Hallo, gäbe es denn vielleicht irgend etwas, dass dir helfen würde, dich aufzuraffen? Irgend etwas????? Wo du mit Schwung und Elan bei der Sache wärst? Falls nicht, wäre mein unprofessioneller Rat an Dich, morgen der Lehrerin reinen Wein einzuschenken und einen neuen Termin für die Arbeit auszumachen. Dann solltest du schnellstmöglich zu deinem Hausarzt gehen, damit er dir ein Medikament verschreibt. Zugleich solltest Du einen Termin beim Therapeuten machen oder versuchen, einen Aufenthalt in einer Tagesklinik zu bekommen. Denn, wenn es eine "Depression" ist, wird sie dich noch einige Zeit begleiten und du kannst schließlich nicht alle Termine verschieben. Und da eine "Depression" eine Krankheit ist, muss sie auch behandelt werden. Ich wünsche dir alles Gute!!!! Hermann661

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Berlin

Wäre für mich am nächsten..:)

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Also leider muss ich die negative Erfahrung von HOTRENE bestätigen. Die ersten zu erfüllenden Aufgaben gipfeln in unzähligen Registrierungen bei Banken, Glücksspielen und soweiter. Es werden dabei viele persönliche Daten freigegeben. Man bedenke: Die Eröffnung eines Girokontos z.B.hinterlässt auch Spuren in der Schufa. Teilweise hätte man die Mitgliedschaft natürlich auch wieder kündigen müssen. Die "erzwungene" Erlaubnis einer App Zugriff auf Deinen Computer zu gestatten ist wohl das Tollste was ich je gehört habe! Aber nachdem ich auch nach endloser Zeit die 30 € Grenze erreicht habe und um Auszahlung gebeten habe, kam die große Überraschung: Ja, aber nur wenn ich ein Konto bei 1822mobile-app eröffne. Ansonsten muss ich 70€ erarbeiten. Wie kann der Verbraucherschutz diese app empfehlen??? Ich hätte ein ganz anderes Wort als "Seriös" dafür! Denn schließlich wirbt "empfohlen.de" mit Auszahlung ab 30€ Guthaben. Und der Versuch, sich bei 1822mobile-app ein Konto zu eröffnen ist dann nochmal eine neue Geschichte... Meine Antwort: Auf keinen Fall zu empfehlen!!!!

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Hallo Michi,

in der Probezeit kann Dir ohne Angabe von Kündigungsgründen gekündigt werden. Wenn die Bewerbung bei den einzelnen Filialen erfolgt, kannst Du es völlig problemlos neu versuchen.

Viel Glück

Gruß Hermann

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Mein Nebenjob liegt die nächsten Monate auf Eis: kann ich währenddessen woanders arbeiten?

Hallo, ich weiß momentan schülerjobmäßig einfach nicht weiter und weiß nicht, wo ich anfangen soll. Nebenbei bin ich 16.

Vor einigen Monaten habe ich als Aushilfe in einem Vergnügungsbetrieb angefangen, mit relativ gut bezahlten Wochend- und Nachmittagsschichten. Das System ist: es existiert eine WartsAbb-Gruppe mit 30 anderen Leuten. Dort werden die Schichten verteilt. Ich hatte dort erst 8-9 Wochen gearbeitet und 3-4 Wochen keine Schicht, als eine Nachricht kam, dass sie bis Herbst etwa keine Aushilfen mehr brauchen und nur ganz selten welche anfordern. Grund: nicht genug Besucher.

Der Vertrag ist damit nicht unbedingt auf Eis, aber wurde schon vorher relativ "locker" gehandhabt, von Barbezahlung bis flexiblen Schichten. Ob ich irgendwo angemeldet bin, weiß ich leider nicht. Mir wurde auch von anderen geraten, da nichts weiter nachzuhaken da nur Minijob, gute Bezahlung und super Arbeitsbedingungen. Wenn man mal einige Wochen nicht kann, gibt es immer andere, die die Arbeit dankend machen.

Mein Plan war es, im Sommer woanders zu arbeiten, da ich den Job gerne nächsten Winter behalten möchte. Etwa im Biergarten, Eisdiele, bei McDonald's, Zeitungen austragen oä.

Ich bin mittlerweile schon etwas auf das Geld angewiesen und möchte nicht nur bis Winter warten.

Meine Fragen wären:

Wie ist das gesetzlich? Kann man 2 Verträge gleichzeitig haben bzw wie ist das mit so lockeren Arbeitszeiten?

Habe ich eine Meldepflicht ggü beiden Arbeitgebern bzw Nichtarbeitgebern? Oder brauche ich deren Einverständnis?

Könnte es da Überschneidungen geben bei den Behörden/Sozialirgendwas?

Ist das überhaupt erlaubt?

Bitte versteht es nicht falsch, ich möchte den ersten Job echt gerne behalten, aber nicht nur faul rumhocken und schnorren. Zur Not wäre ich aber bereit, den auch zu kündigen für etwas anderes.

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Hallo, meine 1 Frage: Hast DU einen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen? Ich vermute eher Nein. Du könntest beim Finanzamt nachfragen oder bei Deiner Krankenkasse, ob dort ein Arbeitgeber für Dich registriert ist. Du kannst aber auch einfach einen anderen Job für Dich suchen und davon ausgehen, dass Du erst im Winter wieder bei der Vergnügungsfirma arbeitest. Du darfst aber nur im Rahmen des Arbeitszeitschutzgesetzes arbeiten (Du bist noch nicht volljährig) und solltest bei dem neuen Job auf alle Fälle darauf achten, dass Du beim Finanzamt und bei der Krankenkasse angemeldet bist.

Viele Grüße

Hermann

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