers (was er ja schlecht zu Hause lassen kann) umzugehen und es nicht ordnungsgemäß zu sichern?

Mit freundlichen Grüßen

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Ich meine die Schule haftet. Meiner Tochter wurde mal das Fahrrad vom Schulgelände geklaut und da ist die Versicherung der Schule für aufgekommen. Voraussetzung war, dass das Fahrrad abgeschlossen war.

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Ich kann auch nur empfehlen jeden Morgen gleichgewichtsübungen zu machen. Also. Du stellst dich auf ein Bein und Streckst deine Hände vom Körper ab. Dann schließt du deine Augen. Versuche 30 sek lang dein Gleichgewicht zu halten und dann nimmst du das andere Bein. Und das machst du jeden Morgen. Dann kann ich auch nur empfehlen dich regelmäßig von jemanden an die Longe nehmen zu lassen um so ein besseres Gefühl für den Rhythmus des Pferdes zu bekommen.

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Ich bin früher auch im Verleih geritten. Wenn du wirklich da reiten möchtest würde ich Sporen einpacken. Aber grundsätzlich kann ich nicht empfehlen weil du den Pferden dort keinen Gefallen tust. Die reagieren weder auf Hilfen noch auf die Stimme. Und Gewalt ist halt keine Lösung.

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