Ein Klick reicht und schon sind andere bloßgestellt. „Doxing“ heißt dieses Vorgehen – dabei werden private Daten und auch gefakte Informationen veröffentlicht.
Seit 2019 eine Straftat, doch kaum Konsequenzen
Das Beispiel der Berlinerin Janna: Es ist spät nachts, das Handy der Berlinerin wird mit Nachrichten von ihr unbekannten Menschen geflutet. Kurz darauf klingelt an ihrer Tür, fremde Menschen möchten bei ihr Party machen. Was ist geschehen? Ein Unbekannter hat über Telegram Janas Adresse sowie ihre Telefonnummer verbreitet und Menschen zu einer vermeintlichen Party eingeladen. Das Ziel: Offenbar sollte der jungen Berlinerin Angst gemacht werden, denn sie fühlt sich tatsächlich bedroht und unsicher in ihren eigenen vier Wänden. Doch eine Anzeige am nächsten Tag bei der Polizei trägt kaum Früchte: Das Verfahren wird kurz darauf eingestellt, da nicht davon auszugehen sei, die benötigten Daten von Telegram zu bekommen.
Janna geht es dabei wie vielen anderen, die Opfer dieser Praktik wurden. Von den erfassten Straftaten im Internet wurden lediglich 29 Prozent aufgeklärt, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik 2022 zeigt. Zum Vergleich: In der analogen Welt wird mehr als das doppelte aufgeklärt.
Probleme bei der Aufklärung
Die Spuren bei digitalen Ermittlungen sind zum Teil besonders flüchtig, so erklärt es Dirk Kunze, der Leiter der Cybercrime-Ermittlungen im LKA NRW. In Deutschland müssen personenbezogene Daten, wie beispielsweise die IP-Adresse von Telekommunikationsanbietern, nach sieben Tagen gelöscht werden. Die Ermittlungsbehörden haben also nur ein sehr kurzes Zeitfenster, um tatsächlich aktiv zu werden.
Ein Gesetzesvorhaben und viel Kritik
Im Koalitionsvertrag ist das „Gesetz gegen digitale Gewalt“ aufgeführt. Eigentlich sollte dies die Ermittlungen im Internet leichter machen. Marco Buschmann zieht darin beispielsweise das „Einfrieren“ personenbezogener Daten in Erwägung, sofern ein Verdacht auf eine Straftat vorliegt.
Datenschützer kritisieren diese Überlegung jedoch massiv. Sie sehen darin die Bedrohung der Meinungsfreiheit.
Auch die Organisation „HateAid“, welche sich für Betroffene von digitaler Gewalt einsetzt, ist mit dem Eckpunktepapier nicht zufrieden. Sie fordern die Beschleunigung der Verfahren bei digitaler Gewalt. Auch das finanzielle Risiko, das Betroffene eingehen müssten, sei für viele eine nicht überwindbare Hürde. Ebenso fehlt es laut der Organisation schlichtweg an Sensibilisierung für digitale Gewalt generell, aber auch auf den Polizeidienststellen.
Unsere Fragen an Euch: Kanntet Ihr den Begriff „Doxing“ bereits? Sollten personenbezogene Daten länger gespeichert werden dürfen, so wie es im Eckpunktepapier vorgeschlagen wird? Was könnte getan werden, um die Aufklärungsquoten bei solchen Vorfällen zu steigern?
Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start in die Woche.
Viele Grüße
Euer gutefrage Team
Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/doxing-internet-datenschutz-100.html