Nunja ich habe folgendes gelesen, deshalb wollt ich mal auf Nummer sicher gehen:D Aber vor so einer kleiner Nudeldrohung kann eh nichts werden.
Das ist im Gesetz sogar eindeutig festgelegt.
"Bedrohung" ist es laut Gesetz erst dann, wenn dir ein "Verbrechen" angedroht wird. Nicht zu verwechseln mit einem "Vergehen". Das unterscheidet sich dadurch, dass ein Verbrechen als Mindeststrafe 1 Jahr oder mehr hat.
Ein Vergehen weniger als 1 Jahr Mindeststrafe.
Das bedeutez.B.
Wenn dir jemand droht mit "Ich hau dir in die Fresse" ist das keine Bedrohung, weil es eine "Körperverletzung" ist...also "nur" ein Vergehen.
Auch "Ich schneid dich gleich mit meinem Messer" reicht noch nicht aus, da eine "gefährliche Körperverletzung" wieder nur ein Vergehen ist.
Sollte er aber z.B. sagen "Ich schlag dich ins Koma ("schwere Körperverletzung") oder "Ich bring dich um" ("Todschlag") oder "Ich vergewaltige dich" ("Vergewaltigung"), handelt es sich bei den Androhungen um "Verbrechen" und sind somit auch eine "Bedrohung" nach dem Gesetz.
"Ich bombe dir diesen Tisch gleich in die Fresse!"
ist eine "gefährliche Körperverletzung" und nach Gesetz keine "Bedrohung"