Ich denke mal geschenkt hast du sie nicht bekommen. Du hast ja die Schulden dafür übernommen. Damit ist sie in Höhe der übernommenen Schulden entgeltlich erworben und damit läuft die Frist ab der Übernahme.


Diese Antwort ersetzt keine steuerliche Beratung.


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Hi, ich habe jahrelang fast täglich geraucht. Wenn du damit aufhörst, ist das gut. Ich hatte nach dem aufhören eine sehr depressive zeit. Ich hatte das gefühl, als ob das rauchen die ganze zeit die gefühle unterdrückt hätte. Nach dem rauchen fing ich erstmal an alles zu verarbeiten, was sich die ganzen jahre aufgestaut hatte. Deshalb ging es mir auch ziemlich beschissen. Diese zeit musst du überstehen. Am besten mit jemand öfters darüber reden, den du vertraust. Das hilft dir die zeit gut zu überstehen. Also reden ist ganz wichtig. Bei mir hat es zwei jahre gedauert, bis ich es überstanden hatte. Ist aber natürlich von person zu person unterschiedlich.

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Bei jedem Arbeitnehmer sind die einbehaltene Lohnsteuer ungleich der Einkommensteuer. Ich habe es bis jetzt noch nicht erlebt, dass es null auf null aufgeht. Die meisten Arbeitgeber führen zuviel Lohnsteuer ab, dann bekommst du bei der Steuererklärung was raus. Ganz wenige führen zuwenig Lohnsteuer ab, dann musst du nachzahlen. Mehr ist das nicht. Kannst ja deinem Arbeitgeber sagen, dass er deine Lohnsteuer anpassen soll.

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Verlustvortrag - Steuererklärung, duales Studium

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich meines dualen Studiums (2011-2015).

In 2011 habe ich zeitgleich eine Ausbildung und ein Studium an einer privaten Hochschule angefangen. Ende 2013 beendete ich meine Ausbildung und arbeite nun Vollzeit. Letzte Jahr habe ich meine Steuererklärung für die Jahre 2011, 2012 und 2013 eingereicht. Meine Ausgaben für das private Studium beliefen sich auf 350 € im Monat. Im Jahr 2013 waren dies Kosten von 2.100 € (Juli - Dezember). Während meiner Ausbildung habe ich unter den Freibetrag von ~8.000 € verdient und hätte ja für dieses Jahr keine Lohnsteuer zahlen müssen. Der gleiche Sachverhalt war in 2012, wo ich 4.200 € für die Hochschule bezahlt habe und weniger als 8.000€ verdient habe. In 2013 reichte ich dann rückwirkend die Steuererklärung für die Jahre 2011 und 2012, sowie die Steuererklärung für 2013 ein. Ich erhielt zwar eine angemessene Summe zurück, es wurde jedoch trotzdem ein Betrag festgesetzt. Was ich mich bereits zu diesem Zeitpunkt fragte war, ob ich nicht, aufgrund dem Verdienst <8.000 € in 2011 und 2012, einen Verlustvortrag aus diesen Jahren aufbaue.

Ich stellte diese Frage einen Mitarbeiter des Finanzamtes und dieser gab mir folgende Antwort: Ein Verlustvortrag ergibt sich nur, wenn die Werbungskosten > dem Bruttoeinkommen sind. Dies war in keinem Jahr der Fall, somit ergebe sich kein Verlustvortrag und das festgesetze Einkommen ist in Ordnung.

Frage: Ich dachte immer, dass durch Einkommen < 8.000 € eine Zahlung von Lohnsteuer ausgesetzt wird. Falls das Einkommen 8.000 € übersteigt, werden die absetzungsfähigen Werbungskosten gegen gerechnet und die Lohnsteuer für das neu ermittelte Einkommen von der gezahlten Lohnsteuer abgezogen und die Differenz wieder zurück gezahlt. Wie kann ich dann keinen Verlustvortrag aus den Jahren 2011 und 2012 haben? Für das Jahr 2014 würde ich gerade mal die Häfte zurückbekommen und hatte Werbungskosten von über 8.000 € (Uni, Fahrten, Pauschalen etc.)

