Auf dem Mietvertrag steht folgender Satz und ich verstehe das nicht genau.
Neben der Grundmiete sind für den Wohnraum und die Nebenanlagen, sofern solche mitvermietet sind, anteilig nachfolgende Betriebskosten bzw. Nebenkosten zuentrichten. Ergänzend gelten die Regelungen der Betriebskostenverordnung hinsichtlich des Umfangs und des Auslegungsmaßstabes. ( die Auflistung begründet keinen Anspruch auf Schaffung der Einrichtung, wenn eine solche nicht existiert)