Eine Geldstrafe wird ins Strafregister eingetragen--jedoch nicht ins Führungszeugnis, wenn die Strafe unter 9o Tagessätze liegt. Jedoch eine zweite Geldstrafe--auch wenn sie gering ist ( z.B. bei einem Verkehrsvergehen) führt dazu, dass beide im Führungszeugnis vermerkt sind. Geh zu einem Anwalt, der versuchen soll, dass lediglich eine Geldauflage i.S. des § 153a StPO festgesetzt wird--dann bleibt das Strafregister " sauber".

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Wenn Du " Einzelkämpfer" bist, melde die Cafe-Bar als Einzelunternehmen an. Eine GbR kann nur angemeldet werden, wenn mehrere Personen beteiligt sind. Ein Steuerberater ist hier nicht nur sinnvoll, sondern auch dringend notwendig.

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Wird die Teilzeit-Stelle mit Steuerkarte ausgeübt? Wenn ja können Sie einen Minijob ( bis 450 €) annehmen. Hier wird dann die Steuer und Versicherung durch den Arbeitgeber pauschal abgerechnet.

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Selbstverständlich kannst Du eine Rechnung erstellen. Du solltest aber nicht vergessen, die Einkünfte ( Einnahmen abzüglich Kosten) zu versteuern!

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Irgend etwas stimmt hier nicht. Wenn die Tante jederzeit mehr als 6 Monate in Deutschland leben kann/ lebt---wo wohnt sie dann? Hat sie eine Wohnung = Wohnsitz i.S. § 8 AO oder hat sie einen gewöhnlichen Aufenthalt i.S. § 9 AO in De ? Dann ist sie unbeschränkt steuerpflichtig. Wenn sie sich weniger als 183 Tage in De aufhält, ist sie beschränkt steuerpflichtig mit ihren inländischen Einkünften. Das lässt sich offenbar nicht über den Neffen genau klären--Tante soll sich selbst an einen Steuerberater wenden, dem sie alle Fragen beantworten kann. Halbe Fragen können wirklich nicht richtig beantwortet werden.

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Ich denke, sie ist deutsche Staatsbürgerin und wohnt in Russland. Bitte etwas genauer beschreiben.

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Hier soll am falschen Ende gespart werden. Ghen Sie zur steuerlichen Erstberatung zu einem Steuerberater--das kostet nicht die Welt und Sie können sich u.U. viel Geld und mit Gewissheit viel Ärger sparen.

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Steuerschulden,brauche Dringend einen Anwalt der mit allen Wassern gewaschen ist!

Hallo Liebe Community.

Hier meine Vorgeschichte. 1996 ich war Damals mit frischen 18 Jahren unter Druck meines Vaters Selbständig,mein Vater hat aber die Geschäfte geleitet. Leider etwas zu flaxig und leider erlitt er Damals dann einen sehr schweren Unfall in dem er um ein Haar gestorben wäre. (Kann ich nachweisen)

Es kam wie es kommen musste,da ich Damals kein fundiertes Wissen hatte wie man ein Unternehmen leitet und mein Vater im Koma lag,ging alles den Bach runter. Der damlaige Steuerberater ist verstorben und er hatte nie ein Jurnal oder eine Bilanz gemacht und es an das Finanzamt gesendet. Akten und Rechungen habe ich noch alle.

Heute bin ich fast 36 und es ist immernoch viel zu Zahlen 40000 und ich bin grad im Studium. Die Damalige Schätzung war cirka 10000 die natürlich viel zu hoch war. Ich habe mich zwar vorinformiert das ich nicht drum rumkomme die Schätzung zu Zahlen habe,weil der Zeitraum für einen Wiederspruch schon längst abgelaufen ist. Kenn Jemand einen Anwalt einen der mich da durchboxen kann und Schätzungen von Damals mit unglaublich merkwürdigen Versäumnisszinsen abhandeln kann?

Ich Zahle ja schon seit Jahren aber die Summen sind so hoch. Ich bin am verzweifeln und wenn ich noch erzähle wieviel ich Durchgemacht habe würde der ein oder Ander lachend gegen eine Kreissäge laufen.

Ich hatte etwas erspartes und es eien Anwalt gegeben,leider hab ich nicht viel erreicht.Nur das ich nicht sofort gefändet wurde. Er meinte mein Bearbeiter in dem Finanzamt wäre ein Hardliner und es wäre ihm (mehr oder weniger) egal ob ich in eine Privatinsolvenz gehen würde oder nicht. Ich wäre ja einverstanden die Schätzung zu Zahlen ehrlich aber die Gesammtdforderung wäre mein Genikbruch.

Ich habe Pläne fürs Leben,eien Tolle Partnerin die mir schon aufopfernd hilft wo sie nur kann und eine süße kleine Stieftochter die ich wie mein eigenes Fleisch und Blut sehe. Eine Privatinsolvenz und oder die Gesammtsumme würde das Alles zu nichte machen.

Ich Kämpfe und Kämpfe Arbeite hart und hab sonst bei Niemanden jemals Schulden gemacht und / oder habe Jemanden jemals etwas derartiges angetan.

Ich Bitte euch auf Knien wer mir helfen kann.

