Um ein Einzelhandelsgeschäft zu eröffnen, bedarf es nicht nur fachlicher, sondern vor allem kaufmännischer Kenntnisse.Das Interesse allein für Mode, Textilien reicht nicht aus. Entscheident ist neben der Kapitalfrage der Standort und die wirtschaftliche Prognose des zu gründenen Geschäftes.Die Banken fordern mindestens eine Eigenkapitalbeteiligung von wenigstens! 20% des Kreditrahmens.Zur Zeit halten sich die Banken mehr als bedeckt, hinsichtlich der Kreditgewährung im Einzelhandel.
Entscheidend bei der Führung eines "kleinen "Einzelhandelsgeschäftes sind m. E. folgende Faktoren: 1. Persönliche Präsenz des Eigentümers, denn viele Kunden kaufen auch personenbezogen. Der weitere Vorteil ist doch der, dass man sein Ohr beim Kunden hat und bei eventuellen Sonderwünschen oder Sortimentslücken bedarfsgerechter reagieren kann. 2.Die monatliche Bestandsaufnahme verhindert sogenannte Überläger und dient dazu, den tatsächlichen Verbrauch zu errechnen und dann entsprechend zu disponieren. Dazu gehört, dass man sich auch einmal nach der offiziellen Geschäftszeit dafür Zeit nimmt. Das A&O ist eine gute Lagerführung, ggf mit den Lieferanten längere Zahlungsziele vereinbaren. 3. Deine Persönliche Hilfestellung ist gut, aber nur dann erfolgreich, wenn der Eigentümer sich auch persönlich um sein Laden kümmert. Der Anfang vom Ende ist meistens dann in Sicht, wenn man Personal in den Laden stellt und nur noch sporadisch präsent ist. Vielleicht sollte er sich auch intensive Gedanken darüber machen, inwieweit sich die Personalkosten überhaupt rechnen lassen. Alles über 15% vom Umsatz ist ruinös. Genau so verhält es sich bei der Miete, sie soll nicht mehr als 7% v. Umsatz betragen. Weichen diese Zahlen erheblich ab, ist es nur eine Frage der zeit bis zur Schließung!
Aldi,Lidl, Rewe -Gruppe.Fällt in die Gruppierung "Discounter".Von den Grossisten ist s die Edeka -Gruppe.
Entscheidend ist, wie zwischen den Vertragsparteien die Arbeits - und Freizeitregelung vereinbart wurde.Angenommen der "Freie Samstag" fällt generell auf das erste Wochenende und Du hattest zu diesem Zeitpunkt noch Urlaub, dann ist der Anspruch auf den besagten Samstag natürlich nicht mehr vorhanden, es sei, es ist ausdrücklich vereinbart, "das in jedem Fall ein freier Samstag monatlich gewährt werden muß.Unabhängig davon hat der Arbeitgeber das Recht, z.B aus personellen, bzw. saisonalen Gründen einen anderen Tag anzubieten, sozusagen als Ersatztag. Das ist die rechtliche Situation. Ansonsten ist es empfehlenswert - sofern in der Vergangenheit die Freizeitgewährung ordnungsgemäß verlief -ggf. auch einmal sein Entgegenkommen, bzw. seine Flexibilität gegenüber dem Filialleiter zum Ausdruck zu bringen.Persönlich schaden wird es bestimmt nicht!
Hier ist Ihnen ein persönliches Mißgeschick passiert. Ein Umtauschrecht gibt es lt HGB eh nicht, nur dann, wenn der Kaufvertrag nicht erfüllt wurde, d.h. die Ware ursprüngliche Mängel aufweist. Dann besteht das Recht auf Wandlung.In dem von Ihnen geschilderten Fall trifft den Hersteller/Händler keine Schuld, so dass Sie sich ein neues Gerät kaufen müssten. Ansonsten - bei einer berechtigten Reklamation - kann man die Ware narürlich auch unabhängig vom Zustand, bzw. vom Vorhandensein der Verpackung zurückgeben/umtauschen.
