"Als F. werden all jene Abgaben, Gebühren, Steuern und Dienstleistungen aus der Zeit vor der Franz. Revolution bezeichnet, die in einem persönl. Abhängigkeits- und Herrschaftsverhältnis von Untergebenen (Untertanen, Lehenbauern, Eigenleuten) einem Herrn zu erbringen waren. Ausgehend vom ursprüngl. Begriff "feudal" (Feudalismus), wären unter F. aus dem Lehnsrecht abgeleitete Lasten zu erwarten. Die Franz. Revolution subsumierte unter dem Wort "feudal" jedoch alles, was mit vorrevolutionärer Herrschaft verknüpft war. In der Helvetik kam der dt. Begriff F. als Übersetzung vom franz. redevances féodales auf. Er wurde gebraucht als Sammelbegriff für alle vorrevolutionären Lasten - neben lehnsherrlichen auch solche aus der Gerichts-, Leib-, Personen-, Kirchen- und Grundherrschaft, somit für Abgaben und Leistungen von allen bis dahin gültigenHerrschaftsrechten."
(Aus dem historischen Lexikon der schweiz)