Beides ist richtig! Sie aber zu,daß du auch eine ordentliche Bewerbung zustande bringst.

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Einstweilige Verfügung gegen aufdringliche Nachbarn

Hallo GF-User,

werde mal wieder von meinen Nachbarn, die direkt die Wohnung über mir habe, terrorisiert. Sie bedrohen mich mit Briefechen, behaupten Unwahrheiten über mich, dass ich mich nicht um meine Katze kümmern würde und belauschen mich, schreiben sich sogar auf, wann ich in meiner Wohnung bin und wann nicht. Nun stellen sie jeden Tag ein Plastikschälchen mit Katzenfutter auf meinen Balkon, der im Erdgeschoss, also ziemlich leicht zu erreichen ist.

Trotz mehrfacher Aufforderung, mich in Ruhe zu lassen, belästigen sie mich weiterhin. Das fing schon damit an, immer wenn ich im Sommer Freunde eingeladen hatte zum Grillen oder Pizza essen, stand die Nachbarin vor der Tür und war sauer, dass wir jungen Leute lieber unter uns bleiben und sie nicht eingeladen war.

Meine Wohnung ist eine ETW und ich ziehe in 2 Monaten um , da ich mir eine größere ETW gekauf habe, aber meine jetzige Wohnung vermiete ich an einen sehr netten Mann und ich möchte nicht, dass dieser ebenfalls so belästigt wird wie ich all die Jahre.

Die Nachbarn sind eh stinkig, dass ich ihnen nicht meine Wohnung verkaufe, sondern sie als Kapitalanlage behalte. Auch sind sie sowas von neidisch, weil ein in ihren Augen junges Mädchen wie ich bereits 2 ETW hat und sie selber es in ihrem Leben nicht allzuweit gebracht haben und das lassen sie an mir aus.

Jetzt meine Frage: kann man gegen solche Leute eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage erwirken? Hat jemand Tips für mich in dieser Hinsicht und weiß zufällig jemand, welche Kosten entstehen?

Danke für die Antworten

Gruß, Donatella

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Wenn du es dir leisten kannst, dann klage doch vor Gericht!

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Dann laß dich beim Arbeits und Finanzamt beraten!

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Jetzt ist es wohl zu spät, dagegen anzugehen. Laß dichbeim nächsten mal 8 Wochen vorher desensibilisieren.

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Wieso fragst du nicht einfach beim Arbeitsamt nach! Zudem schadet etwas Eigeninitiative auch nicht und der Steuerzahler muß auch nicht für alles aufkommen oder?

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Ja und nun?

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Setz dich mit dem Jugendamt in Verbindung und klär dort alles!

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Dann schimmle mal vor dich hin. MOrgen ist auch noch ein Tag!

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