Selbstverständlich kann auch nach sechs Wochen - inabhängig vom Hersteller oder ob es sich um Aktonsware handelt - einen gekauften Artikel reklamieren.Der Verkäufer; in diesem Fall Netto, ist aber berechtigt, die Ware dem Hersteller zwecks Prüfung auf unsachgemäße Behandlung "einzuschicken"Auf gut Deutsch: Falls der gekaufte Artikel zweckentfremdend benutzt wurde.Unabhängig davon, besteht natürlich wie auf all den abnderen Artikeln, die gesetzliche Gewährleistungspflicht seitens des Händlers.Nicht der Endverbraucher muß beim Hersteller ggf. reklamieren, sondern der Verkäufer(Einzelhändler, im geschilderten Fall also Netto.)Der Händler kann seine vertraglichen Verflichtungen nicht dem Endverbraucher aufbürden. Gern wird in solchen Fällen gesagt, der Endverbraucher muß sich an den Hersteller wenden. Dies ist ungesetzlich!Also nicht abwimmeln lassen, auch nicht mit dem Hinweis auf Aktionsware. Die unterliegt den gleichen Bestimmungen, wie ständige Sortimentsware.
Hähnchenfleisch kann man sicherlich unbedenklich kaufen, sofern die Haltbarkeitsdaten beachtet werden.Diese Daten gelten ja auch für Tiefkühlkost.Wie der geschmackliche Aspekt im Vergleich zur Frischware zur Geltung kommt, ist sicherlich eine separate Sache.Guten Appetit!
Die von Leon gegebene Antwort ist richtig und selbstverständlich unabhängig von den AGB des Anbieters.Entscheident ist hierbei, dass der Kaufvertrag vom Verkäufer (Einzelhändler) nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde.Der Käüfer hat hier das Recht auf Wandlung, Minderung, oder Umtausch der Ware. Bei technischen Artikeln wie bei Handys muß man dem Verkäufer das Recht auf Nachbesserung (2X)zugestehen. Sollte es dann immer noch nicht funktionieren, muß der Händler den Kaufpreis zurück erstatten.Dies gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.Bei anderen Artikeln z.B. Textilien, hat der Kunde das sofortige Recht auf Stornierung des Kaufvertrages (Wandlung)und darf sich den Betrag auszahlen lassen.Hinweise wir erstatten kein Bargeld, sondern geben Gutscheine heraus sind rechtsunwirksam und können nicht einseitig durch eine AGB aufgehoben werden, da es sich ja um kein Rechtsgeschäft zwischen Vollkaufleuten handelt.
Regalauffüler, bzw. Verkaufshilfe.
Entscheident für die geringe Bevorratung ist die höhere Kapitalbindung, wenn größere Mengen im eigenen Bereich gelagert werden.Da die Gewinnspanne aufgrund der Preisbindung (Bücher sind preisgebunden)knapp 33% beträgt, wäre eine eigene Lagerhaltung auf Dauer ruinös, mit Ausnahme einiger Bestseller (Harry Potter etc.)Daher läßt sich eine zentrale Lagerhaltung mit Lieferaufchlägen immer noch besser rechnen, als einen zu hohen Lagerbestand mit herumzuschleppen.Sind die Bücher nicht mehr interessant, müssen sie wertmäßig "abgeschrieben" werden, was allemal teurer ist.
Das Centro am Gasometer auf der Fläche der GHH. in Oberhausen, mitten im Ruhrgebiet.
Natürlich darf der Einzelhändler seine Abgabemenge an den Endverbraucher selbst bestimmen und damit auch kleinere, bzw. gößere Handelsmengen zum Verkauf anbieten.Es gibt beispiele genug, wo das geschieht, zB. im PBS- Bereich, Eisenwaren etc.Mit kleineren Haushaltsmengen ergibt sich für den Händler oft eine größere Gewinnspanne, zb. wenn er Briefumschläge einzeln verkauft, Prospekthüllen usw.Hier gibt es keine gegenteilige Rechtssprechung.
Im Grundsatz gehört auch die Kassentätigkeit nicht nur mit zur Ausbildung ,sondern umfasst auch ein Teil der Tätigkeit destäglichen Geschäftsablaufes.Unternehmen wie z.B. Saturn, Media, stellen separate Kassenkräfte ein und der Einzelhandelskaufmann widmet sich der beratung und der Sortimentspflege.Bei anderen Unternehmen (Aldi,Spiele-Max) um nur zwei zu nennen, gehört die Kassentätigkeit dazu.In der Gesamtbetrachtung sind diese Tätigkeiten (Beratung/Verkauf) nicht zu trennen.Möbelhäüser z.b.trennen nach Verkauf und Beratung.