Dankeschön

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Privatinsolvenz ist hier tatsächlich die einzige Möglichkeit, um aus dem Schlamassel rauszukommen. Besteht das Geschäft denn noch--- dann ist die Abwicklung anders. Wenn nicht: gehen Sie zu einer ( kostenlosen) Verbraucherberatung oder zur Caritas oder zu einer Institution, die Schuldner berät. Die helfen Ihnen dann etwas weiter. Ein Anwalt der " mit allen Wassern gewaschen " ist, bringt nicht die Lösung Ihres Problems. Nebenbei: was "studieren" Sie denn?

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Steuernachzahlung oder doch Erstattung?

Hallo,

ich sitze seit Tagen an unserer Steuererklärung und komm nicht ganz klar. Ich mache sie mit dem Programm Steuer - Sparer 2013, was letztes Jahr, meines Erachtens nach, wunderbar funktioniert hat. Diesmal aber irgendwie nicht.

Mein Mann und ich haben die Lohnsteuerklassen 3 und 5, er als Normalverdiener die 3. und ich als geringfügig Beschäftigte die 5. So, nun habe ich alle Daten meines Mannes, sowie Werbungskosten, etc. alles eingetragen und war ca. 200 Euro im Plus. Als ich aber anschließend meine Daten eingetragen habe, sind wir in eine Nachzahlung von knapp 600 Euro gerutscht. Wie kann das möglich sein? Ich bin Geringverdienerin, zahle also keine Lohnsteuer. Im Prinzip bräuchte ich den Job garnicht erst anzugeben, da er steuerlich irrelevant ist oder??? Denn sobald ich ihn weglasse, sind wir im Plus. Kann mir das jemand erklären?

Des Weiteren ist mir aufgefallen, dass mein Mann laut dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nur ca. 50 Euro Kirchensteuer gezahlt hat. Wenn ich seine Monatsabrechnungen summiere, entstehen bei der Kirchensteuer Kosten von über 100 Euro. Außerdem steht in der nächsten Zeile, Kirchensteuern Ehegatte, damit bin dann wohl ich gemeint, ebenfalls ein Betrag von ca. 50 Euro, obwohl ich als geringfügig Beschäftigte keine Kirchensteuern bezahlt habe. Wie kommt das Zustande??? Die beiden Beträge zusammengerechnet, ergeben trotzdem weniger, als mein Mann tatsächlich gezahlt hat. Hilfe.

LaLook

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Das ist ganz in Ordnung: bei der Kombination von Steuerklasse 3/ 5 "stimmt " die einbehaltne Lohnsteuer nur dann , wenn das Verhältnis der Einkünfrte 60: 40 ist. Im übrigen:Du bist verpflichtet, eine Steiuererklärung einzureichen, wenn Du diese Steuerklassenkombination wählst. Zur Kirchensteuer: wahrscheinlich habt ihr unterschiedliche Konfessionen, sodass jeweils die Hälfte auf jeden Ehegatten entfällt.

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Das ist schon oK so--die Vorsorgeaufwendungen werden dem Finanzamt mit der Lohnsteuerbescheinigung mitgeteilt. Lediglich wenn Sie noch " andere" haben--beispielsweise Berufsunfähigketsversicherung muss noch zusätzlich die entsprechende Zeile ausgefüllt werden.

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Das ist etwas verworren--Sie sollten umgehend einen Steuerberater aufsuchen.

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Tja--ich weiß zwar nicht, wie mann drei Jahre statt 50% GdB 60 % eintragen kann--aber was solls. Schreibe, dass es sich um einen Schreibfehler handelt, den Du sehr bedauerst--bei der geringen steuerlichen Auswirkung wird vermutlich lediglich nachgefordert. Evtl. erfolgt eine Verwarnung.

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Die Einkommensteuererklärung 2011 kann--bei einer sog. Antragsveranlagung-- bis 31.12.2015 abgegeben werden. Liebe Mitstreiter: Bitte nur antrworten, wenn ihr sicher seid, dass eure Antwort richtig ist. Die .Steuerfragen sind sehr komplex--im Zweifel sollte man in das Gesetz schauen. Die Verunsicherung der Fragesteller wird doch bei so gegenteiligen Antworten noch größer.

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Aus dieser Lohnsteuerbescheinigung geht duie e- Tin Nr. hervor. Steht meist neben dem Namen.

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Was steht denn auf der " Lohnsteuerkarte? Sie sollten sich mit Ihrer zuständigen Meldbehörde in Verbindung setzen und dort darlegen, dass Sie nicht Mitglied eine hebeberechtigten Kirche sind. Lassen Sie sich das bescheinigen und und anschließend wird das Finanzamt Ihre Besteuerungsmerkmale ändern.

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Es ist nicht glaubhaft, dass beispielsweise ds Laptop in der Woche nicht privat genutzt wird. Ich rate von einer Klage ab.

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Ich gehe davon aus :-), dass Du Deinen Eltern ein Darlehn gegeben hast.. Deine Eltern haben von diesem Betrag renoviert und können die Aufwendungen als WK geltend machen. Du selbst hast im Moment nicht davon, aber Dein Erbe bleibt erhalten.

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Nach § 11 EStG sind die Kosten im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen--gleichgültig für welches Jahr sie gezahlt werden!

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