Eine Geldstrafe wird ins Strafregister eingetragen--jedoch nicht ins Führungszeugnis, wenn die Strafe unter 9o Tagessätze liegt. Jedoch eine zweite Geldstrafe--auch wenn sie gering ist ( z.B. bei einem Verkehrsvergehen) führt dazu, dass beide im Führungszeugnis vermerkt sind. Geh zu einem Anwalt, der versuchen soll, dass lediglich eine Geldauflage i.S. des § 153a StPO festgesetzt wird--dann bleibt das Strafregister " sauber".
Wenn Du " Einzelkämpfer" bist, melde die Cafe-Bar als Einzelunternehmen an. Eine GbR kann nur angemeldet werden, wenn mehrere Personen beteiligt sind. Ein Steuerberater ist hier nicht nur sinnvoll, sondern auch dringend notwendig.
Wird die Teilzeit-Stelle mit Steuerkarte ausgeübt? Wenn ja können Sie einen Minijob ( bis 450 €) annehmen. Hier wird dann die Steuer und Versicherung durch den Arbeitgeber pauschal abgerechnet.
Selbstverständlich kannst Du eine Rechnung erstellen. Du solltest aber nicht vergessen, die Einkünfte ( Einnahmen abzüglich Kosten) zu versteuern!
Irgend etwas stimmt hier nicht. Wenn die Tante jederzeit mehr als 6 Monate in Deutschland leben kann/ lebt---wo wohnt sie dann? Hat sie eine Wohnung = Wohnsitz i.S. § 8 AO oder hat sie einen gewöhnlichen Aufenthalt i.S. § 9 AO in De ? Dann ist sie unbeschränkt steuerpflichtig. Wenn sie sich weniger als 183 Tage in De aufhält, ist sie beschränkt steuerpflichtig mit ihren inländischen Einkünften. Das lässt sich offenbar nicht über den Neffen genau klären--Tante soll sich selbst an einen Steuerberater wenden, dem sie alle Fragen beantworten kann. Halbe Fragen können wirklich nicht richtig beantwortet werden.
Ich denke, sie ist deutsche Staatsbürgerin und wohnt in Russland. Bitte etwas genauer beschreiben.
Hier soll am falschen Ende gespart werden. Ghen Sie zur steuerlichen Erstberatung zu einem Steuerberater--das kostet nicht die Welt und Sie können sich u.U. viel Geld und mit Gewissheit viel Ärger sparen.
Privatinsolvenz ist hier tatsächlich die einzige Möglichkeit, um aus dem Schlamassel rauszukommen. Besteht das Geschäft denn noch--- dann ist die Abwicklung anders. Wenn nicht: gehen Sie zu einer ( kostenlosen) Verbraucherberatung oder zur Caritas oder zu einer Institution, die Schuldner berät. Die helfen Ihnen dann etwas weiter. Ein Anwalt der " mit allen Wassern gewaschen " ist, bringt nicht die Lösung Ihres Problems. Nebenbei: was "studieren" Sie denn?
Das ist ganz in Ordnung: bei der Kombination von Steuerklasse 3/ 5 "stimmt " die einbehaltne Lohnsteuer nur dann , wenn das Verhältnis der Einkünfrte 60: 40 ist. Im übrigen:Du bist verpflichtet, eine Steiuererklärung einzureichen, wenn Du diese Steuerklassenkombination wählst. Zur Kirchensteuer: wahrscheinlich habt ihr unterschiedliche Konfessionen, sodass jeweils die Hälfte auf jeden Ehegatten entfällt.
Nun ja--es muss zunächst etwas auf dem Konto drauf sein. Dann kann man auch Geld abheben. Ich verstehe die Frage nicht so ganz--fragen Sie doch zunächst mal Ihre Sparkasse.
Das ist schon oK so--die Vorsorgeaufwendungen werden dem Finanzamt mit der Lohnsteuerbescheinigung mitgeteilt. Lediglich wenn Sie noch " andere" haben--beispielsweise Berufsunfähigketsversicherung muss noch zusätzlich die entsprechende Zeile ausgefüllt werden.
Das ist etwas verworren--Sie sollten umgehend einen Steuerberater aufsuchen.
Tja--ich weiß zwar nicht, wie mann drei Jahre statt 50% GdB 60 % eintragen kann--aber was solls. Schreibe, dass es sich um einen Schreibfehler handelt, den Du sehr bedauerst--bei der geringen steuerlichen Auswirkung wird vermutlich lediglich nachgefordert. Evtl. erfolgt eine Verwarnung.
Die Einkommensteuererklärung 2011 kann--bei einer sog. Antragsveranlagung-- bis 31.12.2015 abgegeben werden. Liebe Mitstreiter: Bitte nur antrworten, wenn ihr sicher seid, dass eure Antwort richtig ist. Die .Steuerfragen sind sehr komplex--im Zweifel sollte man in das Gesetz schauen. Die Verunsicherung der Fragesteller wird doch bei so gegenteiligen Antworten noch größer.
Schon mal was von Schenkung (= steuerfreie Einnahmen) gehört?
Aus dieser Lohnsteuerbescheinigung geht duie e- Tin Nr. hervor. Steht meist neben dem Namen.
Was steht denn auf der " Lohnsteuerkarte? Sie sollten sich mit Ihrer zuständigen Meldbehörde in Verbindung setzen und dort darlegen, dass Sie nicht Mitglied eine hebeberechtigten Kirche sind. Lassen Sie sich das bescheinigen und und anschließend wird das Finanzamt Ihre Besteuerungsmerkmale ändern.
Es ist nicht glaubhaft, dass beispielsweise ds Laptop in der Woche nicht privat genutzt wird. Ich rate von einer Klage ab.
Ich gehe davon aus :-), dass Du Deinen Eltern ein Darlehn gegeben hast.. Deine Eltern haben von diesem Betrag renoviert und können die Aufwendungen als WK geltend machen. Du selbst hast im Moment nicht davon, aber Dein Erbe bleibt erhalten.
Nach § 11 EStG sind die Kosten im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen--gleichgültig für welches Jahr sie gezahlt werden!