Du kannst dich mit 50 % Schwerbehinderung mit Fragen an das Integrationsamt in deiner Stadt wenden . Sie sind für Schwerbehinderte da , und regeln viel , auch bei Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber !

...zur Antwort

diese Frage solltest Du lieber bei deinem Arzt stellen :)

...zur Antwort

Nieten bekommst Du in einem guten Stoffgeschäft , auch ein amerikanisches Flaggenmotiv ( gestickt ) . Ich hatte so etwas schon in einem Stoffgeschäft gekauft , unter anderem auch ein USA Motiv mit Adler .

...zur Antwort

Hier ist ein Rechner , dort kannst Du ausrechnen ob Du eine Befreiung bekommst . http://www.aponet.de/service/zuzahlungsbefreiung/zuzahlungsrechner.html

...zur Antwort

2011 gab es ein Urteil , hier ist der Link . Es ist dort auch ein Text für den Antrag bei der GEZ mit Hinweis auf dieses Urtei dabei http://anundfuersich.wordpress.com/2011/12/29/gezurteile-des-bverfg-und-antrag-nach-44-sgb-x-fr-bedrftige-und-rentner/

...zur Antwort

Ich suche immer auf dieser Seite http://pixabay.com/de/editors_choice/?image_type=clipart

...zur Antwort

So etwas darf es nicht geben , und ich würde zum Anwalt gehen . Höchstwahrscheinlich muss dein Chef dann noch einiges nachzahlen ! Wenn eine Gehaltstabelle besteht , anscheinend bist Du ja im öffentlichen Dienst , muss er zahlen bzw. nachzahlen .

...zur Antwort

Minusstunden , die mit Absicht des Arbeitgebers entstanden sind , sind das Problem des Arbeitgebers ( wird leider häufig praktiziert ) ! Sie sind kein Grund für einen kostenlosen Bereitschaftsdienst http://www.arbeitnehmer-anwaelte.de/fileadmin/user_upload/Rundbriefe/Rundbrief_2011-09_15_Bremen_01.pdf

...zur Antwort

Du meinst bestimmt die Witwenrente , das kann bei der Summe nicht viel sein . Auf dieser Seite ist ein Rechner zum ausrechnen der rente , und noch einiges erklärt http://www.helpster.de/witwenrentenberechnung-so-funktioniert-es_122383#zur-anleitung

...zur Antwort

Du meinst bestimmt die teilweise Erwerbsminderungsrente ? Dafür brauchst Du keine Aufforderung irgendeines Amtes , sondern kannst den Antrag selber stellen . Meist sitzen die Rentenstellen dafür in den Rathäusern der Städte , die auch Beratungen durchführen .

...zur Antwort
Anspruch auf Rückzahlung vom Erstantrag auf Erwerbsminderungsrente?

Hallo, ich bin neu hier. Kurze Einleitung: - Antrag auf Erwerbsminderungsrente Ende 2009 gestellt - Versteifung LWS - komplette Krankenzeit ausgeschöpft - Rente angelehnt - Wiederspruch - danach wurde ich als Arbeitsuchender geführt, obwohl ich ARBEITSUNFÄHIG war (Was für ein WITZ) ---> hatte zum Glück eine sehr gute Sachbearbeiterin, welche meinen Zustand sehr gut einschätzte und auf Bewerbungen verzichtete --> weil das Arbeitsamt sich auf die Ablehnung der Rente gestützt hatte, mußte ich mich dem FREIEN ARBEITSMARKT zur Verfügung stellen (nächster Witz - so ist aber das Gesetz) --> hatte ruhendes Arbeitsverhältnis - interessiert aber keinen - habe sogar Angebote bekommen - Wiederspruch ging vor Sozialgericht - Arbeitslosenzeit, bis auf einen Monat, komplett erhalten - Klage übers Gericht wäre noch Monate gegangen, daher aus finanziellen Gründen zurückgezogen und ab März 2012 mit Rentenstelle Wiedereingliederung für einen Monate abgesprochen - fing an, an einen für mich angemessenen Arbeitsplatz als Vollzeit (April bis Ende August) zu arbeiten (bei meinem alten Arbeitgeber, welcher mich sehr unterstützt) - Rentenstelle zahlt eigentlich bis Ende 2012 Wiedereingleiderungsgeld an meinen Arbeitgeber - aus gesundheitlichen Gründen, weshalb ich ja die Rente beantragt habe, mußte ich auf unter 6 Stunden zurückgehen (seit September 12) --> erneut Antrag auf Rente gestellt, aber diesmal mit der Rentenstelle zusammen - Bescheid kam nach nur einem Monat, dass ich Erwerbsminderungsrente erhalte und sollte mich mein Arbeitgeber nicht als Teilzeit beschäftigen können, ich sogar Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente bekäme --> kann es immer noch nicht fassen --> mein gesundheitlicher Zustand hat sich seit 2009 nicht verändert --> also immer noch unverändert/
Stehe unter starken Medikamenten (Morphium u.s.w.)! Jetzt habe ich wohl der Rentenkasse den Beweiß geliefert, dass ich doch Anspruch auf Erwerbsminderungsrente habe?

Nun zu meiner Frage: Weiß jemand ob ich Anspruch auf Rückzahlung der Rente zum Erstantrag hätte? Die Deutsche Rentenversicherung hat viel Geld gespart, in dem sie mich so unter Druck gesetzt hat, dass ich meinen Antrag aus finanziellen Gründen zurückgezogen habe, um sie mir jetzt doch noch zu geben? (Erstantrag Okt. 2009/ Klage eingestellt Februar 2012/ Wiedereingliederung März 2012/ April- Sept. 2012 Vollzeit/ ab Okt. 2012 unter 6 Stunden/ Anfang Nov. Rentenbescheid positiv)

Was ich durchgemacht habe, wäre ein Fall für Escher gewesen! Hier gibt es wirklich sehr große Lücken im Gesetz für LANGZEITKRANKE! Wurde mir sogar von der Krankenkasse und Arbeitsamt bestätigt!

Eure Meinung wäre mich sehr wichtig! Vorab vielen Dank!

...zum Beitrag

An deiner Stelle würde ich einen Beratungstermin beim Anwalt machen , nur dieser kann dir richtige Angaben machen . Es ist auch nicht so teuer , und lohnt sich !!!!

...zur Antwort

Mehr Urlaubstage , einen besonderen Kündigungsschutz , Steuervorteile , und z.B ermässigter Eintritt bei manchen Veranstaltungen wie Messen , und anderen Freizeitmöglichkeiten .

...zur Antwort

Dieser Stempel ist selbstgemacht , der Abdruck sieht fast aus wie von einer Flasche , aber vielleicht hift dir diese Erklärung http://forum.schnugis.net/index.php?topic=30661.new

...zur Antwort

Es gibt noch etwas anderes , dass wird auf dieser Fimoseite erklärt http://fimo.schnugis.net/projekte/pardo_schmuckmasse/pardo_schmuckmasse.html

...zur Antwort

Der einzige Schutz ist eine Schenkung an die Kinder , diese ist aber in den ersten 10 Jahren nicht geschützt . Sollte dein Vater z.B. innerhalb dieser 10 Jahre in ein Pflegeheim kommen , und die Rente reicht nicht , wird die Schenkung rückgängig gemacht , und das Heim wird davon bezahlt . Natürlich tritt das nur ein , wenn Rente und Pflegegeld nicht reichen . Nach 10 Jahren kann die Schenkung nicht mehr rückgängig gemacht werden ! http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__529.html

...zur Antwort