Kindergeld bis zum Abschluss der Fw-Ausbildung bei der Bundeswehr
Unsere Tochter begann, mit einem Alter von 22 Jahren, ab Okt. 2010 als Feldwebelanwärter (SU FwAnwärter) eine zweite Ausbildung zum Personalfeldwebel bei der Bundeswehr. Diese Ausbildung endet gem Bescheinigung der Bundeswehr voraussichtlich 06/2015 Ab Okt. 2011 wurde sie innerhalb ihrer Ausbildung nach Vollzug eines Lehrganges zum Feldwebel befördert. Im Aug./2014 stellten wir einen Antrag auf Kindergeldzahlung gem. der neuen Gesetzgebung 2012 für über 18 Jahre alte Auszubildende.
Dieser Antrag wurde auf Grund (§32 Abs. 4 EStG) das Sie ab Okt. 2011 zum Feldwebel ernannt wurde abgelehnt.
Da aus seiner Kompanie für andere Kameraden mit gleicher Ausbildung und gleichem Werdegang Kindergeld bewilligt wurde, stellen sich für mich einige Fragen:
Wo bekomme ich genaue Informationen betr. meiner Problematik? Ist ein Einspruch für uns sinnvoll, betr. wie können wir den Einspruch begründen?
Keine Zentrale (Verbraucherzentrale, Bundesbehörde, Amt) konnte mir zu diesem Thema bisher weiterhelfen!!!
Habe noch drei Wochen Frist zum Einspruch.
Ich bin wirklich über jede Art von Hilfe sehr Dankbar!!!
Mit freundlichen Güßen