Hallo,
mein Sohn begann, mit einem Alter von 22 Jahren, ab Okt. 2010 als Feldwebelanwärter eine zweite Ausbildung zum Fluggerätemechaniker bei der Bundeswehr. Diese Ausbildung endet voraussichtlich 06/2014
Ab Nov. 2011 wurde er zum Feldwebel befördert.
Im Dez./2012 stellten wir einen Antrag auf Kindergeldzahlung gem. der neuen Gesetzgebung 2012 für über 18 Jahre alte Auszubildende.
Dieser Antrag wurde auf Grund (§32 Abs. 4 EStG/ Satz 3 EStG) eines zu hohen Einkommens (Grenzbetrag 8004,00 EUR / Jahr) und auf Grund das er ab Nov. 2011 zum Feldwebel ernannt wurde abgelehnt.
Aber wie bereits erwähnt, befindet sich mein Sohn bis 2014 in einer Beruflichen Ausbildung.
Da aus seiner Kompanie für andere Kameraden mit gleicher Ausbildung und gleichem Werdegang Kindergeld bewilligt wurde, stellen sich für mich einige Fragen:
Besteht für uns ein Rechtsanspruch Kindergeld?
Weshalb wird bei der Familienkasse nicht mit gleichen Maßstäben beurteilt?
Kennt jemand Urteile auf welche man sich berufen kann?
Wo gibt es diesbezüglich unabhängige Beratungsstellen?
Ich bin für jede Hilfe sehr Dankbar
Mit freundlichen Güßen