Falls der gute Herr (Was ich natürlich annehme aber die Erklärung mir nicht ganz plausibel erscheint) recht hat, reicht eine einfache Antwort (würde mich aber auch sehr über eine detailierte Antwort freuen).

Danke vorab für ihre Bemühungen und viele Grüße, Selyria21

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Du hast zwar eine Freigrenze, die keine ESt verursacht, hast aber Einkünfte. Die Höhe der Einkünfte beläuft sich ja auf unter 8.000 € und die Werbungskosten auf 4.200 €. Damit hast du positive Einkünfte. Der Verlustvortrag gilt aber nur für negative Einkünfte.

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Ihr könnt wirklich nichts absetzen, da alles privat veranlasst ist. Würdet ihr damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG erzielen, würde alles zu den Herstellungskosten zählen. Das wäre dann die Grundlage für die AfA-Bemessung § 7 EStG.


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Wenn du in Deutschalnd einen Wohnsitz hast, bist du hier unbeschränkt steuerpflichtig. Die Frage ist, ob dir der Wohnsitz gehört oder, ob er dir gehört und du ihn vermietet hast. Gehört dir der Wohnsitz nicht oder du hast ihn vermietet,zählt der gewöhnliche Aufenthalt (größer 6 Monate, Faustregel) § 1 Abs. 1 EStG.

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Nein anders herum. Dank den Rauchern müssen die Nichtraucher weniger Steuern zahlen. Die Überlegung liegt darin, dass wenn keiner mehr raucht, irgendwo anders die fehlenden Steuereinnahmen herkommen müssen. Also wird eine andere Steuer erhöht.

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Schau ins Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland. Du bist beschränkt steuerpflichtig in Deutschland und unbeschränkt steuerpflichtig in Spanien. Auf Antrag kannst du unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland werden § 1 Abs. 3 EStG.

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Du setzt ja keine Einnahmen für deinen Partner an, deshalb kannst du auch keine Werbungskosten geltend machen. Werbungskosten sind Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang zu den Einnahmen stehen § 9 EStG. Also keine Einnahmen=keine Ausgaben.

Seit ihr Zusammenveranlagt? Wenn ja kannst du auf jeden Fall die Sonderausgaben geltend machen (Versicherungen usw.)

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Privat oder gewerblich?

Hallo Leute,

bin bei der ebay-Suche nach einem gebrauchten iPod soeben auf einen Verkäufer gestoßen, der vorgibt, als Privatperson zu handeln. Soweit so gut. Kurz bevor ich den entsprechenden Artikel per Sofortkauf erwerben wollte, verschaffte ich mir, wie immer, einen Überblick über dessen Bewertungen und habe dabei festgestellt, dass die Person in kurzer Zeit wahrscheinlich mehrere hundert ipods verkauft hat, siehe dazu das Bewertungsprofil. Dabei ist man wiederum offensichtlich stets als Privatperson aufgetreten. Die Grenzen zum gewerblichen Handel sind aus meiner Erfahrung oft fließend, deswegen möchte ich hier fundierte Meinungen zur Sach- und Rechtslage hören.

Mir stellt sich ernsthaft die Frage (eigentlich kann ich diese aufgrund meiner juristischen Vorbildung selbst positiv beantworten), ob hier die Grenze zum Gewerbe nicht schon längst überschritten ist. Der Umsatz wird sich wohl auf mindestens 8000,- € in den letzten Monaten belaufen.

