Danke erst mal für die ganzen Antworten!!! Ich habe hier die Klausel aus dem Mietvertrag. Gleich §1: "Die Fachgerechte Renovierung der Mieträume durch den Mieter erfolgt bei AUSZUG." Nun ist die Frage ob diese Klausel ungültig ist.
Wenn ich das ganze juristische Zeug das ich im Internet darüber gelesen habe richtig verstehe, "infiziert" solch eine (wenn denn nun wirlich) ungültige Klausel alle übrigen Klauseln bezüglich der Renovierung und Schönheitsreparaturen. http://www.focus.de/immobilien/experten/hutzel/keine-chance-fuer-vermieter-warum-mieter-beim-auszug-nicht-streichen-muessen_id_2540511.html
Auszug aus dem Text: "Die Gefahr einer solchen „unbedingten“ Endrenovierungsklausel ist, dass nicht nur keine Endrenovierung verlangt werden kann, sondern gleichzeitig auch eine (gegebenenfalls für sich genommen wirksame) Schönheitsreparaturklausel über die laufenden Schönheitsreparaturen unwirksam wird; sie wird sozusagen von der unwirksamen Endrenovierungsklausel „infiziert“."