Das ist ein Fujitsu Siemens Amilo, aber welches genau kann ich jetzt nicht sagen. Es ist etwa 6 Monate neu.

Dies ist gerade erst passiert, als meine Frau das Notebook sauber gemacht hat. Jedoch mit einem Tuch und sehr sehr wenig Flüssigkeit. Vlt. hat sie einige Tasten gedrückt?

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schwache werbung...

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flv player oder nokia multimedia player der auch 3gp abspielt.

Aber du hast doch sicher ne PC Suite von Samsung. Da ist ein multimedia Player.

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Kauft eine Katzen oder Hundepuppe und stellt diese in den Garten. Da kommt keine Elster mehr hin!

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Ja das mit dem Eimer ist wirklich blöd. Mit einer Mietminderung habe ich mich auch schon auseinandergesetzt.

Wann kann ich denn sowas beantragen bzw. durchsetzen?

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Szintilator. Danke sehr für deine Antwort. Das wird mir sehr helfen.

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Also der Preis spielt keine Rolle und ich wohne im Ruhrgebiet.

Also wichtig ist, dass der Empfang wie sonst auch auf einem Balkon, ohne jegliche Probleme gewährleistet ist.

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Nunja ich habe folgendes gelesen, deshalb wollt ich mal auf Nummer sicher gehen:D Aber vor so einer kleiner Nudeldrohung kann eh nichts werden.

Das ist im Gesetz sogar eindeutig festgelegt. "Bedrohung" ist es laut Gesetz erst dann, wenn dir ein "Verbrechen" angedroht wird. Nicht zu verwechseln mit einem "Vergehen". Das unterscheidet sich dadurch, dass ein Verbrechen als Mindeststrafe 1 Jahr oder mehr hat. Ein Vergehen weniger als 1 Jahr Mindeststrafe.

Das bedeutez.B.

Wenn dir jemand droht mit "Ich hau dir in die Fresse" ist das keine Bedrohung, weil es eine "Körperverletzung" ist...also "nur" ein Vergehen.

Auch "Ich schneid dich gleich mit meinem Messer" reicht noch nicht aus, da eine "gefährliche Körperverletzung" wieder nur ein Vergehen ist.

Sollte er aber z.B. sagen "Ich schlag dich ins Koma ("schwere Körperverletzung") oder "Ich bring dich um" ("Todschlag") oder "Ich vergewaltige dich" ("Vergewaltigung"), handelt es sich bei den Androhungen um "Verbrechen" und sind somit auch eine "Bedrohung" nach dem Gesetz.

"Ich bombe dir diesen Tisch gleich in die Fresse!" ist eine "gefährliche Körperverletzung" und nach Gesetz keine "Bedrohung"

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Achso, aber das mit den evtl. Reperaturen hat sich erledigt. Denn die Wohnung wurde ohne jegliche beanstandung abgenommen.

Vielen Dank für die sehr schnellen Antworten !

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Du solltest zu einer Werkstatt fahren, denn solche Dinge lassen sich von hier aus nicht direkt beheben.

Zündkerzen wohl weniger, tippe auf den Anlasser.

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Ich meinte natürlich Kaution und nicht Kation.

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