Hier mal eines der einschlägigen Angebote:

http://www.ebay.de/itm/Apple-iPod-nano-2g-2-Generation-Schwarz-Black-8-GB-TOP-Zustand-MP3-MP4-Player-/321758665295?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item4aea4f9a4f

LG Berlin, Urt. v. 09.11.2001 - 103 O 149/01: „Mit 39 Transaktionen in einem Zeitraum von 5 Monaten treibt das Mitglied eines Online-Marktplatzes durchaus Handel in einem Umfange, der den Rahmen dessen übersteigt, was im privaten Verkehr üblich ist; es liegt daher ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vor.“

§2 Abs. 1 UStG (1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

Bundesfinanzhof, Az.: II R 15/12, Rn. 56: "Bei der laufenden Veräußerung von Gegenständen in erheblichem Umfang liegt keine nur private Vermögensverwaltung vor, wenn der Verkäufer aktive Schritte zum Vertrieb der Gegenstände unternimmt, indem er sich ähnlicher Mittel bedient, wie ein Erzeuger, Händler oder Dienstleistender. Es kommt nicht darauf an,ob der Steuerpflichtige einen privaten oder gewerblichen Zugang zu der Internetplattform gewählt hat."

Niedersächsisches FG: Az. 16 K 315/09: Rn. 26 (unter Berufung auf BFH v. 29.7. 1987, X R 23/82): " wie ein Händler am Markt beteiligt." "auch ohne Geschäftsbetrieb"

Rn. 27: " Die Voraussetzungen eines händlerähnlichen Tätigwerdens am Markt erfüllt insbesondere derjenige, der An- und Verkäufe planmäßig mit auf Güterumschläge gerichteter Absicht tätigt."

Zudem erscheint der Fakt, dass hier seitens des Verkäufers jegliche Gewährleistung und Garantieansprüche ausgeschlossen werden, dubios.

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Eindeutig gewerblich. Das Finanzamt würde das sicher interessieren, da er mit Sicherheit keine Steuern für den Verkauf bezahlt.

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Nein für die Rente ist die Lohnsteuerklasse unbedeutend. Der Rentenbeginn ist maßgeblich für den Besteuerungsanteil der Rente. Gehst du im Jahr 2020 in Rente hast du lebenslang einen Besteuerungsanteil deiner Rente von 80%. Ab 2040 liegt der Besteuerungsanteil der Rente bei 100%.

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Lass dir von deinem Vater die Jahreslohnbescheinigung geben, da steht, was erim Jahr brutto verdient hat und welche Steuern er abgeführt hat. Somit hast du alles auf einem Blatt.

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Für deine 40 Stunden-Woche musst du Abgaben (Lohnsteuer+Sozialversicherung) leisten, wenn du die 450 €-Monatsgrenze übersteigst.

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Du bist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Du zahlst hier deine Steuern und deine Sozialabgaben. Ausnahme: Es besteht ein Dobbelbesteuerungsabkommen und du bist steuerfrei. Dann fallen die Einnahmen aus dem Ausland in den Progressionsvorbehalt § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG. Oder deine bezahlten Steuern im Ausland, werden hier bei der Steuerberechnung angerechnet § 34c EStG.

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Kontoauszüge legts du bei, wenn du keine andere Möglichkeit hast deine Einnahmen und Ausgaben zu bescheinigen (z.B. Handyrechnung, Bescheinigung der Versicherung etc.). Schwärzen darfst du.

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Natürlich kannst du mehrere Jobs annehmen. Musst halt Steuern und Sozialversicherung zahlen


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Du bezahlst ab dem 3. Jahr Lohnsteuer. Dir wird alles, wie beim gewöhnlichen Arbeitnehmer abgezogen. In der Jahressteuererklärung kannst die Steuer zurückholen


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Im Fahrtenbuch alles eintragen. Dann kannst du den betrieblichen Anteil (Quote) bestimmen und somit die Kosten auf den betreiblichen Teil errechnen.

Bsp.: 20.000 km Gesamtleistung, 10.000 km betrieblich = 50%

         Kosten PKW-Nutzung 2.000 €; Folgt betrieblich 50% * 2.000 €= 1.000 € 

        1.000 € Betriebsausgaben

Oder du benutzt die Kilometerpauschale 0,30 € für jeden Kilometer betriebliche Fahrt für Hin- und Rückweg.

Die 1 %-Regelung gilt nur für betriebliche KfZs,die privat genutzt werden.

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wie wäre es mit einer Unterbeteiligung??? keine option??

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