Der Bundestag hat die organisierte Sterbehilfe verboten.

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland nach wie vor verboten; in anderen Ländern wie Belgien und den Niederlanden ist diese unter Umständen zugelassen.

Somit haben Ärzte, die mit Menschen in Grenzsituationen zwischen Leben und Tod regelmäßig zu tun haben, ein erhöhtes Strafbarkeitsrisiko. Die Tötung von Patienten ist schließlich keine Aufgabe von Ärzten.

Eine dauernde und wiederholt geleistete Sterbehilfe ist künftig strafbar.Für Sterbehilfevereine bedeutet das das Aus. Geschieht das in Zukunft doch, drohen Verantwortlichen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.


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                   § 8Bestattungspflicht

(1) Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen.

Eine Bestattungspflicht kann sich auch aus einem Vertrag ergeben, den der Verstorbene zu Lebzeiten beispielsweise mit einem Lebenspartner, Verwandten oder Bestattungsunternehmer abgeschlossen hat. 

Soweit die bestattungspflichtigen Personen ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen (können), hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die Leiche gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen. 

Die Ordnungsbehörde wird auch tätig, wenn keine Bestattungspflichtigen zu ermitteln sind. Trägt die Ordnungsbehörde die Bestattungskosten, kann sie Erstattung verlangen, wenn später vorrangig Verpflichtete ermittelt werden. 

Gibt eine Person, die nicht zu bestattungs- und kostenpflichtigen Personen gehört, eine Bestattung in Auftrag, muss sie damit rechnen, dass das Sozialamt eine Kostenerstattung ablehnt (z. B. ehemalige Betreuer des Verstorbenen, nichteheliche Partner, andere Personen, die sich aus ethischen Gründen verpflichtet fühlen).

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Hallo Martinschulz2,

als 1. würde ich mal auf Deine Rechtschreibung achten, so dass der Text auch für andere besser zu lesen ist. 

Hier scheint alles sehr konfus.

@"Mein Vater ist seit seinem Sturz im Altenheim und dem Krankenhausaufenthalt nicht mehr in der Lage seine seine geschäftlichen Dinge Post, Versicherung usw. selber zu regeln."

Dein Vater ist also in einem Altenheim. Hat er eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung? Wurde darüber gesprochen, wer für ihn sorgt, wenn er es nicht mehr kann, was ja jetzt der Fall zu sein scheint? 

Wenn ja, wer sind die Bevollmächtigten? Welche Regelung wurde für die Postangelegenheiten und allg. Angelegenheiten getroffen, sofern überhaupt eine Regelung getroffen wurde. 

@"Das Pflegeheim rief an informierte mich ich, sofort dort hin. Er hat Krebs und wird in naher Zukunft einschlafen."

Da das Pflegeheim deine Telefon-Nr. hat und dich informiert, scheinst du irgendwie als Bezugsperson? / Bevollmächtigte? / Betreuer? in Erscheinung zu treten. Bis jetzt ist alles unklar. 

Nun zu deiner Frage:

@ "Das Heim (Leitung) meinte meine Schwester kommt nicht vorbei möchte mit ihm keinen Kontakt macht da nichts für ihn und würde denen bescheinigen das sie von der Altersvorsorgevollmacht zurücktritt."

Bitte benutze die Zeichensetzung, so können die, dich unterstützen wollen, dich besser verstehen. 

Nun erwähnst du zu 1. mal, dass eine Altersvorsorgevollmacht vorliegt. 

Was steht denn drin? Wer wurde als  Bevollmächtigte eingesetzt? Du und deine Schwester? Das solltet ihr eigentlich wissen, da - wenn ihr als Bevollmächtigte eingesetzt wurdet, ihr die Vollmacht auch unterschrieben habt. 

Ich wiederhole: alles sehr konfus. 

@"Es sollte ein Betreuer bestellt werden.Die Heimleitung empfahl mir das auch."

Wozu soll ein Betreuer bestellt werden, wenn Du doch da bist?

Auch wenn deine Schwester sich nicht kümmert - weil kein Kontakt - du bist doch da. Dann braucht kein gesetzlicher Betreuer bestellt werden, wenn du die Betreuung übernimmst. 

@"Jetzt mein Frage: Warum soll ich auch zurücktreten?

Wovon willst du zurücktreten? Welche Vollmachten und Verfügungen liegen denn vor?

@"Die wollten auch das ich seinen Wagen verkaufe, aber dass kann und darf ich doch nicht. Der geht doch in die Erbmasse."

Wer ist "DIE"?

Erst kommt dein Vater ins Altersheim und dann soll der Wagen verkauft werden? Mir stellt sich die Frage, ob das nicht schon viel früher hätte geschehen können. Z.B. als er ins Altersheim umgezogen ist zeitgleich mit der Wohnungsauflösung o.ä. 

Apropos Erbmasse: Wurde ein Testament verfasst? Hat Dein Vater mit Euch darüber gesprochen, wer was erbst? Wenn ja, wo ist das Testament? Vllt. beim Notar?

Wie gesagt, sehr viele Ungereimtheiten. 

@Also kann mich jemand aufklären was es auf sich hat wenn ich die Betreung übernehme hat das Nachteile für mich? 

Du bittest in diesem Forum um kostenlosen Rat. Also bitte etwas höflicher. 

Wo Du Dich über Beteuerungen informieren kannst, hat "Premissimo" schon gepostet. 

@Mein Schwester hat selber eine Betreuerin (was da ist weis ich nicht) sie wird gut informiert sein da geh ich von aus.

Wenn die Schwester selber unter Betreuung steht, wird sie wohl kaum in einer Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigte für euren Vater eingesetzt worden sein. Hier hilft es, mehr als einen Blick in die Vollmacht zu werfen und sie genau zu studieren. 

@"ich habe nur Bedenken weil die eine Seite lehnt ab will mit dem ganzen (Betreuung)nichts zu tun haben,"

Wie du weiter oben schreibst, steht doch deine Schwester selber unter Betreuung. Was genau lehnt sie ab?

@"(Testament gibt es auch)"

Also doch ein Testament? Irgendein Hinweis, wo es sein könnte? Siehe meinen Hinweis von weiter oben dazu oder frage das Heim, indem dein Vater ist. Dann dürfte das auch mit dem Auto und der Erbmasse geklärt sein.

@"die andere Seite Heim will auch einen Betreuer."

Wie gesagt, erkundige dich nach der Altersvorsorgevollmacht, die dein Vater offensichtlich gemacht hat. Wer wurde als Bevollmächtigte(r) eingesetzt?

@ Was ist das?(Ein Betreuer)? Wer weis Rat?

Lektüre. Google soll da auch helfen. 

Und bitte mal die Rechtschreibung und Zeichensetzung anwenden.

Alles sehr, sehr konfus. Bitte beim nächsten mal klarer posten. 

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