Wenn neben dem Preis für den kompletten 6er Träger auch ein Einzelflaschenpreis angegeben ist, dann ist das erlaubt. Sonst nicht.

Wer dann trotzdem einen 6er Träger aufreißt begeht Sachbeschädigung und muss, falls er erwischt wird, damit rechnen, dass er den 6er Träger komplett bezahlen muss oder im schlimmsten Fall ein Hausverbot bekommt.

Schliesslich war das aufreißen ja mutwillig.

In vielen Geschäften steht es oftmals auch zusätzlich zum fehlenden Einzelflaschenpreis, am Regal dran, dass es nicht gestattet ist 6er Träger aufzureißen .

Tut man es dennoch, ist es mutwillige Sachbeschädigung und ein ein Hausverbot mit Anzeige ist das mindeste an Strafe.

Wir Getränke Mitarbeiter haben keinen Bock tagtäglich die aufgerissenen 6er Träger aus dem Regal zu nehmen und die Einzelflaschen in grossen Mengen zu horten.Da kommen täglich 10-15 verschiedene Sorten an 6er Trägern zusammen. Die restlichen 4-5 Flaschen des Trägers müssen entnommen und irgendwo platziert werden im Laden.

Durch die ernorme Menge an Einzelflaschen können diese nicht sortiert irgendwo ins Regal gestellt werden, sondern müssen unsortiert in ein Resteregal oder in eine Kiste, wo sie nicht entdeckt und somit nicht verkauft werden. Meistens dann entweder ablaufen oder kurz vor dem MHD vergünstigt und meist nicht mehr gewinnbringend verkauft werden.

Es werden anstatt ins Resteregal zu schauen aber weiterhin Träger aufgerissen.

Wenn man doch beim letzten mal etwas aufgerissen hat, könnte man doch so schlau sein und beim nächsten Mal ins Resteregal schauen. Aber auf diese Idee kommen diese Idioten ja nicht.

Dafür denken viele, wenn ein 6er Träger für 4,20€ im Angebot ist, dass dann eine Flasche wahrscheinlich nur 0,70€ kostet.Aber in der Regel kostet eine Einzelflasche immer mehr als ein Sechstel des normalen Preises. Kostet der Träger (nicht im Angebot) 5,99€ kostet die Flasche meist 01,09€/01,19€.

Wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird das es erlaubt ist wie mit dem Einzelflaschenpreis, ist es strengstens verboten.

Ich meine, niemand reisst ne Tüte Milch auf um sich n Schluck ab zufüllen oder holt sich aus dem 3er Pack Pizza eine raus.Aber 6er Träger werden immer wieder mutwillig beschädigt.

Eine richtige Unsitte.

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Bei der Anmeldung müsstest du irgendwo bestätigen dass du die AGBs gelesen und verstanden hast und auch akzeptiert hast.

Da steht ganz genau drin,dass du teilweise oder komplett nur mit fiktiven Personen schreibst die dich unterhalten sollen und mit denen kein Treffen zustande kommen kann.

Wenn du dir die AGB nicht durchliest und trotzdem bestätigst, wundere dich auch nicht wenn kein Treffen zustande kommt. Dann kannst du auch nicht von verarschen sprechen, da du es ja mit dem bestätigen der AGB so gewollt hast.

Ey Leute ihr müsst doch die AGB lesen.

Ihr kauft doch auch kein Auto und lest den Vertrag nicht durch.

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Der Supermarkt XY schliesst um 22Uhr.

Das heisst alle Kunden müssen um spätestens 22Uhr ihren Einkauf bezahlt und den Supermarkt verlassen haben. Auf ein oder zwei Minuten kommt es nicht drauf an.

Es liegt tatsächlich im Ermessen der Mitarbeiter.

Wenn man um 21:55Uhr nur schnell noch Zigaretten holen möchte oder etwas nah am Kassenbereich und man weiß wo es ist und die Kassen nicht noch brechend voll sind, ist es oftmals noch möglich den Supermarkt zu betreten.

Braucht man allerdings noch einige Dinge, muss die wohlmöglich noch suchen oder die Kassen sind so voll, das es eh nach 22Uhr wird bis die Türen geschlossen werden können, kann der Mitarbeiter den Zutritt bereits 5-10Min. vor Ladenschluss verweigern.

Ansonsten könnte ja bis 21:59Uhr jeder in den Supermarkt kommen und an der Kasse stehen dann um 22:00Uhr noch 20 Kunden mit Großeinkauf.

Also immer so einkaufen kommen dass man bis ca. 22Uhr den Laden wieder verlassen hat.

Die meisten Supermärkte haben von 8-22Uhr geöffnet.Einige schon früher und einige noch länger. Da sollte sich ein Tag in der Woche zum Großeinkauf oder eine Zeit am Tag für den kleinen Einkauf finden.

