Frage
Antwort
Du kannst deine Spielsucht Therapie machen und die Maßnahme.
Es gibt keinen Grund diese abzulehnen.
Du willst Geld vom Staat, so hast Du deine Pflichten.
Ansonsten melde dich vom JC ab, oder geh arbeiten.
Ansonsten gibt es eine 30% Sanktion, bis hin zur Vollsperre 100% da Du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst, was bei deiner Logik der Fall ist.