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Naja wenn man als Gewerbetreibender für jemanden arbeiten möchte, ist es ganz normal, dass man seinen Personalausweis vorzeigen muss.

Auch wenn du schwarz arbeiten möchtest, also ohne Gewerbeschein.

Letztenendes geht es eigentlich nur darum, dass du volljährig bist. Ansonsten könnten hier auch Minderjährige anfangen zu schreiben und vermutlich schwarz Geld kassieren. Doch für Minderjährige ist solch eine Tätigkeit verboten.

Wenn du natürlich schwarz arbeiten möchtest und Angst hast, mit dem vorzeigen deines Ausweises erwischt zu werden, kann ich es zwar verstehen, aber Angst brauchst du nicht zu haben. Es geht hierbei einfach nur um dein Alter und dass die Angaben die du denen machst, auch tatsächlich übereinstimmen.

Für die Abgabe seiner Steuern bist du selbstverantwortlich. Das interessiert weder den Auftraggeber, noch sonst wen. Du selber bist dafür verantwortlich.

Unseriös ist es erst dann, wenn du keinen Ausweis vorzeigen musst. Wenn man dir einfach einen Vertrag und die Verschwiegenheitserklärung zuschickst und dich auch nicht oder nur wenig schult. Das ist unseriös.

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Ein User meldet sich auf einer Datingseite an. Vor Abschluss der Anmeldung, muss er bestätigen, die AGB gelesen zu haben.

In den AGB stehen die Regeln für diese Datingseite genauestens drin, die wichtigsten oder spezifischen Regeln meist schon unter Punkt 3, 4 oder 5.

Wer die AGB bestätigt hat, gibt sich also mit den Regeln einverstanden. Auf vielen Datingseite bedeutet dies dann, dass die Profile auf der Seite fast ausschließlich oder rein ausschließlich von Moderatoren unterhalten werden, also nicht echt sind.

Der Kunde weiß also, dass er sich hierbei wahrscheinlich oder auf jeden Fall, nur mit fiktiven Profilen unterhält.

Wenn der Kunden dann irgendwann merkt, dass sich sein Gegenüber gar nicht mit ihm treffen möchte, sollte es ihm natürlich klar sein. Denn das hat er ja mit den AGB so angenommen und akzeptiert. Also kann er sich diesbezüglich überhaupt nicht beschweren, wenn er es dennoch tut, dann hat er selber Schuld, kann sich aller höchstens nur über sich selber, seine eigene Dummheit ärgern. Denn wer lesen kann und es auch tut, ist klar im Vorteil.

Es gibt aber auch Menschen die bei Kaufverträgen oder Anmeldungen auf irgendwelchen Webseiten, die AGB einfach nur bestätigen, weil da ja angeblich eh immer nur der selbe Mist drin steht.

Aber dem ist nicht so. Dort stehen genau die Sachen drin, die für die Nutzung dieser Seite von Bedeutung sind. Wer diese einfach so anklickt und bestätigt, gibt sich automatisch damit einverstanden.

Der Kunde denkt nun, er lernt hier gegen Bezahlung echte reale Personen kennen. Aber das tut er nicht und hat es ja sogar mit dem akzeptieren der AGB bestätigt. Irgendwann fühlt sich der Kunde über den Tisch gezogen und warnt andere User, in dem er Ihnen mitteilt, man unterhielte sich hier lediglich mit fiktiven Profilen und ist völlig außer sich. Aber genau dass sollte der Kunde von Anfang an gewusst haben. Sonst hätte er sich ja gar nicht auf der Seite anmelden können.

Dementsprechend ist es die eigene Dummheit, sich die AGB nicht durchzulesen, in denen alles klipp und klar drin steht.

Natürlich wird es darauf angesetzt, dass niemand sich die AGB durchliest. Wahrscheinlich tut das eh nur Einer von Tausend.

Es wird praktisch an die eigene Dummheit der User appelliert. Was letztendlich daraus wird, hat ausschließlich der Kunde selbst in der hat.

Ich sehe das so:

Wer sich auf der Seite anmeldet, hat die AGB bestätigt und weiß nun, dass er sich lediglich mit fiktiven Profilen unterhält, unter anderem also auch mit mir. Meine Pflicht besteht jetzt darin dem Kunden einen möglichst tollen Aufenthalt zu gewährleisten, ein tolles Erlebnis zu bieten, einen zwar fiktiven Chat zu geben, ihn aber möglichst gefühlvoll und echt zu führen, da es eben genau dass ist, was der Kunde ja auch möchte.

Wer nicht lesen kann, also die AGB nicht liest, ist der Dumme. Aber davon gehe ich als Mitarbeiter ja nicht aus.

Es ist eine einfache Möglichkeit, schnell Geld zu verdienen und gutes Geld. Daran ist nichts strafbar und es ist auch nicht unseriös.

Der Kunde ist ja selbst Schuld, sollte er sich beschweren.

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